FAQ - Ausschreibung Cluster

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  • Ist eine Mehrfachförderung möglich, wenn bestimmte Hochschullehrer/innen schon an den seit 2015 eingerichteten Clustern beteiligt sind?

    Gem. Ausschreibung ist dies kein Ausschlusskriterium. Zu beachten gilt jedoch, dass die BTU-Leitung und die zuständige Senatskommission in der Auswahl eine Mehrfachförderung mit Blick auf hochschulstrategische Gesichtspunkte berücksichtigen können, sollten z.B. die verfügbaren Mittel nicht ausreichen.

  • Können auch Stellen für akademische Mitarbeiter/innen beantragt werden?

    Wie sie der Ausschreibung entnehmen können erfolgt die Förderung i.d.R. in Form von Promotionsstipendien. Eine Förderung in Form von Stellen für akademische Mitarbeiter/innen ist ausgeschlossen, da die Cluster durch Haushaltsmittel gefördert werden. Die Förderung beinhaltet die Verpflichtung der Stipendiat/innen, konzentriert und zielstrebig die Promotionsarbeit innerhalb des Förderzeitraums abzuschließen (Vgl. §10 der BTU-Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Stipendien). Im Unterschied zu akademischen Mitarbeiter/innen haben Stipendiat/innen z.B. keine Lehrverpflichtung o.ä.

  • Was ist in der Anlage 3 mit der Auflistung der thematisch relevanten Drittmittelprojekte gemeint?

    Bitte listen Sie hier aus dem Kreis der beteiligten Hochschullehrer/innen bis zu 3 Drittmittelprojekte der letzten 5 Jahre auf. Treffen Sie bitte innerhalb Ihres geplanten Clusters eine gezielte Auswahl an bis zu insgesamt 3 Drittmittelprojekten, die z.B. als Vorarbeiten angesehen werden können. Nennen Sie Titel, Verantwortliche, Laufzeit, Mittelgeber, evtl. BTU-interne Projektnummer, evtl. Höhe d. Finanzierung. Sie können ggf. 2-3 erklärende Sätze zu jedem Projekt schreiben. 

  • Was ist in der Anlage 4 mit Sachmitteln gemeint?

    Die Förderung der Cluster sieht gem. Ausschreibung i.d.R. Stipendien für Doktorand/innen vor. Sollten Sachmittel erforderlich sein, können Sie an dieser Stelle den Bedarf benennen. Die Antragssteller/innen können nach Matching-Funds-Prinzip die benötigten Sachmittel z.B. aus eigenen Mitteln in das Cluster einbringen. Dies wird ausdrücklich begrüßt. Die BTU-Leitung kann die Bewilligung von zusätzlichen Sachmitteln prüfen. Jedoch besteht keine Gewähr, ob zusätzlich Sachmittel zur Verfügung gestellt werden können. Ausgeschlossen ist die Bewilligung von Reisemitteln für Tagungs- und Kongressreisen, da die GRS hierfür über ein das Förderinstrument der Mobilitätszuschüsse verfügt.

  • Können auch externe Partner, Hochschullehrer/innen bzw. Nachwuchswissenschaftler/innen eingebunden werden?

    Sofern im Sinne des Themas des Clusters erforderlich, ist die Einbindung externer Partner erwünscht. Sollten Sie außer der Einbindung externer Forschungseinrichtungen die Einbindung von externen Hochschullehrer/innen bzw. Nachwuchswissenschaftler/innen in Betracht ziehen, dann können Sie dies auch in der Anlage 1 und 2 entsprechend kenntlich machen. Bitte listen Sie externe Hochschullehrer/innen bzw. Nachwuchswissenschaftler/innen in der Tabelle nach den beteiligten BTU-Wissenschaftler/innen auf (ggf. zusätzlich mit Universitätszugehörigkeit in der Spalte "Fakultät"). 

  • Welche Nachwuchswissenschaftler/innen können sich an dem Clusterbeteiligen?

    Gemeint ist hier die Einbindung von bereits promovierten Nachwuchswissenschaftler/innen der BTU. Die Rolle der Nachwuchswissenschaftler/innen in dem Cluster definieren die beteiligten Kolleg/innen, die auch in der Antragsskizze kurz begründet werden soll. In der Anlage 2 kann evtl. auch visuell der thematische Zuständigkeitsbereich kenntlich gemacht werden (z.B. durch Zwischenüberschriften in der Tabelle).

  • Wie viele Hochschullehrer/innen dürfen an einem Clusterbeteiligt sein?

    Grundsätzlich muss die Beteiligung der jeweiligen Kolleg/innen begründet sein. In der Antragsskizze sollte dies zumindest kurz erläutert werden. Zusätzlich können Sie in der Anlage 1a die Liste z.B. nach thematischen Zuständigkeitsbereichen unterteilen (u.a. durch Zwischenüberschriften in der Tabelle). Es kann jedoch sein, dass auch mehr Hochschullehrer/innen an einem Cluster beteiligt sind, wenn es die Thematik erfordert. Sie können als assoziierte Partner in Anlage 1b aufgelistet werden. Aus Sicht der BTU ist es wichtig, dass ein Kern von Hochschullehrer/innen der BTU zusammen das Cluster trägt (z.B. hinsichtlich der Betreuung der geförderten Doktorand/innen, etc.).

  • Sind Cluster strukturierte Promotionsprogramme?

    Die Cluster sind flexible Einrichtungen der Forschungsförderung. Sie dienen als Instrument der strukturierten Promotionsförderung durch die Einbindung der Doktorand/innen in ein Forschungsprogramm. Vielmehr als nur ein strukturiertes Promotionsprogramm vernetzten Cluster die Forschungsvorhaben interdisziplinär und überregional und tragen so zur Bildung kritischer Massen in den Schwerpunktbereichen der BTU bei. 

  • Wie viele Cluster sollen eingerichtet werden?

    Geplant ist die Einrichtung von bis zu vier neuen Clustern ab Januar 2020. Entscheidend sind Qualität und strategische Relevanz der Anträge (Vgl. HEP 2015-2020; Link nur im Intranet einsehbar). Die BTU-Leitung behält sich vor, bestimmte Anträge zu bündeln, sollten diese in einem thematischen bzw. inhaltlichen Zusammenhang stehen. Ferner besteht die Möglichkeit, dass nach der aktuellen Ausschreibung weniger Cluster eingerichtet werden.