BTU-CARD

Funktionen

1. Studierendenausweis
Sobald Sie als Studierender an der BTU immatrikuliert sind (= Eingang und Verbuchung der Semestergebühr für das 1. Semester) erhalten Sie Ihre Chipkarte, die Ihnen als Studierendenausweis dient.
Für jedes weitere Semester, das Sie an der BTU studieren, müssen Sie sich zurückmelden, siehe hierzu auch Informationen zur Rückmeldung. Nach jeder Rückmeldung ist der Gültigkeitsaufdruck auf Ihrer Chipkarte an einer der Validierungsstationen zu erneuern. Mit diesem Aufdruck werden auch die Gültigkeitsangaben für das Semesterticket aktualisiert. Bitte beachten Sie die Ausrichtung der Chipkarte gemäß der Abbildungen auf den Druckern.

Die Validierungsstationen befinden sich

Zentralcampus Cottbus
Self Service Point (ehemalige Infothek)

Campus Sachsendorf
Gebäude 7 Foyer: Öffnungszeiten der Bibliothek

Campus Senftenberg
Gebäude 2 Foyer: Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Bibliothek: Öffnungszeiten der Bibliothek

2. Benutzerausweis für die Universitätsbibliothek
In der Bibliothek können Sie damit Medien ausleihen, im Internet recherchieren und auf Fachdatenbanken und elektronische Medien zugreifen, siehe auch Informationen zur Bibliotheksnutzung.

3. Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr = Semesterticket
Das Semesterticket ermöglicht lediglich im April 2023 die freie Fahrt in Berlin und Brandenburg. Danach dient die Chipkarte nur noch als Studierendenausweis. Die Verwendung als Fahrausweis im April ist für ganz Berlin und Brandenburg sowie für die Linien RE18 und RE15 (Umstieg in Ruhland) nach Dresden-Hauptbahnhof möglich.

4. Kopierkarte
An den zentralen Kopierern auf dem Campus und im IKMZ können Sie mit der Chipkarte Dokumente kopieren. Auf der Chipkarte ist eine »Geldbörse« integriert, die Sie an dem Aufwerter im IKMZ mit Bargeld aufladen können.

Service

Meine Chipkarte funktioniert nicht mehr.
Wahrscheinlich ist Ihre Karte defekt. Liegt ein technischer Defekt vor, wird die Karte kostenfrei erstattet. Ist der Defekt durch unsachgemäße Nutzung entstanden, erfolgt eine Ersatzausstellung nur gegen eine Gebühr von 40,00 Euro. Ein Kostenerlass kann in diesem Fall frühestens nach einer 3jährigen Nutzung der  Chipkarte erfolgen. Die defekte Chipkarte wird eingezogen. Details zur Zahlung finden Sie in Ihrem Gebührenbescheid in myBTU-Portal unter Studienservice – Berichte / Bescheinigungen.

Meine Chipkarte wurde gestohlen.
Den Diebstahl Ihrer Chipkarte müssen Sie bei der Polizei anzeigen. Nach Vorlage der Strafanzeige wird Ihnen ohne Gebühr eine neue Chipkarte ausgestellt.

Ich habe meine Chipkarte verloren.
Der Verlust der Chipkarte ist unverzüglich im Studierendenservice anzuzeigen. Eine Ersatzausfertigung der Chipkarte kostet 40,00 EUR. Ein Kostenerlass für die Ersatzausstellung erfolgt frühestens nach einer 3jährigen Benutzung der verlorenen Karte. Details zur Zahlung finden Sie in Ihrem Gebührenbescheid in myBTU-Portal unter Studienservice – Berichte / Bescheinigungen.

Ich habe meine Chipkarte verloren, benötige aber sofort einen gültigen Fahrausweis.
Für immatrikulierte Studierende kann der STuRa in dringenden Fällen nach Vorlage einer tagesaktuellen Studienbescheinigung (erhältlich über das myBTU-Portal unter Studienservice – Berichte / Bescheinigungen) einen vorübergehenden zeitlich begrenzten Fahrausweis ausstellen. Bitte wenden Sie sich an den StuRa.

Ich kann nicht an die BTU kommen. Können Sie mir meine neue Chipkarte zuschicken?
Nein, ein Versand ist nicht möglich. In diesem Fall können Sie jedoch eine Vollmacht für eine Person Ihres Vertrauens ausstellen. Nach Vorlage einer Kopie Ihres Personalausweises, sowie der Vollmacht (mit Unterschrift im Original) wird die Chipkarte dieser Person ausgehändigt. Auch die/der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.