In der Fakultät der Humanwissenschaften besteht aktuell die Möglichkeit in den Bereichen Gesundheitswissenschaften, Sozialer Arbeit/Sozialwissenschaften und Musik (Musikpädagogik, Musikwissenschaft, Musiktheorie) zu promovieren.

Hauptziel der Promotion ist der Nachweis eigenständiger wissenschaftlicher Forschungstätigkeit zur Mehrung des bekannten Wissens. Nach der wissenschaftlichen Bearbeitung eines Forschungsthemas innerhalb von etwa vier bis fünf Jahren, erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung sowie Veröffentlichung der Doktorarbeit wird der Doktorandin bzw. dem Doktoranden der Doktorgrad verliehen.

Zugelassene Formen der Dissertation

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  • Monografie

    Eine Monographie besteht aus einem bis dahin unveröffentlichten durchgängigen Text. Sie stellen die Promotionsarbeit in deutscher oder englischer Sprache also umfassend in einem einzelnen Gesamtwerk dar. 

  • Kumulative Dissertation

    Eine kumulative Dissertation liegt vor, wenn die einzelnen Publikationen in einem engen fachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit den Anforderungen an eine Monographie entsprechen. Der enge fachliche Zusammenhang ist in der Dissertation besonders darzustellen und soll sich zudem aus dem Dissertationsthema ergeben. Die Publikationen sind zu einem Werk zusammenzuführen, mit einer Einleitung, Überleitungstexten zwischen den Beiträgen sowie einer Einordnung der Forschungsfrage in einen größeren Kontext zu substantiieren. Zusätzlich zu den Anforderungen muss eine Empirie basierte kumulative Dissertation bzw. die empirischen Teile einer kumulativen Dissertation einen Methodenteil sowie eine ausführliche Darstellung des zugrundeliegenden Datenmaterials enthalten.

    Eine kumulative Dissertation unterliegt in ihrer Gesamtheit denselben Anforderungen an Eigenständigkeit, Originalität und Qualität wie eine Monographie. Eine rein additive Zusammenstellung der Publikationen genügt diesen Anforderungen nicht.

    Es sind mindestens drei deutsch- und/oder englischsprachige Publikationsmanuskripte in Allein- oder Erstautor*innenschaft erforderlich. Es soll sich bei ihnen um angenommene Beiträge in anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren handeln.

    Wurden eine oder mehrere der im vorherigen Abschnitt genannten Publikationen nicht alleine von der Doktorandin oder dem Doktoranden verfasst, so muss die individuelle wissenschaftliche Leistung in entsprechender Form dargestellt werden. Diese Erklärung hat so zu erfolgen, dass aus ihr nachvollzogen werden kann, welche anderen Autorinnen oder Autoren daran mitgewirkt haben, welche Person welchen Anteil der Publikation bearbeitet und welche Person welchen Anteil gegebenenfalls an anderer Stelle zur Bewertung als wissenschaftliche Leistung eingereicht hat.

Unabhängig davon, ob Sie sich für eine klassische Promotion oder für eine Promotion in einem PhD-Programm entschließen, stehen Ihnen an der BTU Möglichkeiten zur Förderung einer systematischen, interdisziplinär angelegten und/oder international vernetzten Doktorandenausbildung zur Verfügung.