Regeln für die Handapparate der BTU Cottbus-Senftenberg

Als Grundausstattung für spezifische Aufgaben in Lehre und Forschung können am Fachgebiet des berufenen Professors / der berufenen Professorin Handbibliotheken (Handapparate) aufgebaut werden.
Diese Medien sind Eigentum der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg. Der Umfang des Handapparates sollte 300 Bände nicht überschreiten. Der Hochschullehrer entscheidet über die zu erwerbende Literatur. Die Beschaffung erfolgt durch die Universitätsbibliothek unabhängig von der Finanzierungsquelle gemäß Beschaffungsrichtlinie der BTU C-S.

Medien für Handapparate werden nicht aus dem regulären Medienetat der Universitätsbibliothek finanziert. Die Medien werden von der Universitätsbibliothek inventarisiert und im lokalen Bibliothekskatalog sowie in Verbundkatalogen nachgewiesen.

Für jeden Handapparat wird ein Ausleihkonto geführt. Gemäß Landeshaushaltsordnung sind Revisionen durchzuführen. Die im Handapparat vorhandenen Medien müssen am Fachgebiet verfügbar sein.

Bei dringendem Bedarf werden die Medien Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Studierenden der BTU Cottbus-Senftenberg vom Fachgebiet nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellt. Den Nachweis führt das Fachgebiet.

Bei Ausscheiden eines Professors / einer Professorin aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg ist eine Revision durchzuführen. Medien, die vom Fachgebiet nicht mehr benötigt werden, sind der Universitätsbibliothek zu übergeben.