Häufige Fragen von Unternehmen

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  • Welche Kosten werden vom Unternehmen übernommen?

    Der Arbeitgeber kann verschiedene Kosten für dual Studierende übernehmen, z. B. auch die Semesterbeiträge
    An den staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg werden keine "Studiengebühren" erhoben. Es werden nur die obligatorischen Semesterbeiträge angesetzt. Diese belaufen sich auf ca. 340 € im Semester. Darin enthalten ist das Semesterticket für den ÖPNV, welches dazu berechtigt im gesamten Bundesgebiet kostenfrei mit dem ÖPNV zu fahren.

    In der Regel bezahlen die Studierenden die Beiträge selbst und erhalten dann die Kosten von ihrem Arbeitgeber erstattet. Eine Rechnungsstellung der Hochschule an den Arbeitgeber ist nicht möglich. Bezahlt der Praxispartner die Semesterbeiträge, so sind diese sozialversicherungs- und steuerfrei für das Unternehmen. Hier sollte aber im Vorfeld noch einmal mit einer Steuerberatung oder ähnlichem Fachexperten/in gesprochen werden. 

    Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Bücher oder Semesterbeiträge nicht, dann können dual Studierende alle relevanten Kosten in der Steuererklärung ansetzen. Im Gegensatz zu regulär Studierenden, können dual Studierende die Kosten als Werbungskosten angeben und auch Anträge auf Verlustvortrag beim Finanzamt stellen. Der Antrag auf Verlust­fest­stellung ist sogar rück­wirkend möglich.

  • Kann der Semesterbeitrag direkt an die Unternehmen in Rechnung gestellt werden?

    Auch wenn sich der Arbeitgeber für die Übernahme der Semestergebühr entschieden hat, ist es aus verwaltungsseitigen Gründen nicht möglich, ihm eine entsprechende Rechnung auszustellen. In der Regel gibt es eine Vereinbarung zwischen dem Studierenden und dem Arbeitgeber zur Übernahme der Gebühren. Auf dieser Grundlage, eventuell in Verbindung mit dem Immatrikulationsbescheid und der entsprechenden Zahlungsaufforderung an die Studierenden, lässt sich ggf. ein Eigenbeleg für die finanzbuchhalterische Erfassung als Betriebsausgabe im Unternehmen erstellen.

    Eine Immatrikulation kann erst nach Zahlungseingang der Semestergebühr erfolgen, so dass der Zugang der Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis für den Zahlungseingang dient.

  • Muss man für Prüfungen freistellen?

    Ja, im Kooperationsvertrag ist geregelt, dass für Prüfungen freizustellen ist. Damit es ein einheitliche Verständnis dazu gibt, ist folgende Festlegung getroffen worden.
    Der Kooperationspartner/Betrieb stellt die/den Auszubildende/-n bzw. Studierende/-n an dem Arbeitstag frei, an dem die Abschlussprüfung stattfindet. Die Prüfungstermine werden zum Semesterbeginn bekanntgegeben und können über den Studierenden, die Koordinatorinnen oder die Studiengangsseite in Erfahrung gebracht werden.

  • Wie läuft der genaue Prozess bzgl. der Praxisphasen ab?

    ausbildungsintegrierendes duales Studium:
    Hier müssen sich Unternehmen an den Ausbildungsplan halten.

    praxisintegrierendes duales Studium:
    Die Praxisphasen können grundsätzlich flexibel geplant werden. Es müssen mindestens fünf Praxisphasen im Unternehmen absolviert werden. Die Dokumentation der Tätigkeit erfolgt mittels der vorbereiteten Modulblätter (siehe Dokumente). Auf den Modulblättern ist der jeweilige Modulverantwortliche angegeben. Dieser ist für die Anerkennung bzw. Bewertung zuständig. Der fachliche Betreuer im Unternehmen kann eine Empfehlung zur Bewertung auf dem Modulblatt vermerken.

    Die Firma schlägt ein Thema für die Praxisphase vor. Die/der Studierende stellt dieses dem Koordinator/-in und/oder dem Studiengangleiter vor. Diese bewerten, ob dies im jeweiligen Studienabschnitt bereits in diesem Umfang vom Studierenden realisiert werden kann und gibt Hinweise.

    Planen der betrieblichen Phase:
    spätestens vor der jeweiligen vorlesungsfreien Zeit

    Nach Entscheidung:
    Information an das Koordinationsteam → Absprache

  • Wann beginnt das Studium?

    In der Regel beginnt das erste Semester als Wintersemester. Das heißt Semesterbeginn ist im Oktober und Semesterende im März.

  • Wie lang darf die Probezeit sein?

    Beim praxisintegrierenden Modell gelten die Richtlinien des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Gemäß § 622 Abs. 3 gilt: "Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden."

    Beim ausbildungsintegrierenden Modell gilt das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
    Gemäß § 20 gilt: "Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen."

  • Muss das Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

    Zur Sicherstellung der Qualität der Praxisphasen muss das Unternehmen einen Ausbildungsverantwortlichen (ausbildungsintegrierend) oder einen Fachbetreuer (praxisintegrierend) benennen. Der Fachbetreuer kann in den Praxisphasen variieren und muss nicht zwingend über einen Hochschulabschluss verfügen, sondern fachkundig in dem jeweiligen Aufgabenbereich sein. Weiterhin sind zur Absolvierung mancher Module gewisse Voraussetzungen zu erfüllen (z. B. Maschinenpool).

  • Welche Voraussetzungen müssen die Studieninteressierten für eine Immatrikulation mitbringen?

    Studieninteressierte müssen die Hochschulzugangsbedingungen der BTU erfüllen.

    Schulische Hochschulzugangsberechtigungein Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
    1. Allgemeine Hochschulreife
    2. Fachgebundene Hochschulreife
    3. Fachhochschulreife
    4. Fachgebundene Fachhochschulreife
    5. Berufsqualifizierender Hochschulabschluss
    1. Bestandene Meisterprüfung
    2. Fortbildungsabschluss
    3. Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst
    4. Abschluss einer Fachschule in öffentlicher Trägerschaft oder einer staatlich anerkannten Fachschule in freier Trägerschaft
    5. Unter den Nummern 1 und 2 genannten Fortbildung vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen oder im Bereich der sozialpflegerischen oder pädagogischen Berufe
    6. Abschluss der Sekundarstufe I oder einen gleichwertigen Abschluss und eine für das beabsichtigte Studium geeignete abgeschlossene Berufsausbildung mit einer danach erworbenen  mindestens zweijährigen Berufserfahrung
      Zum Studium an der BTU kann auch zugelassen werden, wer eine im Auslanderworbene Qualifikation nachweist, die einer der oben genannten Nachweise entspricht und die für das Studium erforderlichen Sprachkenntnisse nachweist.
  • Wer sucht die Bewerber aus?

    Das Unternehmen ist für die Auswahl der Bewerber zuständig. Diese müssen jedoch die Hochschulzugangsvoraussetzung erfüllen, um ein duales Studium beginnen zu dürfen.

  • Muss das Unternehmen jährlich eine definierte Anzahl Studienplätze besetzen?

    Nein, das Unternehmen kann nach eigenen Bedürfnissen dual Studierende schicken.

  • Bis wann meldet das Unternehmen den freien Praxisplatz?

    Grundsätzlich können Sie uns immer Ihre freien Plätze melden,

    Erfahrungsgemäß haben Sie gute Chancen, Ihre freien Plätze zu besetzen, wenn Sie uns im Oktober des Vorjahres über Ihre freien Plätze informieren.

  • Wie sieht der konkrete Studienablauf aus, welche Termine sind zu beachten?

  • Was sind CP und wie viele müssen erreicht werden?

    Credit Points (CP) sind Leistungspunkte, die man erhält, wenn man ein Studienmodul erfolgreich abgeschlossen hat. Die Anzahl der CP richtet sich nach dem Arbeitsaufwand für das Modul und ist im Curriculum festgelegt. In der Regel sind in einem Semester 30 CP zu erwerben.

  • Gibt es Vorgaben für die praktische Tätigkeit im Unternehmen?

    Ja, auf den Modulblättern für dual Studierende gibt es eine Checkliste, welche die Tätigkeiten bzw. Aufgabengebiete und deren Wertigkeit definiert.

  • Gibt es Semesterferien und/oder Urlaub?

    Ein Semester beinhaltet Vorlesungen und vorlesungsfreie Zeiten (Semesterferien). In diesen vorlesungsfreien Zeiten sind die Praxisphasen zu absolvieren und der gesetzliche Urlaub zu nehmen.

  • Wieviele Wochen im Jahr verbringen die Studierenden im Rahmen der Praxisphasen im Unternehmen?

    Während der gesamten Studiendauer verbringen die Studierenden insgesamt 74 Wochen (d. h. durchschnittlich ca. 21 Wochen pro Jahr) am Lernort Betrieb, abzüglich des vertraglich vereinbarten Urlaubsanspruchs.

  • Welche Titel bzw. Abschlüsse werden vergeben?

    • Bachelor of Engineering (B.Eng.) in der Medizintechnik
    • Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Bauingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Elektrotechnik, Maschinenbau, Mathematik, Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsmathematik
    • Master of Science (M.Sc.) im Maschinenbau und Leichtbau und Werkstofftechnologie

    Beim ausbildungsintegrierenden dualen Studium zusätzlich zum Hochschulabschluss der jeweilige Berufsausbildungsabschluss (IHK/HWK).

  • Kann man auch einen Master-Abschluss erwerben?

    An der BTU Cottbus-Senftenberg sind aktuell die dualen Master-Angebote Maschinenbau sowie Leichtbau und Werkstofftechnologie studierbar.

  • Muss der Mindestlohn beim dualen Studium gezahlt werden?

    Da die Praxisphasen beim dualen Studium ein fester Bestandteil der akademischen Ausbildung sind, wird der Mindestlohn voraussichtlich nicht bindend sein.

  • Was passiert, wenn die Firma insolvent ist bzw. die/den Studierende(n) entlassen will?

    Das Studium kann auch ohne Unternehmen fortgesetzt werden – dann jedoch als reguläres Studium ohne dualer Komponente. Das bedeutet, dass dann alle Module, die im Betrieb absolviert werden sollten, an der BTU Cottbus-Senftenberg absolviert werden müssen.