Mehr Sicherheit auf öffentlichen Plätzen

Teil 2 des DIN Standards 91414 „Fahrzeugsicherheitsbarrieren für Sicherheitsanforderungen“ hilft Kommunen, Veranstaltungen besser vor Überfahrtaten zu schützen

Die DIN SPEC 91414-2 „Anforderungen an die Planung für den Zufahrtsschutz zur Verwendung von geprüften Fahrzeugsicherheitsbarrieren“ wurde unter der Konsortialleitung von Kriminalhauptkommissar a.D. Christian Weicht und Detlev Schürmann M.A. erarbeitet. Sie leiten den Forschungsbereich „Angewandte Kriminalprävention und wissenschaftliche Begleitforschung“, der am Lehrstuhl Architektur und Visualisierung von Professor Dominik Lengyel an der Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus-Senftenberg angebunden ist. Das Konsortium setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Kommunen, Herstellern, Testinstituten, Universitäten und Hochschulen zusammen. Die Erarbeitung des Standards wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat gefördert.

Der DIN Standard beschreibt zunächst die Anforderungen an ein Zufahrtsschutzkonzept bzgl. Qualifikation, Geheimhaltung und Sicherheit und geht auch auf die Vorbereitungen ein. Die weiteren Schwerpunktthemen liegen beim Aufbau eines Sicherungskonzepts (Risikobewertung, Schutzziel, Schwachstellenanalyse, empfohlene Sicherungsmaßnahmen), der Qualifikation sowie Stufung und Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen. Bei der Erarbeitung fanden bereits vorhandene Sicherheitsnormen/-standards sowie die Inhalte der Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten – ein Leitfaden für Kommunalverantwortliche“ der Polizeilichen Kriminalprävention Berücksichtigung.

Die DIN SPEC ersetzt nicht die Dokumente aus dem internationalen Bereich oder vorhandene technische Richtlinien der Polizei, sondern führt die Anforderungen für Fahrzeugsicherheitsbarrieren zusammen und erweitert diese.

Sie komplettiert ein vierteiliges Sicherheitspaket für Kommunen zum Schutz vor Überfahrtaten, das in Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes entstand. Neben der im Frühjahr 2021 unter gleicher Leitung veröffentlichten DIN SPEC 91414-1 „Mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren für Sicherheitsanforderungen — Teil 1: Anforderungen, Prüfmethoden und Leistungskriterien“ zählen dazu die Handreichung der Polizei sowie eine nur über die Polizei zu beziehende Produktliste. Die DIN SPEC 91414-2 steht beim Beuth Verlag zum kostenlosen Download bereit.

Die Handreichung „Schutz vor Überfahrtaten – ein Leitfaden für Kommunalverantwortliche“ der Polizeilichen Kriminalprävention ist kostenlos bei allen (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen erhältlich oder kann kostenlos heruntergeladen werden.

„Der kostenlos erhältliche DIN Standard legt Anforderungen unter der Berücksichtigung der Stadtbildverträglichkeit fest. So kann ein sachgerechter und bestimmungsgemäßer Einsatz von mobilen wie auch stationären Fahrzeugsicherheitssperren durch die Anwender wie beispielsweise Genehmigungsbehörden sichergestellt werden“, so Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Hintergrund

Finden wieder regelmäßig Veranstaltungen statt, rückt auch das Thema Sicherheit in den Vordergrund: Genehmigungsbehörden und Veranstaltende stehen in der Verantwortung, öffentliche Räume vor Angriffen mit Fahrzeugen zu schützen. Eine Herausforderung ist dabei, den Schutz möglichst unauffällig ins Stadtbild zu integrieren und zugleich maximale Sicherheit zu bieten. Fahrzeugsicherheitsbarrieren können hier eine gute Ergänzung sein. Eine nützliche Orientierungshilfe beim Erstellen eines Zufahrtsschutzkonzepts für Veranstaltungen ist der jetzt veröffentlichte Teil 2 des DIN Standards 91414.

Kontakt

Detlev Schürmann
Kriminologe & Polizeiwissenschaftler
Forschungsbereich Kriminalprävention/Leitung
Mobil:  +49 176 201 80 522
E: detlev.schuermann(at)b-tu.de 
URL: https://www.b-tu.de/kriminalpraevention

Prof. Dipl.-Ing. Dominik Lengyel
Architektur und Visualisierung
T +49 (0) 355 69-4114
Dominik.Lengyel(at)b-tu.de

Weitere Informationen

DIN SPEC 91414-2 gestartet

Das durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat geförderte Forschungsprojekt „Fahrzeugsicherheitsbarrieren für Sicherheitsanforderungen. Teil 2: Anforderungen an die Planung für den Zufahrtschutz zur Verwendung von geprüften Fahrzeugsicherheitsbarrieren“ ist gestartet.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des DIN SPEC 91414-2.

DIN SPEC 91414-1 veröffentlicht

Seit dem 26. März 2021 kann der neue DIN Standard kostenlos unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.beuth.de/de/technische-regel/din-spec-91414-1/337228584
Auch die Pressestelle der BTU hat eine Pressemeldung veröffentlicht.

Kriminalprävention (BMI)

"Kriminalprävention umfasst die Gesamtheit aller staatlichen und privaten Bemühungen zur Verhütung von Straftaten. Diese Definition schließt alle Maßnahmen ein, die Kriminalität als gesellschaftliches Phänomen (Makroebene) oder Straftaten als individuelles Ereignis (Mikroebene) quantitativ verhüten, qualitativ mindern oder zumindest die unmittelbaren Folgen der Deliktsbegehung (z. B. Schadensausmaß) geringhalten sollen. Auch der Aspekt der Vermeidung bzw. Reduzierung überhöhter Kriminalitätsfurcht (subjektives Sicherheitsgefühl) wird von diesem Begriffsverständnis abgedeckt."

(Peter Krevert: Wörterbuch zur Inneren Sicherheit, Verlag für Sozialwissenschaften, Lange 2006, Seite 165)

Drei Bereiche
decken eine bedarfsgerechte und zielgruppenorientierte Kriminalprävention ab:

  • Primärprävention als werteorientierte Grundausstattung von Gesellschaft und Sozialraum.
  • Sekundärprävention als zielgruppenorientierte und ortsbezogene Gefahrenabwehr.
  • Tertiärprävention als Rückfallprophylaxe, Opferschutz sowie (Um -) Gestaltung im Sozialraum

Maßnahmen dieser drei Ebenen betreffen (potentielle) Täter, Opfer und Tatgelegenheiten/Situationen.

Die Polizeiliche Kriminalprävention beruht auf der Auswertung und Erkenntnisgewinnung begangener Straftaten (wo greift ein Einbrecher mit welchem Werkzeug ein Gebäude an und wie können die Schwachstellen gesichert werden) und bildet einen Schwerpunkt im Bereich der Sekundär und Tertiärprävention.

Weiterführende Informationen: www.polizei-beratung.de

Die gesamtgesellschaftlich ausgerichtete Kriminalprävention ist vorrangig primärpräventiv ausgerichtet und motiviert die Bevölkerung zu sicherheitsbewusstem Verhalten (achtsame Nachbarschaft, Anwendung eingebauter Sicherheitstechnik).

Weiterführende Informationen: https://www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/verhaltensregeln/

Ein weiterer Aspekt ist die finanzielle Förderung der Kriminalprävention (z.B. Schaffung von Finanzanreizen zum Einbau von Maßnahmen zum Schutz vor Wohnungseinbruch):

https://www.kriminalpraevention.de/einbruchschutz.html

Die Prävention extremer Gewalttaten greift phänomenologisch Kriminalitätsformen der jüngsten Zeit auf. Hier stehen die Verhinderung bzw. Erschwerung von Amoktaten und Terrorangriffen im Vordergrund und damit zugleich die Reduzierung von Kriminalitätsfurcht.

Der Lehrstuhl Architektur und Visualisierung sieht hier die Herausforderung, der Gesellschaft einen lebenswerten und sicheren Sozialraum bereitzustellen. Neben den Anforderungen an Bedarf, Zielgruppen und Gestaltung des Stadtbildes gilt es auch, den Sicherheitserfordernissen gerecht zu werden.

Im Kontext der EU-Initiative „Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums“ (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_17_3947) verantwortet der Lehrstuhl Architektur und Visualisierung seit Herbst 2019 das Projekt „Entwicklung von Zulassungsrichtlinien für mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren zum Schutz öffentlicher Räume vor Überfahrtaten“.

Die Durchführung des Projektes DIN SPEC (PAS) 91414-1 „Mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren für Sicherheitsanforderungen. Teil 1: Anforderungen, Prüfmethoden und Leistungskriterien“ wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat finanziell gefördert. Projektabschluss und Veröffentlichung sind für das I. Quartal 2021 geplant.

Projektbearbeiter am Lehrstuhl Architektur und Visualisierung:
M. A. Detlev Schürmann - Leitung
PHK a.D. Christian Weicht - Leitung Normungsvorhaben

Der Forschungsbereich „Kriminalprävention“ steht mit seinem Funktionspostfach kriminalpraevention(at)b-tu.de als Ansprechstelle Kommunen, Behörden und Veranstaltungsdienstleistern für die Prävention extremer Gewalttaten/Zufahrtschutz zur Verfügung. Es besteht eine Kooperation mit der Polizeilichen Kriminalprävention (https://www.polizei-beratung.de/partner/)

Kontakt zur Funktionspostfach Adresse:
kriminalpraevention(at)b-tu.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite DIN SPEC 91414-1