Rückmeldung



Rückmeldung und Zahlung der Semestergebühr zum Sommersemester 2024

Video Tutorial zur Rückmeldung für das folgende Semester

Damit Sie auch im nächsten Semester Ihr Studium fortsetzen können, müssen Sie sich immer im laufenden Semester innerhalb der Rückmeldefrist (siehe Terminplan) zurückmelden. Sie erhalten rechtzeitig für die Rückmeldung zum nächsten Semester eine E-Mail mit entsprechenden Hinweisen zur Rückmeldung. Die Rückmeldung erfolgt im myBTU-Portal.

Wichtiger Hinweis: Sofern Sie einen Studiengangwechsel beantragen möchten, melden Sie sich bitte auch im Rückmeldezeitraum zurück.

Rückmeldezeitraum für das Sommersemester 2024:
02.01.2024 bis 31.03.2024

Die Höhe der Semestergebühr  entnehmen Sie Ihrem Gebührenbescheid unter Studienservice- Berichte / Bescheinigungen im myBTU-Portal.

Die Rückmeldung wird erst mit der Überweisung des gesamten, im Gebührenbescheid ausgewiesenen Semesterbeitrages formal vollzogen. Eine gesonderte schriftliche Erklärung ist nicht notwendig. Liegen Gründe vor, die der Weiterführung des Studiums entgegenstehen (z.B.: Nachweis Krankenversicherung fehlt), führt die Überweisung des Semesterbeitrages allein jedoch nicht zum Vollzug der Rückmeldung.

Frühestens nach vier Tagen ist Ihre Semestergebühr an der BTU verbucht! Bei der Rückmeldung ist immer der Tag der Buchung der Gebühren an der BTU maßgeblich, nicht das Datum Ihrer Einzahlung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, verlängert sie sich  nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31, Abs. 3, S. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg). 

Erst nach der Verbuchung der Semestergebühr an der BTU ist Ihre Rückmeldung vollzogen.

Über die erfolgreiche Rückmeldung erhalten Sie eine Statusmitteilung über das myBTU-Portal. Dort können Sie sich dann unter Studienservice – Berichte / Bescheinigungen - Ihre Studienbescheinigung speichern und ausdrucken.

Nach erfolgreicher Rückmeldung ist der Gültigkeitsaufdruck auf Ihrer Chipkarte an einer der Validierungsstationen an Ihrem Studienstandort zu erneuern.

Sollten Sie einen Antrag auf Beurlaubung bzw. Studiengangwechsel stellen wollen, so nehmen Sie dies auch im Rückmeldezeitraum vor.

Sollten Sie eine rechtzeitige Rückmeldung versäumen, werden Sie automatisch exmatrikuliert.