Funktion | |
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Katharina Loehr | Vorsitz |
Lisa Barowsky | Stellvertretung |
Ann-Kathrin Kauer | Protokoll |
Ann-Kathrin Kauer | Finanzen |
Kontakt
Zeiten der Mitwirkung und der Selbstverwaltung der Studierenden sind bei entsprechendem Nachweis mit bis zu vier Fachsemestern, die nicht auf das Studium in der Regelstudienzeit angerechnet werden, berücksichtigt. Dies ist jedoch nur möglich, sofern für die Tätigkeit keine Beurlaubung gewährt wurde. Ein Antrag auf Anrechnung kann erstmalig nach einem Jahr der Tätigkeit beim Prüfungsausschuss gestellt werden.