ERASMUS+ mit Partnerländern

Neben dem Studierendenaustausch innerhalb Europas ermöglicht das ERASMUS+ Mobilitätsprogramm auch den internationalen Austausch außerhalb der Europäischen Union. Dabei handelt es sich um fachgebundene Kooperationsvereinbarungen mit Hochschulen aus weltweiten Partnerländern.

Partnerhochschulen

Projekt 2023-2026
PartnerlandPartnerhochschuleFachrichtungFachbetreuer*in
AlbanienPolytechnic University of TiranaMaschinenbauProf. Dr. Uwe Riedel

Mit Fett und Kursiv gekennzeichnete Partnerländer sind nur für Doktoranden förderfähig.

Projekt 2022-2025
PartnerlandPartnerhochschuleFachrichtungFachbetreuer*in
AserbaidschanTechnical University AzerbaijanMaschinenbauProf. Dr. Sylvio Simon
KamerunUniversity of BueaUmweltwissenschaftenProf. Dr. Eike Albrecht
MosambikUniversidade de Pedagogica de MaputoBetriebswirtschaftslehreProf. Dr. Magdalena Mißler-Behr, Prof. Dr. Silke Michalk
Universidade RovumaBetriebswirtschaftslehre
SüdafrikaUniversity of Cape TownITProf. Dr. Michael Hübner
TunesienUniversité de CarthageUmweltwissenschaftenProf. Dr. Michael Schmidt
UkraineKharkiv National Automobile and Highway UniversityMaschinenbauDr. Ralf Ossenbrink

Mit Fett und Kursiv gekennzeichnete Partnerländer sind nur für Doktoranden förderfähig.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Bachelor-, Master-Studierende und Doktoranden aller Nationalitäten
  • Bachelor-Studierende können ab dem 3. Fachsemester ins Ausland gehen, Master-Studierende und Doktoranden ab dem 1. Fachsemester
  • Fachrelevanter Studienaufenthalt von mindestens 2 bis maximal 12 Monaten je Studienzyklus (BA, MA, Doktor) in physischer Präsenz an der Partnerhochschule
  • Immatrikulation an der BTU vor und während des Auslandsaufenthaltes
  • Studierende müssen während des Aufenthaltes an der Partnerhochschule eingeschrieben bzw. mit Studierendenstatus registriert sein
  • Das Partnerland darf nicht das Wohnsitzland der Studierenden während des Vollzeitstudiums an der BTU sein

Finanzielle Förderung

Das ERASMUS+ Stipendium leistet einen wertvollen finanziellen Beitrag zu den anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten während des Studienaufenthalts im Ausland. Die Festlegung der entsprechenden Förderraten und Pauschalen basiert auf Vorgaben der Europäischen Kommission.

Geltende Förderraten:

Monatlicher ZuschussAufstockungsbetrag
(Top-Up)

(falls zutreffend)
Einmaliger
Reisekostenzuschuss
700 EUR250 EUR / Monat20 EUR - 1.500 EUR

Aufstockungsbetrag (Top-Up):
Um mehr Studierenden einen gleichberechtigten Zugang zum ERASMUS+ Programm zu ermöglichen, können Teilnehmende mit geringeren Chancen eine monatliche finanzielle Zusatzförderung von 250 EUR beantragen und einen einmaligen Zuschuss für die Nutzung von emissionsärmeren Verkehrsmitteln („Grünes Reisen“) zur Hin- und Rückreise erhalten. Weitere Details zu den einzelnen Kriterien können dem Informationsblatt ERASMUS+ Zusatzförderung entnommen werden.

Bewerbung

Interessierten Studierenden wird angeraten, sich zuerst mit den entsprechenden Fachbetreuer*innen der BTU in Verbindung zu setzten, um Inhalte und konkrete Vorhaben für den Auslandsaufenthalt an der Partnerhochschule zu besprechen.

Die offizielle Bewerbung erfolgt dann über das Bewerbungsportal „MoveOn“, nachdem die Studierenden den Zugangslink per E-Mail durch das International Relations Office der BTU erhalten haben.

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber*innen durch den Fachbereich der BTU. Bei erfolgreicher Bewerbung werden die Studierenden offiziell an der Partnerhochschule nominiert und die eingereichten Unterlagen durch die Partnerhochschule erneut geprüft.

Bewerbungsunterlagen:

  • Online Bewerbungsformular
  • Aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) in englischer Sprache
    (für Master-Studierende: Abschlusszeugnis Bachelor und aktuelle Modulanmeldungen; für Doktoranden: Abschlusszeugnis Master)
  • Bescheinigung ausreichender Sprachkenntnisse für Englisch oder der angewandten Unterrichtssprache an der Partnerhochschule (mindestens Level B1)
  • Nachweis über Studierendenstatus an der BTU
  • Vereinbarte Lernziele im Erasmus+ Learning Agreement
  • Englischsprachiges Motivationsschreiben mit Begründung für den Auslandsaufenthalt (1-2 Seiten)
  • Lebenslauf in englischer Sprache
  • Kopie Reisepass
  • Ehrenwörtliche Erklärung für die Beantragung von Zusatzförderung (Top-Up, Grünes Reisen)

Bewerbungsfrist:

1. Februar für den Beginn des Auslandsaufenthalts im darauffolgenden akademischen Jahr

Auswahlkriterien:

  • bisherige akademische Leistungen und/oder wissenschaftlicher Hintergrund
  • persönliche und/oder berufliche Motivation für den Studienaufenthalt im Ausland
  • Sprachkenntnisse
  • Relevanz der ausgewählten Kurse für den Studieninhalt (Learning Agreement)
  • im Fall eines Forschungsaufenthaltes zur Erstellung der Abschlussarbeit ist das Thema des Forschungsgebiets in Bezug auf die gewählte Fachrichtung entscheidend

Zulassung und Studienstart im Ausland

Die Entscheidung des Auswahlkomitees zur Vergabe der ERASMUS+ Stipendien wird den Studierenden per E-Mail innerhalb von 5 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch das International Relations Office der BTU mitgeteilt. Bei einer erfolgreichen Bewerbung werden die Studierenden gebeten, den angebotenen Stipendienplatz mit einer Zusage bzw. Absage zu beantworten. Die Teilnehmenden werden über die notwendigen Vorbereitungen für den Start des Auslandsstudiums informiert und erhalten direkt von der Partnerhochschule einen Zulassungsbescheid sowie Informationsmaterial zum Studium und Leben an der Universität im Ausland (z.B. Reisevorbereitungen, Visum, Unterkunft, Versicherungen, Freizeit).


Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“