Die Master-Arbeit ist eine Prüfung, mit der die oder der Studierende nachweisen muss, dass sie oder er innerhalb einer vorgegebenen Frist eine bestimmte Aufgabe selbständig und erfolgreich bearbeiten und wissenschaftlich begründet theoretische und praktische Kenntnisse zur Lösung eines Problems beitragen kann. Die Master-Arbeit soll dem fortgeschrittenen Wissensstand in der Fachdisziplin entsprechen. Die Master-Arbeit besteht aus der schriftlichen Arbeit und ihrer Verteidigung (§ 23 Abs. 1 RahmenO-Ma).

Für die Anmeldung der Masterarbeit müssen je nach Studienvariante 48 LP einschl. des Praktikums (bei 90 Kreditpunkten) oder 72 LP einschl. aller Pflichtmodule (120 Kreditpunkte) vorliegen. Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt bei Frau Christiane Bechler im Studierendenservice (christiane.bechler@b-tu.de), bitte nutzen Sie hierfür folgendes Formular: https://www.b-tu.de/studierende/studierendenservice/ordnungen-und-formulare/formulare-antraege
(Siehe auch §24 RahmenO-Ma.)

Die Bearbeitungszeit beträgt 5 Monate ab der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Arbeit.

Es wird ein/e Erst- und Zweitgutachter/in benötigt, wobei die/der Erstgutachter/in der Hochschule angehören und den Status bzw. die Einstellungsvoraussetzungen einer Professorin bzw. eines Professors erfüllen muss. Sie können selbst Vorschläge für ein Thema unterbreiten.

Die Master-Arbeit ist schriftlich in dreifach gedruckter und gebundener Ausfertigung sowie in elektronischer Form beim Studierendenservice abzugeben (§ 24 Abs. 3 RahmenO-Ma).
Die Master-Arbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden, wenn der Beitrag der einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Nach der Bewertung ist die Arbeit zu verteidigen. Die Verteidigung der Master-Arbeit besteht aus einem 20-minütigen Vortrag der oder des Studierenden und einer wissenschaftlichen Disputation von mindestens 30 Minuten Dauer. Die Verteidigung findet in der Regel nicht später als vier Wochen nach der Bewertung der Arbeit statt.

  • Schriftliche Arbeit (0,75 %)
  • Präsentation und Disputation (0,25 %) 

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