elektronisch Testen & Prüfen

Das eLearning-Team des IKMZ/Multimediazentrums unterstützt Sie gerne bei allen mediendidaktischen und technologischen Fragen zur Umsetzung von elektronischen Prüfungsformen.

Sie erreichen uns unter elearning(at)b-tu.de oder über unsere Telefonhotline "Digitale Lehre" +49 (0)355 69 3939 (Dienstag bis Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr)

Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Studium und Lehre.

Kontext:

Vorlesungen mit eher hohen Teilnehmerzahlen oder heterogener Studierendenschaft; Veranstaltungen mit Zwischen- oder Abschlussklausuren

Problem:

  1. während des Semesters: Bei Frontalunterricht besteht für Studierende kaum die Möglichkeit, Fragen zu stellen, ihr Wissen zu reflektieren und zu vertiefen, oder gar individuelles Feedback zu erhalten.
  2. zum Semesterende: Papierklausuren sind mit hohem Korrektur-Aufwand verbunden. Abschlussprüfungen berücksichtigen selten die individuellen Kompetenzen der Studierenden. Individuelles Feedback zu den Klausurergebnissen ist kaum möglich. 

Lösung:

  1. während des Semesters: Auf einer Lernplattform können interaktive Selbsttests und Übungsklausuren mit differenzierten Feedback-Funktionen bereitgestellt werden. Die eTests können zur Bearbeitung auf freiwilliger Basis angeboten werden oder um semesterbegleitend Zwischenprüfungen durchzuführen und den Wissensstand der Studierenden zu überprüfen.
  2. zum Semesterende: Elektronische Abschlussklausuren verringern den Korrekturaufwand und geben Lehrenden mehr Raum für die Prüfungsqualität. Fragetypen elektronischer Prüfungen sind vielfältig und können sowohl interaktiv als auch multimedial gestaltet werden. Die ePrüfungen lassen sich individuell auswerten und ermöglichen dediziertes Feedback für die studentische Weiterentwicklung. Im Format einer Online-Prüfungen bieten ePrüfungen zudem noch mehr Flexibilität für die Studierenden.

Beispiel:

  1. semesterbegleitend: In den Veranstaltungen im Betrieblichen Rechnungswesen für die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Betriebswirtschaftslehre stehen semesterbegleitende eTests zur Verfügung, die ortsunabhängig von Studierenden online bearbeitet werden und mindestens beim dritten Versuch bestanden werden müssen.
  2. zum Semesterabschluss: In der Veranstaltung zum Gebäudemanagement werden elektronische Abschlussklausuren mit multimedialen Fragen genutzt, um die verschiedenen Kompetenzniveaus der Studierenden (Wissen, Anwenden, Konstruieren) abzuprüfen. Die Prüfungsergebnisse werden ausgewertet und für individuellen Feedbacks an die Studierenden genutzt. Der Fragenpool der eTest-Fragen wird dabei stetig evaluiert und weiterentwickelt.

Tipps für die Praxis

Bitte planen Sie ein, dass beim Wechsel von Papier-Prüfungen zu ePrüfungen zunächst ein entsprechender didaktischer, technischer und organisatorischer Aufwand entsteht. Außerdem sind Aspekte wie Datenschutz, Chancengleichheit, Authentifizierung und Täuschungsversuche zu beachten. Asynchrone elektronische Prüfungsformen sind häufig eine gute Alternative. Details dazu finden Sie unter:

Video: KOMMEN ALLE MIT? -
Studienbegleitende eTests in Moodle

(Aufzeichnung vom 30.10.2019)
Video: BIENCHEN UND BELOHNUNG -
Abschlussverfolgung und Abhängigkeiten in Moodle

(Aufzeichnung vom 26.02.2020)

Häufige Fragen zu Prüfungen im Online-Betrieb Letzte Aktualisierung: 10.12.2021

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Durchführung von elektronischen Prüfungsformen?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Prüfungen in alternativen (elektronischen) Formaten finden sich in folgenden Dokumenten:

  • allgemeine Prüfungs-Rahemordnung der BTU - siehe § 12, Absatz 3 (RahmenO-Bachelor und RahmenO-Master)
  • angepasste Regelungen zu schriftlichen Präsenzprüfungen in elektronischer Form (ePrüfungen), videobasierten mündlichen Prüfungen und Online-Prüfungen (Distanz-Prüfungen) in der Änderungssatzung zur Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor-/Master-Studiengänge vom 26. Januar 2021 (RahmenO-Bachelor und RahmenO-Master)
  • die Änderungen der Rahmenordnung gelten laut Satzung vom 30.9.2022 (für BA; für MA) bis einschließlich Sommersemester 2024 und sollen danach ggfs. verstetigt werden

Allgemeine Grundsätze und Regelungen zur Durchführung von Prüfungen gemäß der Rahmenordnungen BA/MA gelten auch für elektronische Prüfungsformen. Hierzu zählen u.a. Regelungen zur Feststellung der Prüfungsfähigkeit, zum Vorgehen bei Täuschungsversuchen und Ordnungsverstößen sowie zur Protokollierung des Prüfungsverlaufs.

Verstoßen Studierende gegen Anweisungen oder Aufforderungen der Prüfenden oder der Prüfungsaufsicht, kann dies als Ordnungsverstoß gemäß § 20 RahmenO-Ba/Ma gewertet werden.

Welche allgemeinen Grundsätze sind bei der Durchführung von Online-Prüfungen zu beachten?

Im Sinne der Chancengleichheit ist darauf zu achten, dass der zu prüfenden Person weder Vor- noch Nachteile durch die Online-Prüfungsform entstehen. Nicht alle Studierenden haben die gleichen Voraussetzungen, um an einer Online-Prüfung teilzunehmen. Sie sollten daher termingleiche Alternativen zur Verfügung stellen, um genannte Personen nicht zu benachteiligen. Im Sinne der RahmenO-Ba/Ma bedeutet "termingleich", dass Online-Prüfung und Alternative im gleichen Semester innerhalb des Prüfungszeitraumes stattfinden muss. Alternative Prüfungsleistungen können z.B. mündliche Prüfung, Hausarbeit, o.Ä. sein. Ein Nachteilsausgleich bei der Online-Prüfung (längere Prüfungszeit, etc.) ist ebenfalls denkbar.

Des Weiteren müssen Täuschungsversuche möglichst ausgeschlossen bzw. erkannt werden. Lesen Sie dazu den Absatz "Ist eine Überwachung der Studierenden während einer synchronen, schriftlichen Online-Prüfung möglich?". Die Identität der zu prüfenden Person muss daher eindeutig feststellbar sein. Die zu prüfende Person muss sich i.d.R. mit Lichtbild-Dokument und BTU-Account ausweisen, aber auch andere geeignete Wege der eindeutigen Authentifizierung sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Details lesen die bitte unter "Wie kann die Authentifizierung bei einer Online-Prüfung durchgeführt werden?" nach.

Die Prüfung wird abgebrochen und der Prüfungsversuch gilt als nicht unternommen, wenn technische Probleme auftreten, die nicht kurzfristig innerhalb weniger Minuten behoben werden können.

Der Datenschutz muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.

Bei asynchronen elektronischen Prüfungsformen wie Hausarbeiten, Essays oder selbsterstellten Videos sind Erklärungen zur selbstständigen Anfertigung der Leistung nach diesem Muster zu verlangen.

Weisen Sie Ihre Studierenden ggfs. auch darauf hin, dass eine Plagiatsprüfung der eingereichten Texte durchgeführt wird.

Können im aktuellen Semester Prüfungen in Präsenz durchgeführt werden?

Die aktuellen Regelungen zu den Prüfungsmodalitäten finden Sie auf den Informationsseiten des Studierendenservices.

Bis einschließlich Sommersemester 2024
Nach aktuellen Informationen gilt an der BTU wieder der reguläre Präsenzbetrieb. Das erweiterte Rückstrittsrecht ("Freiversuchsregelung") ist seit WiSe 22/23 nicht mehr aktiv. Aber Lehre und Prüfung finden teilweise (nach Ermessen der Lehrenden) hybrid oder im Online-Modus statt. Auch Online-Prüfungen sind mit Aufsicht durchführbar.

ePrüfungen im eAssessment-Center des IKMZ können regulär gebucht werden. Es stehen 85 PC-Plätze für ePrüfungen und Assessments zur Verfügung. Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Kohorten-Größe. Sprechen Sie uns gerne an.

Für Distanz-Prüfungen bieten sich insbesondere schriftliche Prüfungen in Form von Hausarbeiten (Kurzarbeiten, Essays) an. Die Abwicklung solcher Prüfung kann z.B. über die Lernplattform Moodle organisiert werden. Mündliche Prüfungen können videobasiert durchgeführt werden.

Wie kann ich semesterbegleitend die Leistung der Studierenden elektronisch überprüfen?

Für eine semesterbegleitende Leistungsüberprüfung von zu Hause eignen sich vor allem asynchrone elektronische Prüfungsformen. Dabei handelt es sich um Verfahren, bei denen nicht alle Studierende gleichzeitig auf ein Prüfungssystem zugreifen, sondern in einem vorgeschriebenen Zeitraum (z.B. 6 Stunden, 2-3 Tage, mehrere Wochen, …) Aufgaben bearbeiten, die sie dann z.B. über die Moodle Funktion "Aufgabe" zu einer gewissen Deadline einreichen. Erhalten Sie mehr Tipps zu der Moodle Funktionalität "Aufgabe". Weitere Beispiele für asynchrone Formen sind klassische Haus- oder Kurzhausarbeiten, Essays, Portfolios, Lerntagebücher sowie selbsterstellte Videos oder Podcasts.

Auch synchrone Leistungsüberprüfungen können semesterbegleitend z.B. in Form einer Quizserie durchgeführt werden. Dazu eignet sich z.B. die Moodle Funktion "Test" (Testkurs s. hier - PIN: 3689). Wir empfehlen, für die Kurztests ein geringes Zeitkontingent zu vergeben. Wo möglich, kann der Einsatz von Freitextaufgaben wie z.B. Fallanalysen oder Kurzessays einfaches "Googlen" bzw. Kopieren der Antworten erschweren.

Eine Änderung der Prüfungsform im laufenden Semester ist unter Umständen möglich. Bitte kontaktieren Sie den Krisenstab (Lehre und Studium) zur aktuell geltenden Regelung.

Referate und Präsentationen lassen sich mit Hilfe eines Videokonferenzsystems abbilden. Je nach System können die Studierenden ihre Präsentationsfolien hochladen oder per Bildschirmfreigabe teilen. Mehr zu den verschiedenen Tools finden Sie im Bereich "Konferenzsysteme" und im folgenden Abschnitt.

Welche Tools stehen mir für die Abwicklung von Online-Prüfungen zur Verfügung?

Für mündliche Prüfungen stehen Ihnen mehrere Videokonferenzsysteme zur Verfügung. Nutze Sie möglichst die BTU-internen Plattformen, wie meet.b-tu.de (für kleine ad-hoc-Sitzungen bis 10 Personen) oder BigBlueButton (für größere Sitzungen).

Durch das Einblenden von Präsentationsfolien sowie dem eigenen Bildschirm eignen sich diese Systeme sowohl zur Durchführung "klassischer" mündlicher Prüfungen als auch für studentische Präsentationen und Referate.

Für schriftliche Online-Prüfungen (als auch für ePrüfungen generell) werden Ihnen als Dienst von der BTU folgende Assessment-Systeme angeboten:

Tipp: LPLUS bietet eine höhere Flexibilität bei der Gestaltung und Bewertung von Fragen, da Fragetypen miteinander kombiniert werden können. Die Einarbeitung in das System ist jedoch nicht zu unterschätzen, wird aber gern von uns unterstützt. Sprechen Sie uns gerne an.

Hier eine Übersicht der grundlegenden Funktionalitäten beider Systeme im Vergleich:

FunktionMoodleLPLUS
Authentifizierungmit BTU Accountdurch individuelle Vergabe von Benutzername und Passwort
Zeitliche Zugriffsbegrenzungxx
Kombination von Fragetypen x
Single Choicexx
Multiple Choicexx
Wahr/Falschxx
Zuordnungxx
Numerischxx
Freitextxx
Drag & Dropxx
Lückentextxx
Frage mit Variablenx 
Wie kann ich eine klausurähnliche Prüfung online asynchron durchführen?

Klausurähnliche Prüfungen mittels Computer können zu einem gewissen Grad von zu Hause aus durchgeführt werden. Für die asynchrone Durchführung bietet sich die Open-Book Variante an, bei der die Benutzung aller Materialien während der Prüfung zulässig ist. Diese können Sie z.B. mit der Aktivität „Aufgabe“ in Moodle umsetzen. Dazu stellen Sie eine „Hausaufgabe“ in Ihren Moodle-Kurs ein. Die Teilnehmenden erarbeiten dann eine Lösung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes und laden das Ergebnis als Datei in das Lernportal hoch. Im Anschluss korrigieren Sie die Lösung und stellen den Teilnehmenden das Ergebnis (mit Anmerkungen) online zur Verfügung. Eine genaue Anleitung finden Sie in unserem Selbstlernkurs.

In der geänderten RahmenO-Ba / RahmenO-Ma heißt es dazu in Anhang 2, Nr. 4: "schriftliche Prüfungen [...], deren Konzeption und Aufgabenstellung geeignet sind, auch ohne direkte Aufsicht Täuschungsversuche in vergleichbarer Weise zu unterbinden [sind zulässig]. Hierzu gehören insbesondere Prüfungsformate, bei denen die Art der Aufgabenstellung auch unter Nutzung bestimmter zugelassener Hilfsmittel eine eigenständige [...] Bearbeitung durch die oder den zu Prüfenden erfordern. […] In solchen Fällen hat die oder der zu Prüfende schriftlich zu versichern, dass die Prüfung selbstständig und nur unter Nutzung der zugelassenen Hilfsmittel bearbeitet wurde" (Muster).

Weisen Sie Ihre Studierenden auch darauf hin, dass eine Plagiatsprüfung der eingereichten Texte durchgeführt wird. Lesen Sie hier Infos zur Plagiatsprüfung.

Wie kann ich eine schriftliche, klausurähnliche Prüfung online synchron durchführen?

Die rechtlichen Anforderungen finden Sie in der geänderten RahmenO-Ba / RahmenO-Ma von 26.01.2021. Im Wesentlichen müssen Sie bei synchronen Closed-Book ePrüfungen von zu Hause aus folgende Punkte beachten:

Authentifikation
Sie müssen sicherstellen, dass sich Studierende mit einem Lichtbilddokument ausweisen. Dies ist bspw. durch Vorzeigen eines Ausweises in einer Videokonferenz möglich. Zusätzlich erfolgt der Login in das Prüfungssystem mit einem personengebundenen Account. Auch andere geeignete Wege der eindeutigen Authentifizierung sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Details lesen die bitte unter "Wie kann die Authentifizierung bei einer Online-Prüfung durchgeführt werden?" nach. 

Zeitfenster und Synchronität
Die Online-Prüfung als Modulabschluss-Klausur muss innerhalb des Prüfungszeitraumes in einem vorgegebenen Zeitfenster und je Kohorte möglichst synchron durchgeführt werden.

Prüfung überwachen
Schriftliche Online-Prüfungen müssen im Regelfall unter Aufsicht (z.B. per Videokonferenz) angefertigt werden. Eine Ausnahme sind Prüfungen nach "Erprobungsklausel", die in Form und Organisation so angelegt sind, dass Täuschungen wesentlich eingeschränkt wurden (s. geänderte RahmenO-Ba / RahmenO-Ma von 26.01.2021; je Anhang 2, Nr. 4). Für die Überwachung stehen aktuell jedoch nur Teillösungen als technische Systeme bereit. Details lesen Sie bitte im Absatz "Ist eine Überwachung der Studierenden während einer synchronen, schriftlichen Online-Prüfung möglich?" nach.

Täuschungsversuche minimieren
Zur Minimierung von Täuschungsversuchen können sie folgende (teils kombinierbaren) Szenarien anwenden:

  • Sie können stets eine Erklärung zur selbstständigen Anfertigungen der Leistungen abfordern, um dadurch die juristische Verbindlichkeit der eingereichten Prüfungsleistung herauszustellen.
  • Wir empfehlen außerdem, einen engen Zeitraum bzw. eine zeitgleiche Prüfungsdurchführung anzusetzen.
  • Mittels Randomisierung (Zufallsauswahl) kann der Austausch untereinander ebenfalls erschwert werden. Zur Zufallsauswahl stehen in unseren Prüfungssystemen drei Ebenen zur Verfügung: 1. Vertauschen der Antwortmöglichkeiten oder der Fragen-Reihenfolge, 2. Zufallsauswahl von Fragen aus einem hinterlegten Fragenpool (dies ist auch blockweise für verschiedene Themen innerhalb einer Prüfung möglich), 3. Einsatz von Formelfragen (z.B. in MINT-Klausuren) bei denen Zahlenwerte einer Rechnung zufällig erzeugt werden. Eine Anleitung für Moodle finden Sie im Selbstlernkurs in der Rubrik "Testen und Prüfen".
  • Alternativ können Sie statt einer Wissensabfrage mit Multiple-Choice auch Freitextaufgaben wie z.B. Fallanalysen oder Kurzessays zu neuen Problemstellungen anbieten. So vermeiden Sie, ein einfaches „Googlen“ bzw. Kopieren der Antworten.
  • Eine Plagiatsüberprüfung kann ebenfalls angekündigt werden.
  • In Moodle können Sie von den Studierenden die Nutzung eines abgesicherten Browsers verlangen. Damit ist es möglich, die Aktivitäten außerhalb der Prüfungs-Software auf den Endgeräten der Studierenden zu begrenzen, indem der Browser keine weiteren Aktionen zulässt (Kiosk-Modus). Dafür müssen die Studierenden den Browser auf dem eigenen Endgerät installieren. Details für Lehrende und Studierende finden in diesen Anleitungen, die laufend überarbeitet werden.

Ausfallsichere technische Plattform und Alternativen
Eine synchrone schriftliche Online-Prüfung können Sie mit einem eTest in der Lernplattform Moodle oder mit dem Prüfungssystem LPLUS umsetzen. Details lesen Sie bitte im Absatz "Welche Tools stehen mir für die Abwicklung von Online-Prüfungen zur Verfügung?" nach. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass Studierenden bei Nutzung der technischen Systeme kein Nachteil entsteht (z.B. bei Ausfall, schlechtes Internet oder körperlicher Einschränkung). Sie sollten daher Alternativen bedenken und ggfs. bereithalten. Das könnten alternative Prüfungsleistungen (mündliche Prüfung, Hausarbeit, ect.) oder ein Nachteilsausgleich (längere Prüfungszeit, etc.) sein.

Wie kann ich eine mündliche Prüfung online durchführen?

Gemäß der geänderten RahmenO-Ba / RahmenO-Ma von 26.01.2021 sind mündliche Prüfungen per Videokonferenz zulässig. Diese Regelung gilt auch für Kolloquien, vorbehaltlich dem Einverständnis aller Beteiligten (s. RahmenO).

Für die Durchführung von mündlichen Prüfungen empfehlen wir primär die Nutzung von BTU-internen Plattformen, wie meet.b-tu.de (Zugriffssicherheit über Passwort und BTU-Account) oder BigBlueButton (kann direkt aus moodle heraus erstellt und verwaltet werden). Weitere zur Verfügung stehende Videokonferenzsysteme finden Sie im Bereich "Konferenzsysteme".

Wie gehe ich damit um, wenn Studierende keinen oder unzureichenden Internetzugang haben?

Wenn der Internetzugang oder andere technische Voraussetzungen nicht oder nur eingeschränkt gegeben sind, sollten den Studierenden Alternativen in Sinne eines Nachteilsausgleichs angeboten werden. Sie können zum Beispiel eine asynchrone Form der Leistungsüberprüfung anbieten. Mehr dazu finden Sie unter "Wie kann ich eine klausurähnliche Prüfung online asynchron durchführen?" Im Falle technischer Probleme, die während einer Online-Prüfung auftreten und nicht in wenigen Minuten behoben werden können, ist diese abzubrechen und der Prüfungsversuch als ungültig zu werten (s. auch geänderten RahmenO-Ba / RahmenO-Ma von 26.01.2021; Anhang2, Nr. 3.D.).

Können bereits bestehende LPLUS-ePrüfungen, auch als Online-Prüfung durchgeführt werden?

ePrüfungen, die bereits mit unserem Prüfungssystem LPLUS umgesetzt und bisher im eAssessment Center des IKMZ durchgeführt wurden, können prinzipiell auch für den Online-Betrieb genutzt werden. Bitte beachten Sie dafür die bei Closed-Book-Prüfungen nötigen Bedingungen, die unter "Wie kann ich eine schriftliche, klausurähnliche Prüfung online synchron durchführen?" aufgeführt sind.

Ist eine Überwachung der Studierenden während einer synchronen, schriftlichen Online-Prüfung möglich?

Schriftliche Online-Prüfungen müssen im Regelfall unter Aufsicht angefertigt werden. Eine Ausnahme sind Prüfungen nach "Erprobungsklausel", die in Form und Organisation so angelegt sind, dass Täuschungen wesentlich eingeschränkt wurden (s. geänderte RahmenO-Ba / RahmenO-Ma von 26.01.2021; je Anhang 2, Nr. 4). Für die Überwachung stehen aktuell jedoch aus technischen und persönlichkeitsrechtlichen Gründen nur Teillösungen als technische Systeme bereit. Folgende (teils kombinierbaren) Szenarien bieten sich aktuell an:

Einsatz eines abgesicherten Browsers
In Moodle können Sie den Studierenden die Nutzung eines abgesicherten Browsers anbieten. Dieser schränkt die Möglichkeiten während einer Prüfung auf dem eigenen Rechner (z.B. weitere Webseiten öffnen) maßgeblich ein. Eine Überwachung des Arbeitsplatzes oder externer Geräte ist dadurch aber nicht gegeben. Details lesen Sie bitte in diesen Anleitungen nach.

Begleitung einer Online-Prüfung per Videokonferenz
Parallel zur laufenden ePrüfung in Moodle oder LPLUS können Sie eine Live-Video-Begleitung der Prüfung oder die Beobachtung der Studierenden mit den existierenden Videokonferenz-Werkzeugen der BTU (BBB oder WebEx) durchführen. Folgende Settings sind machbar:

  • Variante Webcam frontal: Die Studierenden nutzen die Webcam an/auf dem Monitor. Damit ist eine Authentifizierung und eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Beobachtung der Studierenden gegeben. Eine Überwachung des Arbeitsplatzes, des Bildschirminhaltes oder externer Geräte ist aber dadurch nicht gegeben.
  • Variante Webcam im Raum: Studierende stellen die beobachtende Webcam (z.B. mit zusätzlichen Gerät, wie Smartphone oder externe Webcam) so auf, dass Person, Bildschirm und Arbeitsplatz gut zu sehen sind. Damit ist die Überwachung der Prüfungssituation gut abgedeckt. Hierfür ist es jedoch nötig, dass die Videokonferenz so eingestellt ist, dass nur die Prüfungsaufsicht die Videos der Teilnehmer sehen kann. Das ist momentan nur mit BigBlueButton möglich.

Überwachung der Video-, Audio- und Datenströme bei einer Online-Prüfung (Proctoring)
Proctoring beschreibt eine software-gestützte Möglichkeit, jeden Prüfling zu jeder Zeit der Prüfung hinreichend durch eine (eigene) Prüfungsaufsicht überwachen zu lassen. Dafür werden i.d.R. je Prüfling der Bildschirm, sowie eine oder mehrere Webcams und das Mikrofon überwacht und hinsichtlich Betrugsversuch ausgewertet. Die Überprüfung kann live oder nachträglich (per Record & Review) erfolgen. An der BTU wird an der Ermöglichung gearbeitet. Proctoring ist jedoch derzeit aus technischen und rechtlichen Gründen an der BTU noch nicht umsetzbar.

Wie kann die Authentifizierung bei einer Online-Prüfung durchgeführt werden?

Laut der RahmenO-Ba/Ma muss die Identität der zu prüfenden Person eindeutig feststellbar sein. Die zu prüfende Person muss sich daher zu Beginn einer videoüberwachten synchronen Online-Klausur durch Vorzeigen eines Lichtbild-Ausweises in einer videobasierten Anwendung (z.B. Videokonferenz) authentifizieren. Gleiches gilt für videobasierte mündliche Prüfungen.

Wird eine (synchrone oder asynchrone) schriftliche Online-Prüfung aber in Form und Organisation so angelegt, dass Täuschungen wesentlich eingeschränkt werden können (s. geänderte RahmenO-Ba / RahmenO-Ma von 26.01.2021; Anhang 2, Nr. 4) und dass keine oder eine eingeschränkte Video-Aufsicht nötig ist, können Lehrende auch andere geeignete Wege der eindeutigen Authentifizierung wählen. Hierzu gehören z.B. die Authentifizierung über den BTU-Account (z.B. bei Nutzung von moodle) oder über andere personengebundene Passwörter (z.B. bei Nutzung der Prüfungsplattform LPLUS).

Zusätzlich ist dann von allen zu Prüfenden eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass die Prüfung eigenhändig, selbständig und nur unter Nutzung der zugelassenen Hilfsmittel angefertigt wurde.


Video: ONLINE PRÜFEN -
Prüfungsgestaltung im Online-Betrieb

(Aufzeichnung vom 27.05.2020)