Abschluss- und Brückenstipendien für BTU-Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen

Im Rahmen des Professorinnenprogramms III werden BTU-Wissenschaftlerinnen* gefördert, die kurz vor dem Abschluss ihrer Promotion oder Habilitation (Abschlussstipendium) stehen bzw. eine finanzielle Überbrückung eines Zeitraums bis zum Beginn anderer Fördermaßnahmen benötigen (Brückenstipendium).
Ein Abschlussstipendium wird über einen Zeitraum von 6 Monaten zur Fertigstellung einer Promotion (1.500 €/monatlich) oder Habilitation (1.800 €/monatlich) gewährt. Ziel ist es, den angestrebten akademischen Grad zu erreichen.
Ein Brückenstipendium wird über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten bis zu einer Anschlussfinanzierung in Höhe von 1.100 €/monatlich bewilligt.

In Ausnahmefällen ist eine Förderung aus Restmitteln zum Jahresende 2024 möglich, bitte kontaktieren Sie uns per Mail an gleichstellung+foerderung(at)b-tu.de.

Wer wird gefördert?

Alle Wissenschaftlerinnen* ab dem Masterstudium, die BTU-Angehörige sind.

Beantragung

Die Anträge (auf Deutsch oder Englisch) können ab sofort gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Voraussetzungen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Bewerbungen werden nur vollständig angenommen und der Antrag muss digital ausgefüllt werden. Die Bewerbung um ein Stipendium kann via E-Mail, Hauspost oder gerne auch persönlich erfolgen.

Was wird benötigt?

  • Antragsformular (digital ausgefüllt!)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben (Inhalt entnehmen Sie bitte dem Antragsformular; max. 2 Seiten)
  • ggfs. Immatrikulationsbescheinigung
  • ggfs. aktuelle Notenübersicht
  • Nachweis Geburtsurkunde Kind/er (einfache Kopie)
  • Nachweis, dass pflegebedürftige Angehörige von Ihnen betreut werden
  • Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Bericht über den jetzigen Stand der Forschung mit einem Arbeitsplan und Zeitplan für die sachliche und zeitliche Fertigstellung der Forschungsarbeit
  • Betreuungszusage
  • Stellungnahme der betreuenden Person mit der Einschätzung des bisherigen Stands des Vorhabens sowie der Bestätigung, dass die Arbeit im beantragten Zeitraum fertig gestellt werden kann
  • Entsprechende Nachweise über eigene Einnahmen im Bewilligungszeitraum (Gehaltsnachweis, Stipendiumsbescheid).
  • ggfs. Arbeitsvertrag mit der BTU als Hilfskraft
  • ggfs. Aufenthaltstitel (nur wenn Nicht-EU-Bürger)

Vergabeentscheidung

Alle eingegangenen Bewerbungen werden von den Mitgliedern der Jury begutachtet, die sich aus Mitgliedern des Gleichstellungsrates zusammensetzt. Die Jury entscheidet anschließend über die Vergabe der Stipendien.

Berichtspflicht

Nach Beendigung der Förderdauer ist der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten über den Stipendienerhalt und dessen Wirkungen zu berichten. Dieses Testimonial dient uns zur Dokumentation, Evaluation und zur Anpassung bzw. Verbesserung der gleichstellungsfördernden Maßnahme an die Bedarfe unserer Wissenschaftlerinnen* in Qualifizierungsphasen.
Der kurze und formlose Bericht (max. 1 Seite) ist via E-Mail einzureichen und soll folgende Inhalte enthalten:

  • kurze Zusammenfassung zum Studium/ Forschungsvorhaben,
  • Welche Ziele des Studiums/ Forschungsvorhabens haben Sie in der Förderdauer erreicht? 
  • Welchen Mehrwert erzielte das erhaltene Stipendium?

Rechtliche Grundlage

Für die Beantragung der Abschluss- und Brückenstipendien gilt nachfolgende Richtlinie:
Rahmenrichtlinie der BTU Cottbus zur Vergabe von Stipendien (MBl 10/2009)

Auf dieser Webseite der Graduate Research School werden die wichtigsten Fragen und Antworten auf Englisch zusammengefasst.

Kontakt für Fragen und Feedbacks zur Förderung: