Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Qualifikation für das Studium im Masterstudiengang "Informatik" wird durch den Abschluss "Bachelor of Science" des gleichen Studienganges der BTU Cottbus - Senftenberg mit überdurchschnittlicher Leistung nachgewiesen (in der Regel durch ein Gesamtprädikat von mindestens "Gut").

(2) Die Qualifikation weist auch nach, wer ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplom- Studium in der Studiengängen "Informatik", "Wirtschaftsinformatik", "Technische Informatik" oder in einem verwandten, anwendungsorientierten Informatikstudiengang absolviert hat.

(3) Ist das Gesamtprädikat schlechter als "Gut" muss die fachliche Eignung durch eine Eignungsprüfung festgestellt werden.

(4) Die Eignungsfeststellung erfolgt aufgrund der frist- und formgerechten Anmeldung, der Bewerbungsunterlagen und eines Aufnahmegespräches, dessen Inhalt und Dauer der Prüfungsausschuss festlegt. Die Eignungsfeststellung wird von zwei Professoren bewertet, von denen mindestens einer Lehraufgaben im Masterstudiengang Informatik wahrnimmt. Die Bestellung der Professoren für die Eignungsfeststellung erfolgt durch den Prüfungsaussschuss.