Habilitation

Die Habilitation dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten (Lehrbefähigung).

Die Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung verleiht folgende akademische Grade zur Lehrbefähigung:

Doktor-Ingenieur habilitatus
(Dr.-Ing. habil.)
Doctor philosophiae habilitatus
(Dr. phil. habil.)

Der Grad Dr. phil. habil. wird in Kooperation mit einer Fakultät einer anderen Universität, die zur Verleihung dieses Grades berechtigt ist, vergeben.

Weitere Informationen in der Habilitationsordnung der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung