Prüfungsarten

Continuous Assessment (MCA)

MCA bestehen aus mehreren semesterbegleitenden Prüfungselementen (Teilleistungen) unterschiedlicher Form (z. B. Referat/Präsentation und dessen schriftliche Ausarbeitung, Poster, praktische Studienabschnitte einschl. Bericht und Abschlusskolloquium)

An- und Abmeldung: innerhalb der ersten drei Wochen des Vorlesungszeitraums (online)
Wiederholung: turnusmäßig mit dem Modul

Modulabschlussprüfung (MAP)

Eine MAP erfolgt entweder schriftlich (90 bis 180 min) oder mündlich (15 bis 60 min) am Ende des Moduls.

Anmeldung: innerhalb der ersten drei Wochen des Vorlesungszeitraums
Abmeldung: bis eine Woche vor Beginn des Prüfungszeitraums, in dem die Prüfung erstmals angeboten wird.
Wiederholung: jedes Semester

Modulabschlussprüfung mit Voraussetzung (MAP+V)

Die Teilnahme an der mündlichen oder schriftlichen MAP kann an eine Voraussetzung geknüpft werden.

Anmeldung: innerhalb der ersten drei Wochen des Vorlesungszeitraums (online)
Abmeldung: bis eine Woche vor Beginn des Prüfungszeitraums, in dem die Prüfung erstmals angeboten wird.
Wiederholung: jedes Semester (erworbene Voraussetzung behält Gültigkeit, wenn MAP innerhalb von zwei Semestern nachgeholt wird)

Performanzprüfung

Performanzprüfungen sind praktische Prüfungen, in denen überprüft wird, ob grundlegende Kompetenzen für die Gestaltung von Pflege- und Berufssituationen erworben wurden. Performanzprüfungen können sowohl als Teil des MCA oder als MAP erfolgen und dauern i. d. R. mindestens 30 bis höchstens 90 Minuten.

OSCE-Prüfung

Die OSCE-Prüfung (Objective Structured Clinical Examination) stellt eine mündlich-praktische MAP dar. Eine OSCE-Prüfung besteht aus einem Prüfungsparcours mit verschiedenen Stationen, wobei pro Station derselbe Zeitumfang von mindestens 5 bis höchstens 15 Minuten zur Verfügung steht und die Studierenden von Station zu Station rotieren. An jeder Prüfungsstation wird die Prüfungsleistung durch einen Prüfenden mit Punktwerten bewertet, welche zusammengerechnet die Modulnote ergeben. OSCE-Prüfungen können die Inhalte von ein oder mehreren Modulen abbilden (modulübergreifende Prüfung), wobei für jedes Modul eine eigene Modulnote ermittelt wird.

Prüfungstermine

Prüfungstermine finden Sie im Informationsportal Lehre. (Die Freischaltung erfolgt zentral, ca. 14 Tage vor Semesterstart.) Die Prüfungszeiträume können Sie vorab dem (fachspezifischen) Semesterablaufplan entnehmen.
 

Wann muss ich mich zum Modul anmelden?
Wann kann ich mich vom Modul abmelden?
Wie und wo kann ich mich an-/abmelden?
Welche Modulprüfungen kann ich online an-/abmelden?
Mit welchem Attest wird die "Prüfungsunfähigkeit" nachgewiesen?

Antworten finden Sie übersichtlich beim Studierendenservice

Abschlussarbeiten

Um das Studium abzuschließen muss am Ende des Studiums eine Abschlussarbeit angefertigt werden. Sie finden Gutachter*innen und das richtige Thema, indem Sie rechtzeitig Gespräche mit den Professor*innen und Lehrenden suchen.

Die Arbeit wird von zwei Prüfenden aus dem Fachgebiet, auf das sich die Arbeit bezieht, schriftlich begutachtet und bewertet. Eine oder einer der Prüfenden, i. d. R. die Betreuerin oder der Betreuer (Erstprüfende), muss die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren nach dem Brandenburgischen Hochschulgesetz erfüllen.

Alle Regelungen zur Abschlussarbeit kommen aus den Prüfungsordnungen.
Weitere Hinweise finden Sie in der Verfahrenshandreichung  und im Leitfaden zur Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit.

Abschlusskolloquium

Das Kolloquium ist eine mündliche Prüfung und wird als Gruppen- oder Einzelprüfung abgelegt und bewertet. Es dient der Feststellung, ob die oder der zu Prüfende befähigt ist, die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fächerübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge mündlich darzustellen, selbstständig zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis einzuschätzen. Das Kolloquium ist i. d. R. hochschulöffentlich und wird auf der Studiengangseite angekündigt.

Prüfungsverfahren im Online-Modus

Auf den Seiten des Studierendenservice finden Sie alle wichtigen und notwendigen Informationen zu dem Prüfungsbetrieb im Online-Modus.

  • Modulanmeldung/ -abmeldung und Prüfungsverfahren
  • Hinweise zum erweiterten Rücktrittsrecht
  • Mündliche videobasierte Prüfungen (MVP)
  • Anmeldung der Abschlussarbeit
  • Abgabe der Abschlussarbeit
  • Verteidigung der Abschlussarbeit
    Bei Einzelfall-Prüfungen (z.B. Kolloquium) ist die Durchführung der Prüfung als MVP ebenfalls möglich. Studierende, die diese Möglichkeit wahrnehmen möchten, stellen einen E-Mail-Antrag an die/den (Erst-) Prüfende*n. Der Mustertext für diesen Antrag, der unbedingt verwendet werden muss, ist hier zu finden.