Förderungen zur Bindung von Studierenden
Über die Richtlinie "Brandenburger Innovationsfachkräfte" haben Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg die Möglichkeit zwei Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die Instrumente sind eine gute Möglichkeit, einen Studierenden kennen zu lernen und bei Bedarf langfristig an sich zu binden.
Werkstudierende | Absolvent/-innen | |
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Förderhöhe | Gefördert werden bis zu 75% der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal 705 € im Monat = 940 € Arbeitnehmerbruttogehalt | Gefördert werden bis zu 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal 1.560 € im Monat = 2.600 € Arbeitnehmerbruttogehalt bei 38 und mehr h |
Förderdauer | 6-12 Monate | 12 Monate - 24 Monate |
Voraussetzungen | Der Studierende muss sich mit einer betrieblich-innovativen Aufgabe beschäftigen | Der Absolvent muss für eine innovative Aufgabe im Unternehmen eingestellt werden |
Die Förderungen sind kombinierbar (Förderkette). ACHTUNG: Der Vertrag zwischen Student und Unternehmen darf erst unterschrieben werden, NACHDEM das Unternehmen den Antrag bei der ILB gestellt hat.
Das Career Center unterstützt Sie gerne bei der Suche nach passenden Studierenden bzw. Absolvent/-innen für die zwei Programme.
Zu den Förderprogrammen selbst berät die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH: Sie erreichen Frau Bolz unter Tel. 0355 78422 16, Katja.Bolz@wfbb.de bzw. Frau Krüger unter Tel. 0355 78422 17, Claudia.Krueger@wfbb.de