Checkliste Bewerbung

(Stand: Mai 2018 – nach Veröffentlichung im Amtsblatt der BTU)

Spezielle Zulassungsvoraussetzungen gemäß Prüfungs- und Studienordnung des Master-Studiengangs Stadtplanung vom ... (nach Veröffentlichung)

§ 4 Spezielle Zugangs- und Immatrikulationsvoraussetzungen

(1)1Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses mit einer Regelstudienzeit von in der Regel mindestens sechs Semestern in Städtebau und Stadtplanung bzw. Stadt- und Regionalplanung oder in den Fachrichtungen Architektur, Landschaftsplanung und -archi­tek­tur, Raumplanung, Humangeographie, Regionalwissenschaften oder Immobilienwirtschaft. 2Nachzuweisen sind dabei Kompetenzen in der räumlichen Gestaltung (Entwurf), dem Bau- und Planungsrecht, den Gesellschafts-, Raum- und Umweltwissenschaften sowie der Prozess- und Verfahrensgestaltung in Städten und Regionen. 3Ferner ist bis zum Ende des ersten Studienjahres ein Praktikum nachzuweisen, das in Art und Umfang dem Pflichtpraktikum des Bachelor-Studiengangs Städtebau und Stadtplanung bzw. Stadt- und Regionalplanung an der BTU entspricht (siehe Anlage 4). 4Maß­stab für die Feststellung der fachlichen Voraussetzungen sind die Modulbeschreibungen des Bachelor-Studiengangs Städtebau und Stadtplanung bzw. Stadt- und Regionalplanung an der BTU. 5Die Prüfung der fachlichen Voraussetzungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss. 

(2)1Die Zulassung zum Master-Studiengang Stadtplanung kann im Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss bei fehlendem Grundwissen in den in Abs. 1 genannten Kompetenzen mit der Auflage verbunden werden, bestimmte Module aus dem Bachelor-Studiengang Städtebau und Stadtplanung mit den dazugehörigen Modulprüfungen in einem Umfang von maximal 18 Leistungspunkten (LP), darunter das Praktikum gemäß Abs. 1, zu erbringen. 2Die nachzuholenden Module können nicht im Master-Studiengang Stadtplanung angerechnet werden.“ 

A) Bewerbung von Studierenden MIT Bachelor-Abschluss Städtebau und Stadtplanung / Stadt-und Regionalplanung / Raumplanung

Bei Bewerber*innen mit einem Bachelor-Abschluss in Städtebau und Stadtplanung / Stadt-und Regionalplanung / Raumplanung wird an Hand der vier, in der Prüfungs- und Studienordnung des Master-Studiengangs Stadt-und Regionalplanung vom ... (nach Veröffentlichung) genannten Kompetenzfeldern

  • K1. Räumliche Gestaltung (Entwurf);
  • K2. Bau- und Planungsrecht;
  • K3. Gesellschafts- Raum- und Umweltwissenschaften;
  • K4. Prozess- und Verfahrensgestaltung in Städten und Regionen

geprüft, ob in deren Inhalte gute Kompetenzen erworben wurden. Bewerber*innen, die den Abschluss nicht an der BTU Cottbus-Senftenberg absolviert haben, reichen bitte ggf. aussagefähige Arbeitsproben von Studienarbeiten mit städtebaulich-entwurflichem und/oder stadtplanerischem Bezug (max. 10 Seiten DIN A4) ein.

B) Bewerbung von Studierenden OHNE Bachelor-Abschluss Städtebau und Stadtplanung / Stadt-und Regionalplanung / Raumplanung

Bei Bewerber*innen mit einem Abschluss in den Fachrichtungen Architektur, Landschaftsplanung und - architektur, Humangeographie, Regionalwissenschaften und Immobilienwirtschaft wird die Eignung anhand der vier in der Prüfungs- und Studienordnung des Master-Studiengangs Stadtplanung vom ... (nach Veröffentlichung) genannten Kompetenzfeldern

  • K1. Räumliche Gestaltung (Entwurf);
  • K2. Bau- und Planungsrecht;
  • K3. Gesellschafts- Raum- und Umweltwissenschaften;
  • K4. Prozess- und Verfahrensgestaltung in Städten und Regionen

und darüber hinaus auf Grundlage eines Portfolios geprüft, mit dem die Bewerber*innen ihre fachlichen, methodischen und entwurflichen Kompetenzen darstellen. Das Portfolio kann z.B.

  • eine Dokumentation von Projekten oder Entwürfen mit städtebaulichem oder stadtplanerischem Bezug (max. 10 Seiten DIN A4),
  • aussagefähige Arbeitsproben von Studienarbeiten mit städtebaulichem und/oder stadtplanerischem Bezug (max. 10 Seiten DIN A4),
  • ggf. ein Motivationsschreiben (max. 2 Seiten DIN A4) 

enthalten.

Die Eignungsfeststellungsprüfung erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen. Bei Unklarheit kann zusätzlich zum mündlichen Gespräch eingeladen werden. Die Einladung erfolgt im Regelfall innerhalb von 4 Wochen nach Bewerbungsschluss.

Weitere Informationen zum Studiengang Stadt- und Regionalplanung:   stadtplanung-ms(at)b-tu.de