Stipendienbeihilfe für BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen
Sorgenfrei studieren und forschen zu können – vielen ist dies nur bedingt möglich. Um eine weitere finanzielle Erleichterung zu schaffen, können BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen ab der Promotionsphase eine Aufstockung ihres bereits bestehenden Stipendiums bis auf max. 1.500 EUR beim Gleichstellungsbüro der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg beantragen.
Wer wird gefördert?
Alle BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen ab der Promotionsphase, die BTU-Angehörige sind. Besonders berücksichtigt werden BTU-Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Familienaufgaben (Kinder, pflegebedürftige Angehörige) und gleichstellungsfördernden Engagement.
Beantragung
Die Antragstellung (auf Deutsch oder Englisch) ist ab sofort möglich. Die Anträge können rückwirkend bis zum 1. Januar 2023 gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt nach zeitlichem Eingang (Windhund-Prinzip) und in Abhängigkeit der finanziellen Voraussetzungen. Für die Beantragung der Stipendienbeihilfe liegt die Höchstgrenze der eigenen Einkünfte bei 1.500 € / Monat (einschließlich der Beihilfe).
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Bewerbungen werden nur vollständig angenommen und der Antrag muss digital ausgefüllt werden.
Die Bewerbung um eine Stipendienbeihilfe kann via E-Mail, Hauspost oder gerne auch persönlich erfolgen.
Was wird benötigt?
- Antragsformular (digital ausgefüllt!)
- Motivationsschreiben (kurze Begründung, warum Aufstockung benötigt; max. 1 Seite)
- Stipendiumsbescheid
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ggfs. Aufenthaltstitel
- Ggfs. Arbeitsvertrag mit der BTU
Berichtspflicht
Nach Beendigung der Förderdauer ist der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten über den Erhalt der Stipendienbeihilfe und dessen Wirkungen zu berichten. Dieses Testimonial dient uns zur Dokumentation, Evaluation und zur Anpassung bzw. Verbesserung der gleichstellungsfördernden Maßnahme an die Bedarfe unserer Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Der kurze und formlose Bericht (max. 1 Seite) ist via E-Mail einzureichen und soll folgende Inhalte enthalten:
- kurze Zusammenfassung des Forschungsvorhabens,
- Welche Ziele des Forschungsvorhabens haben Sie in der Förderdauer erreicht?
- Welchen Mehrwert erzielte die erhaltene Förderung der Stipendienbeihilfe?
Rechtliche Grundlage
Für die Beantragung der Stipendienbeihilfe gilt nachfolgende Richtlinie:
Rahmenrichtlinie der BTU Cottbus zur Vergabe von Stipendien (MBl 10/2009)
Auf dieser Webseite der Graduate Research School werden die wichtigsten Fragen und Antworten auf Englisch zusammengefasst.
Kontakt für Fragen und Feedbacks zur Förderung:
Birgit Hendrischke
gleichstellung(at)b-tu.de