Die Chipkarte

Funktionen

1. Studierendenausweis
Sobald Sie als Studierender an der BTU immatrikuliert sind (= Eingang und Verbuchung der Semestergebühr für das 1. Semester) erhalten Sie Ihre Chipkarte, die Ihnen als Studierendenausweis dient.
Für jedes weitere Semester, das Sie an der BTU studieren, müssen Sie sich zurückmelden, siehe hierzu auch Informationen zur Rückmeldung. Nach jeder Rückmeldung ist der Gültigkeitsaufdruck auf Ihrer Chipkarte an einer der Validierungsstationen zu erneuern. Bitte beachten Sie die Ausrichtung der Chipkarte gemäß der Abbildungen auf den Druckern.

Die Validierungsstationen befinden sich

Zentralcampus Cottbus
Self Service Point (ehemalige Infothek)

Campus Sachsendorf
Gebäude 7 Foyer: Öffnungszeiten der Bibliothek

Campus Senftenberg
Gebäude 2 Foyer: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Bibliothek: Öffnungszeiten der Bibliothek

2. Benutzerausweis für die Universitätsbibliothek
In der Bibliothek können Sie damit Medien ausleihen, im Internet recherchieren und auf Fachdatenbanken und elektronische Medien zugreifen, siehe auch Informationen zur Bibliotheksnutzung.

3. Kopierkarte
An den zentralen Kopierern auf dem Campus und im IKMZ können Sie mit der Chipkarte Dokumente kopieren. Auf der Chipkarte ist eine »Geldbörse« integriert, die Sie an dem Aufwerter im IKMZ mit Bargeld aufladen können.

Service

Meine Chipkarte funktioniert nicht mehr.
Wahrscheinlich ist Ihre Karte defekt. Liegt ein technischer Defekt vor, wird die Karte kostenfrei erstattet. Ist der Defekt durch unsachgemäße Nutzung entstanden, erfolgt eine Ersatzausstellung nur gegen eine Gebühr von 40,00 Euro. Ein Kostenerlass kann in diesem Fall frühestens nach einer 3jährigen Nutzung der  Chipkarte erfolgen. Die defekte Chipkarte wird eingezogen. Details zur Zahlung finden Sie in Ihrem Gebührenbescheid in myBTU-Portal unter Studienservice – Berichte / Bescheinigungen.

Meine Chipkarte wurde gestohlen.
Den Diebstahl Ihrer Chipkarte müssen Sie bei der Polizei anzeigen. Nach Vorlage der Strafanzeige wird Ihnen ohne Gebühr eine neue Chipkarte ausgestellt.

Ich habe meine Chipkarte verloren.
Der Verlust der Chipkarte ist unverzüglich im Studierendenservice anzuzeigen. Eine Ersatzausfertigung der Chipkarte kostet 40,00 EUR. Ein Kostenerlass für die Ersatzausstellung erfolgt frühestens nach einer 3jährigen Benutzung der verlorenen Karte. Details zur Zahlung finden Sie in Ihrem Gebührenbescheid in myBTU-Portal unter Studienservice – Berichte / Bescheinigungen.

Ich kann nicht an die BTU kommen. Können Sie mir meine neue Chipkarte zuschicken?
Nein, ein Versand ist nicht möglich. In diesem Fall können Sie jedoch eine Vollmacht für eine Person Ihres Vertrauens ausstellen. Nach Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises, sowie der Vollmacht (mit Unterschrift im Original) wird die Chipkarte dieser Person ausgehändigt. Auch die/der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Für die Ausstellung einer Ersatzchipkarte reichen Sie bitte den Antrag auf eine Ersatz-Chipkarte beim Studierendenservice ein.

Sie werden zeitnah per E-Mail informiert, wie und wann Sie Ihre Ersatzchipkarte erhalten.

Bei Fragen und Problemen zur Chipkarte wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice.