Bachelor-Arbeit im Studiengang IMT

rechtliche Grundlagen:
RahmenO-BA vom 12. September 2016 - insbesondere §§ 23 -25
sowie
Prüfungs- und Studienordnung (PSO) für den Bachelor-Studiengang IMT vom 22.09.2017

Die Anfertigung der Bachelor-Arbeit und ihre erfolgreiche Verteidigung schließen das Bachelor-Studium ab. Die Bachelor-Arbeit ist ebenfalls ein Modul (Modulbeschreibung Modul 12331) und muss somit auch bei Beginn der Bearbeitung im Studierendenservice angemeldet werden.

Erst nach erfolgreichem Abschluss aller Pflichtmodule aus dem ersten bis vierten Fachsemester und einem erreichten Punktekonto von mindestens 132 Leistungspunkten kann die Bachelor-Arbeit im Studierendenservice angemeldet werden. (PSO  2017 - § 8 (2))

Die Ausgabe des Themas der Bachelor-Arbeit und Betreuung erfolgt durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer aus dem Institut für Informatik oder aus dem Institut für Elektrotechnik und Informationstechnik der BTU Cottbus-Senftenberg. Über Ausnahmen hinsichtlich der Erstbetreuung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag. (PSO 2017 - § 8 (3))

Firmen und externe Organisationen sind nicht befugt sind, selbständig Themen für Bachelor-Arbeiten auszugeben. Natürlich sind Arbeiten in Kooperation mit Firmen möglich und sogar erwünscht, aber immer unter der Anleitung und inhaltlichen Verantwortung eines Hochschullehrers der BTU Cottbus-Senftenberg.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit beträgt vier Monate.
Der Arbeitsumfang beträgt 12 Leistungspunkte, also 12*30 = 360 Arbeitsstunden.
(PSO 2017 -  § 8 „Bachelor-Arbeit” (1) Satz 3)

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit kann schriftlich beim Studierendenservice beantragt werden.
Bei Krankheit ist der Antrag sofort unter Vorlage eines ärztlichen Attestes zu stellen. (RahmenO-BA  2016 - § 24 (6) und (7))

Die Abgabe der Bachelorarbeit erfolgt in dreifacher Ausfertigung fristgemäß beim zuständigen Bearbeiter im Studierenservcie.
Bei der Abgabe der schriftlichen Arbeit hat die Kandidatin oder der Kandidat schriftlich zu versichern, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht hat (Text der Selbstständigkeitserklärung).
Nach § 25 der RahmenO-BA  ist die schriftliche Arbeit vor dem Kolloquium durch zwei Gutachter zu bewerten. Bei positiver Bewertung wird vom Betreuer der Termin für das Kolloquium festgelegt. Unmittelbar nach dem Kolloquium wird das Ergebnis dem Studierendenservice mitgeteilt. 

Themenangebote der Informatik-Lehrstühle für Abschlussarbeiten (incl. Regeln zu Arbeiten)