Exmatrikulation



Für die Exmatrikulation gelten die Regelungen der Immatrikulationsordnung der BTU Cottbus-Senftenberg.

Welche Möglichkeiten der Exmatrikulation gibt es?
Die Exmatrikulation kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen, z.B. nach endgültig nicht bestandener Prüfung oder bei fehlender Rückmeldung, erfolgen.

Wie beantrage ich die Exmatrikulation, wenn ich die Hochschule auf eigenen Wunsch verlassen möchte?

Der Antrag ist online über das myBTU-Portal unter Mein Studium > Anträge > Exmatrikulation zu stellen. Die Exmatrikulation wird zu dem beantragten Datum, jedoch frühestens zu dem Tag, an dem der Antrag im Studierendenservice eingegangen ist, vorgenommen. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Den Bearbeitungsstand Ihres Online-Antrags können Sie jederzeit im myBTU-Portal einsehen.

Hinweis zum Ausfüllen des Online-Antrags bei Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters:
Sofern Sie sich zum Ende des laufenden Semesters exmatrikulieren lassen wollen, wählen Sie bitte das aktuelle Semester und den letzten Tag im Semester aus: 31.03.(= letzter Tag im Wintersemester) bzw. 30.09. (letzter Tag im Sommersemester). Dies ist dann der letzte Tag Ihrer Immatrikulation an der BTU Cottbus-Senftenberg.

Hinweis zum Ausfüllen des Online-Antrags bei Exmatrikulation vor dem Ende des laufenden Semesters:
Sofern Sie sich vor dem Ende des laufenden Semesters, also mitten im Semester, exmatrikulieren lassen wollen, wählen Sie bitte das aktuelle Semester und das Datum aus, welches der letzte Tag Ihrer Immatrikulation an der BTU Cottbus-Senftenberg sein soll. Ab dem Folgetag sind Sie dann nicht mehr an der BTU Cottbus-Senftenberg immatrikuliert.

Im Falle einer Exmatrikulation vor dem Ende des laufenden Semesters (30.09. bzw. 31.03.), ist zusätzlich zum Online-Antrag der Studierendenausweis (Chipkarte) im Studierendenservice abzugeben.

Wann und wie erhalte ich meinen Exmatrikulationsbescheid?

Nach erfolgter Exmatrikulation werden Sie per E-Mail informiert. Ihr Exmatrikulationsbescheid wird Ihnen im myBTU-Portal unter Mein Studium > Studienservice > Bescheide / Bescheinigungen zum Selbstausdruck (pdf-Datei) zur Verfügung gestellt. Bitte laden Sie sich diesen zeitnah herunter und bewahren Sie ihn für spätere Nachfragen gut auf. Den Exmatrikulationsbescheid benötigen Sie z. B. für die Rentenversicherung oder für die Einschreibung an einer anderen Hochschule.

Was ist zu beachten, wenn ich mich exmatrikuliere?
Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft an der BTU Cottbus-Senftenberg. Die Exmatrikulation hat aber auch Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung, ggf. auch auf Kindergeld und BAföG-Zahlungen. Sofern Sie einen Aufenthaltsstatus zu Studienzwecken haben, endet Ihr Aufenthaltsrecht mit Beendigung oder Aufgabe des Studiums.

Was passiert mit meinem BTU-Account, wenn ich exmatrikuliert bin?
Ihr BTU-Account inkl. Ihrer E-Mail-Adresse erlischt vier Wochen nach dem Exmatrikulationsdatum, d. h. bis zu vier Wochen nach der Exmarikulation besteht noch die Möglichkeit zum Herunterladen von Dokumenten im myBTU-Portal (z. B. Studienbescheinigung, Studienverlaufsbescheinigung, Exmatrikulationsbescheid) bzw. im Online-Portal (z. B. Notenübersicht). Nach Ablauf der vier Wochen können Sie auf keine Daten mehr zugreifen. Bitte denken Sie daher daran, sich alle Bescheide und Bescheinigungen vorher herunterzuladen bzw. auszudrucken!