Zusatzfächer für das Masterstudium während des Bachelor-Studiums

Wer als Bachelor-Studierender eingeschrieben ist, kann bereits "Zusatzmodule" aus dem Katalog des Master-Studiums hören und sich darin prüfen lassen. Dabei gibt es allerdings einige Problembereiche:

  • Wer im Bachelor-Studium Master-Module in beliebiger Kombination studiert hat, besitzt deshalb keinen Anspruch, dass diese anerkannt werden. Die/der Studierende sollte deshalb von Anfang an nach dem genehmigten Fächerkatalog des Master-Studiums studieren und sich deshalb auch baldmöglichst vorab den Mentor als Berater aussuchen!
  • Wer den Bachelor nicht mit dem vorgesehenen Notendurchschnitt absolviert, hat auch bei Bestehen entsprechender Zusatzmodule keinen Anspruch, ins Master-Studium immatrikuliert zu werden!
  • Es ist nicht gesichert, dass alle "vorab" für den Master studierten "Zusatzmodule" auch dafür anerkannt werden können. Es können nur Module bis zu einem Umfang von maximal 30 Leistungspunkten im späteren Master-Studium anerkannt werden.

Generell gilt:
Erst nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiums kann ein reguläres Master-Studium begonnen werden.