Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Studium ist abhängig vom Bestehen einer Eignungsprüfung und dem Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nach §8 Brandenburgisches Hochschulgesetz:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Fachhochschulreife

Ausländische Bewerber müssen den Nachweis über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen/Studienbewerber, kurz DSH, erbringen. Weitere Informationen hierzu gibt es im Sprachenzentrum.

Allgemeines zur Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob der/die Bewerber/in die für den angestrebten Studiengang notwendigen künstlerischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt. Für die Eignungsprüfung sind einzureichen:

  • Die Anmeldung zur Eignungsprüfung
  • Ein tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des musikalischen Werdegangs
  • Das Programm der Eignungsprüfung
  • Ein phoniatrisches Gutachten bei Bewerbern/Bewerberinnen für das Fach Gesang

Bewerbung zum Studium und Anmeldung zur Eignungsprüfung

Die Bewerbung für den zulassungsfreien Bachelor-Studiengang Instrumental- und Gesangspädagogik erfolgt über das Online-Bewerbungsportal der BTU bzw.uni-assist. Auf den Seiten des Studierendenservices zu Bewerbung und Zulassung erhalten Sie ab Mai alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsprozess und zu den Zulassungsvoraussetzungen.

Termine und Fristen

Die Immatrikulation ist lediglich zum Wintersemester möglich. Die Eignungsprüfungen finden im Juni am 23.06.2023 statt. Anfang September, am 08.09.2023 gibt es in der Regel eine Nachaufnahmeprüfung. Diese steht für Bewerber/innen zur Verfügung, die auf Grund besonderer Umstände nicht an der regulären Eignungsprüfung teilnehmen konnten. Die Bewerbung zum Studium und die Anmeldung zur Eignungsprüfung müssen in jedem Fall fristgerecht erfolgen.

Bewerbungen zum Wintersemester 2023/24 sind online vom 20.04.2023 bis zum 31.08.2022 möglich.

Für Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung endet die Bewerbungsfrist am 15.07.2023. (Für Bewerber*innen mit Staatsbürgerschaft eines EU- oder EWR- Mitgliedstaates am 15.08.2023.)

Anforderungen in der Eignungsprüfung

Hauptfach

  • Die spezifischen Anforderungen einzelner Hauptfächer finden sich am Ende dieser Seite unter Dokumente rund um die Eignungsprüfung zum Download.
  • Vorspielzeit ca. 10-15 Minuten

Nebenfach

  • Die spezifischen Anforderungen einzelner Nebenfächer finden sich am Ende dieser Seite unter Dokumente rund um die Eignungsprüfung zum Download.
  • Vorspielzeit ca. 5-10 Minuten
  • Im Hauptfach Klavier kann das Nebenfach im Studium begonnen werden
  • Bewerber mit Hauptfach Konzertgitarre, E- Bass oder Gesang (Popularmusik) können als Nebenfach E- Gitarre belegen
  • Bewerber mit Hauptfach E- Gitarre können als Nebenfach Konzertgitarre oder E- Bass belegen

Tonsatz / Gehörbildung

  • Ein schriftlicher Test von ca. 90 Minuten Dauer
  • Eine Musterprüfung findet sich am Ende dieser Seite unter Dokumente rund um die Eignungsprüfung zum Download. 

Dokumente rund um die Eignungsprüfung


Aufbaustudium künstlerische Ausbildung KA

Bei der aufbauenden künstlerischen Ausbildung handelt es sich um ein kostenpflichtiges Zertifikatsstudium. Die Ausbildung ist in folgenden Hauptfächern möglich:

  • Gesang
  • Klavier
  • Violine
  • Querflöte
  • Gitarre/Gitarren-Duo