Umstellungen bei der Carrelvergabe
Beginnend mit einer Testphase treten bei der Carrelvergabe folgende Neuerungen ab 1. Juli 2020 in Kraft:
Die Carrels im IKMZ sind im Bibliothekskatalog bestell- und vormerkbar. Alle bisherigen Carrelanmeldungen, die sich auf der Warteliste befinden, werden in das Vormerksystem übertragen. Die Übertragung erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs in der Warteliste. Sie brauchen keine neue Anmeldung zu veranlassen.
Die Ausleihfrist beträgt für alle ab 1. Juli 2020 neu entliehenen Carrels 20 Tage. Falls keine weitere Vormerkung vorliegt, kann ein Carrel dann jeweils um 3 x 40 Tage unter Vorbehalt verlängert werden. Analog der Medienausleihe werden Sie per Mail über ein abholbares Carrel informiert. Ebenfalls erhalten Sie eine Woche vor Ende der Leihfrist eine Erinnerungsmail. Innerhalb der Testphase erfolgt eine kostenlose Vergabe der Carrels. Die Säumnisgebühren werden den Mahngebühren der Buchausleihe angepasst.
In den Carrels gilt die allgemeine Maskenpflicht, bitte beachten Sie auch alle weiteren Hygienevorschriften.
Wir freuen uns über Rückmeldungen zur Testphase über unser Formular „Lob, Kritik und Anregungen“ auf unserer Homepage oder per Mail an bibliothek+service(at)b-tu.de.
Änderungen in Kürze:
Gebühr wird ausgesetzt, ab: 01.07.2020
Stichtag der Änderungen: 30.06./1.7.2020, Vormerkungsfreigabe erfolgt etwas später
Leihfrist: 20 Tage und Verlängerungsfrist: 3 x 40 Tage unter Vorbehalt (analog Buchausleihe)
Säumnisgebühr: analog Buchausleihe
Kataloganzeige: Carrel (Standort ZC), Arbeitskabine (Standort Senftenberg und Sachsendorf)
Abholfrist: 5 Tage (analog Buchausleihe)
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der aktuellen Situation können Bestellungen / Vormerkungen für ein Carrel vorerst nur an den Servicetheken der Bibliothek bzw. über bibliothek+service(at)b-tu.de ausgelöst werden.