Finanzen im Lockdown

Die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen in der Corona-Pandemie werden wiederholt mit der Bankenkrise vor gut zehn Jahren verglichen. Wie sinnvoll derartige Vergleiche sind und ob es Parallelen zur Finanzkrise von 2007-2009 gibt, darüber unterhalten wir uns mit Prof. Dr. rer. pol. Kay Hempel vom Fachgebiet ABWL, Finanzwirtschaft und Finanzdienstleistungen der BTU.

Prof. Hempel, wie sinnvoll ist denn der Vergleich mit der Bankenkrise?

Die Krise der Jahre 2007 bis 2009 hatte ihren Ursprung in bestimmten Ereignissen des Finanzsektors; die Insolvenz von Lehman Brothers war dann das Schlüsselereignis der Finanzmarktkrise. Konjunkturprogramme und Rettungsschirme wurden erforderlich, weil die Krise im zweiten Halbjahr 2008 mit einem starken Übergreifen auf die Realwirtschaft verbunden war. Sieht man einmal von den mit der Bankenrettung verbundenen Problemen ab, war es insgesamt eine typische keynesianische Situation, die vor allem eine kurzfristige Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage erforderte. Wir erinnern uns sicher alle noch an die Abwrackprämie, die aus konjunkturpolitischer Sicht ein voller Erfolg war, weil die eingesetzten finanziellen Mittel unmittelbar nachfragewirksam wurden.

Die derzeitige Situation ist anders zu beurteilen. Es fallen Produktionen aus und Lieferketten sind zum Teil unterbrochen. Auf der einen Seite sind Restaurants und viele Einzelhandelsbetriebe geschlossen, sodass Kunden hier beim besten Willen im Prinzip kein Geld ausgeben können; auf der anderen Seite mangelt es z.B. bei vielen Solo-Selbständigen an Einkommen, da sie ihrer Berufstätigkeit nicht nachgehen können. Es ist natürlich richtig, in dieser Situation mit Zuschüssen und anderen Liquiditätshilfen, Steuerstundungen und Bürgschaften zu helfen. Das Tempo der Bundesregierung bei diesen Maßnahmen ist beeindruckend in den vergangenen Wochen. Die Krise entstammt aber dieses Mal der Realwirtschaft und wir müssen nunmehr aufpassen, dass sie nicht auf den Finanzsektor überschwappt. Dies könnte einerseits eintreten, wenn eigentlich gesunde Unternehmen wegen der Pandemie in größerer Zahl in ein Insolvenzverfahren geraten und es infolgedessen vermehrt zu Kreditausfällen kommt. Andererseits können Risiken für die Finanzmarktstabilität auch über höhere Risikoprämien bei der Anleiheemission virulent werden. Dem Geschehen auf den Bondmärkten ist deshalb eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Wo setzen die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung bei Unternehmen und Selbständigen an?

Das Grundproblem vieler vom „Shutdown“ betroffener Unternehmen liegt jetzt darin, dass die Fixkosten auch bei einer Ausbringungsmenge von Null weiterhin anfallen. Zwar ermöglichen die zügig umgesetzten Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld ggf. eine Entlastung bei den Personalkosten, aber Abschreibungen, Zinsen, Kosten für den Overhead und andere Fixkosten fallen weiterhin an, während die Erträge bei fehlender Leistungserstellung vollständig wegbrechen. Der Fokus aller Maßnahmen ist dabei primär auf die Sicherstellung der Liquidität zu richten, denn Illiquidität ist ein Insolvenztatbestand. Vor diesem Hintergrund wurden durch die Bundesregierung u.a. Soforthilfen in Form von Zuschüssen für Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten in Höhe von 9.000 € (bei bis zu 10 Beschäftigten 15.000 €) beschlossen. Des Weiteren wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Milliarden-Hilfsprogramm aufgelegt, das auf die Liquiditätsversorgung von Unternehmen und Selbständigen abzielt. Ferner wurde der Zugang zur Grundsicherung erleichtert.

Welche Hilfsmaßnahmen erfolgen für größere Unternehmen?

Die Bundesregierung kann bei ihren Maßnahmen für große Unternehmen auf die Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise mit dem damaligen Finanzmarktstabilisierungsgesetz aus dem Oktober 2008 zurückgreifen und tut dies auch. Zwei besonders wichtige Instrumente waren damals die Übernahme von Garantien gegen Zahlung geringer Risikoprämien sowie die Rekapitalisierung von Unternehmen. Die Übernahme von Garantien war damals außerordentlich erfolgreich und hat dem Fonds (SoFFin) durch die Risikoprämien nicht unerhebliche Erträge beschert. Mit dem neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden Kapitalmaßnahmen, Bürgschaften und die Beteiligung an der Refinanzierung von KfW-Programmen möglich. Mit Kapitalmaßnahmen sind staatliche Beteiligungen an Unternehmen gemeint, die analog auch in der Finanzmarktkrise ermöglicht wurden. Dies kann in Form von Aktien erfolgen, aber auch stille Beteiligungen sind möglich. Im Falle einer Staatsbeteiligung in Form von Aktien sind Kapitalerhöhungen gegen Einlagen durch die Unternehmen erforderlich; es werden zusätzliche Aktien zu einem festzulegenden Ausgabepreis ausgegeben, wodurch der gewollte Liquiditäts- und Finanzierungseffekt eintritt. Solche Staatsbeteiligungen sollten aus ordnungspolitischer Sicht nur vorübergehend erfolgen und auch nur bei prinzipiell gesunden Unternehmen. Leider sind temporär gedachte Lösungen manchmal beharrlich; der Bund hält heute noch Anteile an einer Großbank aus dem Maßnahmenpaket von damals.

Wie lange lässt sich die derzeitige Situation wirtschaftlich durchhalten? 

Das kann niemand genau beurteilen und das steht auch in keinem Lehrbuch. Es hängt auch davon ab, welche Lebensbereiche in welchem Umfang vom „Shutdown“ betroffen sind. Auf Friseur-, Konzert- und Restaurantbesuche kann man sicher eine Zeit lang verzichten, aber industrielle Fertigungen, die Bestandteil komplexer Wertschöpfungsketten sind, können einen Engpass bei wichtigen Produkten darstellen. In der Theorie der Unternehmensplanung spricht man von der Dominanz des Minimumsektors. Übertragen auf die derzeitige Situation könnte man formulieren, dass das schwächste Teil einer industriellen Wertschöpfungskette das Gesamtsystem bei der Erstellung des absatzfähigen Endproduktes dominiert. Ganz wichtig ist es, dass der Logistiksektor stabil bleibt.

Wie wirkt sich die Corona-Pandemie insgesamt auf die Wirtschaft aus?

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie sind im aktuellen Sondergutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ausführlich beschrieben. Der Rat unterscheidet drei Szenarien, die für 2020 jeweils einen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um 2,8 % bis 5,4 % vorsehen. Die einzelnen Szenarien für die wirtschaftlichen Folgen werden durch eine V-Entwicklung, eine ausgeprägte V-Entwicklung und eine lange U-Entwicklung beschrieben. Ob eines dieser Szenarien eintritt ist derzeit völlig ungewiss. Natürlich könnte es auch noch schlimmer kommen.

Im Rahmen der Finanzmarktkrise vor gut zehn Jahren kam es hierzulande sogar zu einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes um rund 5,7 %. Allerdings erholte sich die Wirtschaft recht schnell, weil die Maßnahmen der damaligen Bundesregierung sehr erfolgreich waren. Es kam sozusagen zu einer V-Entwicklung.

Wenn sich die wirtschaftliche Lage im günstigsten Fall nun schnell erholen sollte, sind zweifelsfrei Aufholeffekte möglich. Der Rat geht im Sondergutachten in diesem Fall von einem möglichen Wachstum in 2021 von ca. 3,7 % aus. Auch nachfrageseitig werden die jetzt ausbleibenden Käufe bei langlebigen Gebrauchsgütern (Waschmaschinen, Gefrierschränke etc.) überwiegend später nachgeholt, wenn das Einkommen der Haushalte nicht zwischenzeitlich wegbricht. Wer jetzt ein Hörgerät benötigt und von einem eingeschränkten Service abgeschreckt ist, wird es in einigen Wochen erwerben. Aber bei Restaurant- und Theaterbesuchen sind Nachholeffekte eher nicht zu erwarten. Um den Kulturbereich sollten wir uns ganz besonders sorgen.

Welche mittelfristigen Auswirkungen befürchten Sie?

In kurzfristiger Hinsicht denke ich, dass die aktuellen Maßnahmen der Situation angemessen sind. Wir profitieren jetzt davon, dass der Staat in den letzten Jahren insgesamt sehr solide gewirtschaftet hat. Bereits seit einigen Jahren wird ein beachtlicher gesamtstaatlicher Überschuss erzielt, bei dem Bund, Länder, Kommunen und die Sozialversicherung zusammengefasst sind. Ich hätte mir zwar in den letzten Jahren eine Akzentverschiebung von konsumtiven zu investiven Staatsausgaben gewünscht, aber daran lässt sich jetzt nichts ändern.

Auch wenn kurzfristig mit der expansiven Fiskalmaßnahme alles richtig gemacht wurde, kann dies mittelfristig schon ganz anders aussehen. Wir sollten die wirtschaftliche Entwicklung derzeit primär als einen „Angebotsschock“ begreifen, der bedingt durch die Einnahmeausfälle natürlich mit weit reichenden Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage verbunden ist. Wenn es zu einer relativ schnellen wirtschaftlichen Erholung hierzulande kommen sollte, wäre eine Kombination aus expansiver Fiskalpolitik und expansiver Geldpolitik nach 2020 kritisch zu beurteilen, da sie früher oder später einen merklichen Anstieg des Verbraucherpreisniveaus zur Folge haben wird. Der „Shutdown“ stellt eine Restriktion auf der Angebotsseite der Wirtschaft dar und ich befürchte, dass der Effekt nachfrageseitiger Wirtschaftspolitik in einigen Monaten von den handelnden Akteuren überschätzt wird. Professor Berthold von der Uni Würzburg hat in den letzten Tagen in einem ordnungspolitischen Journal diesbezüglich eine Parallele zur Stagflation Ende der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts gezogen. Das entspricht exakt meiner Meinung. Vereinfacht formuliert: Wenn strukturpolitischen Herausforderungen oder Restriktionen auf der Angebotsseite primär mit expansiven konjunkturpolitischen Maßnahmen begegnet wird, kann es zu einer Stagflation – also einem Zusammentreffen von Stagnation und Inflation – kommen. Der Vergleich zu 1979/80 liegt in diesem Zusammenhang nahe.

Welche Rolle kommt internationalen Lieferketten zu? Bedarf es hier Anpassungen?

Wir alle lernen ja in dieser Ausnahmesituation dazu. Es wird sicherlich in vielen Unternehmen darüber nachzudenken sein, Korrekturen an der ausgeprägten Internationalisierung industrieller Wertschöpfungsketten der letzten beiden Dekaden vorzunehmen, nicht zuletzt auch unter dem Gesichtspunkt eines funktionsfähigen Risikomanagementsystems. In kritischen Bereichen – wie dem Gesundheitswesen – wird der Staat hier sicherlich in starkem Maße als Ordnungsgeber gefragt sein. In anderen rein marktlich organisierten Bereichen ist aber auch künftig zu erwarten, dass Entscheidungen über die Fertigungstiefe industrieller Unternehmen überwiegend unter dem Primat der Kosteneffizienz getroffen werden. Nur so bleiben industrielle Unternehmungen im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig, vor allem wenn sie mit ihren Produkten auf Absatzmärkten nicht in besonderem Maße differenziert sind. Die durch die Globalisierung ermöglichte intensivere internationale Arbeitsteilung hat aber zweifelsfrei große Wohlfahrtsgewinne für uns alle gebracht. 

Lassen sich außenwirtschaftliche Effekte in irgendeiner Weise einschätzen?

Da ganz Europa mit einer unterschiedlichen Intensität von der Pandemie betroffen ist, kommt natürlich auch einer Koordination wirtschaftspolitischer Maßnahmen auf europäischer Ebene eine herausragende Bedeutung zu. Die erfolgt aber ohnehin. Für stark betroffene Länder, deren fiskalischer Spielraum geringer ist, steht auf europäischer Ebene der Rettungsfonds ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) als Instrument zur Verfügung. Ich hoffe, dass er entsprechend eingesetzt wird. Außenwirtschaftliche Effekte werden auch die wirtschaftliche Entwicklung hierzulande beeinflussen. Selbst wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung während des Sommerhalbjahres hierzulande weitgehend normalisiert, kann es durch die in anderen Ländern zeitlich versetzten durch die Pandemie bedingten Maßnahmen oder konjunkturellen Schwierigkeiten in anderen Ländern weiterhin zu einer Bremswirkung der deutschen Exportaktivitäten kommen. Eigene konjunkturpolitische Maßnahmen zur Erhöhung des Outputs dürften diesbezüglich weitgehend wirkungslos bleiben.

Eine ausbleibende wirtschaftliche Aktivität in einem Industrieland bleibt auch nicht ohne Auswirkungen auf weniger entwickelte Länder. Es wundert mich sehr, dass der makroökonomische Nord-Süd-Zusammenhang in der aktuellen Debatte bislang kaum thematisiert wird. Wirtschaftliche Effekte übertragen sich international über verschiedene Kanäle auf andere Länder. So führt eine Rezession in Industrieländern typischerweise auch zu einem Rückgang von Importen aus weniger entwickelten Ländern, denen hierdurch dringend benötigte Deviseneinnahmen entgehen. Erfahrungen z.B. aus der Rezession nach dem zweiten Ölpreisschock im Jahre 1980 deuten überdies darauf hin, dass in solchen Phasen auch die Primärgüterpreise oftmals deutlich rückläufig sind. Die wirtschaftlichen spillover-Effekte der Krise auf weniger entwickelte Länder können im schlimmsten Fall zu einer „Krise nach der Krise“ führen.