Nebenhörer

Studierende anderer deutscher Hochschulen können im Rahmen freier Kapazitäten als Nebenhörer zu einzelnen Modulen bzw. Lehrveranstaltungen zugelassen werden und in den Modulen Studien- und Prüfungsleistungen ablegen sowie Kreditpunkte erwirtschaften.

Für die Nebenhörerschaft gelten die Regelungen der Immatrikulationsordnung der BTU Cottbus-Senftenberg.

Wie werde ich als Nebenhörer zugelassen?

Der Antrag auf Zulassung als Nebenhörer ist rechtzeitig - spätestens jedoch einen Monat nach Semesterbeginn (siehe Terminplan) - im Studierendenservice einzureichen. Der Antrag kann jeweils nur für ein Semester gestellt werden. Bitte lassen Sie sich vor Abgabe des Antrags die gewünschten Module bzw. Lehrveranstaltungen durch den Modulverantwortlichen bzw. Lehrenden bestätigen, da der Antrag sonst nicht bearbeitet werden kann. Des Weiteren ist dem Antrag bitte eine aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule beizufügen, an der Sie als Haupthörer immatrikuliert sind.

Wo kann ich ersehen, welche Lehrangebote an der BTU am Zentralcampus angeboten werden bzw. wann und wo die Lehrveranstaltungen stattfinden?

Alle Informationen finden Sie im Info-Portal Lehre.

Wer bestätigt mir, die im Modul bzw. in der Lehrveranstaltung erbrachte Studien- oder Prüfungsleistung?

Eine Bestätigung erhalten Sie vom Modulverantwortlichen bzw. vom Lehrenden.