Gasthörendenschaft Offene Hochschule

Wenn Sie sich beruflich weiterqualifizieren oder sich nach der Berufslaufbahn individuell weiterbilden möchten, können eine Gasthörendenschaft beantragen. Als Gasthörerin oder Gasthörer können Sie Lehrveranstaltungen belegen, ohne einen Abschluss zu erzielen.

Eine Gasthörendenschaft ist auch ohne eine Hochschulzugangsberechtigung möglich. Sie erhalten gegen Gebühr die Berechtigung, an den vorab von den Dozent_innen genehmigten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen) teilzunehmen.

Bitte beachten Sie auch das Gasthörendenstudium "WISSEN FÜR ALLE". Dieses bietet neben ausgewählten Lehrveranstaltungen aus der Studiengängen der BTU weitere Seminare, Kurse, Workshops und Projektgruppen aber auch Exkursionen und die Vorlesungsreihe SeniorenAkademie.

Fragen und Antworten

Für wen eignet sich eine Gasthörendenschaft

Sie benötigen keine spezifischen Voraussetzungen oder Hochschulzugangsberechtigung. Eine Gasthörendenschaft ist besonders geeignet für:

  • Schülerinnen und Schüler, die sich orientieren wollen
  • Fachkräfte, die sich weiterbilden wollen oder in neue Fachgebiete schnuppern wollen
  • Menschen, die nicht erwerbstätig sind und fachlich "am Ball bleiben" wollen
  • Menschen nach ihrer Erwerbstätigkeit
Wie beantrage ich die Gasthörendenschaft?

Sie wählen aus dem Info-Portal Lehre die gewünschten Veranstaltungen aus und erfragen Sie bei den Dozierenden, ob es freie Kapazitäten gibt.

Der Antrag auf Zulassung ist rechtzeitig - spätestens jedoch einen Monat nach Semesterbeginn einzureichen. Der Antrag kann jeweils nur für ein Semester gestellt werden. Für die Zulassung Gebühren nach der Gebührenordnung der BTU in ihrer jeweils gültigen Fassung zu zahlen. Die Zahlungshinweise erhalten Sie mit dem Gebührenbescheid. Nach Eingang der Gebühr erhalten Sie Ihre Zugangsberechtigung.

  1. Einholen der Zusage der Dozent:innen
  2. Antrag auf Gasthörendenschaft per Online-Anmeldung oder mit dem  Anmeldeformular
  3. ​Überweisung des Beitrags nach Erhalt des Gebührenbescheids
  4. Zugangsberechtigung
Was kostet die Gasthörendenschaft?

Die Gebühr für eine Gasthörendenschaft beträgt laut Gebührenordnung der BTU pro Semester:

  • 25,00 Euro für bis zu vier Lehrveranstaltungsstunden pro Semester (z.B. ein oder zwei Vorlesungen je Woche)
  • 50,00 Euro für fünf bis acht Lehrveranstaltungsstunden pro Semester
  • 50,00 Euro für das Gasthörendenstudium "WISSEN FÜR ALLE"
Lehrveranstaltungen

Besuchen Sie Lehrveranstaltungen aus dem regulären Vorlesungsverzeichnis.Orientieren Sie sich im Info-Portal Lehre.

Universitätsbibliotheken

Nutzen Sie das umfangreiche Angebot der Universitätsbibliotheken auf dem Zentralcampus, in Cottbus-Sachsendorf und auf dem Campus Senftenberg.