Teilnahmebedingungen und Auswahlkriterien für Praktika im Rahmen des Programms Erasmus+

Anforderungen an die Bewerber/innen

Wenn Sie sich für die Förderung eines Praktikums bewerben möchten, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind an einer Brandenburger Hochschule als Vollzeitstudent/in immatrikuliert.
  • Ihr "Erasmus-Zeitkontingent" von 12 Monaten im aktuellen Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) ist noch nicht ausgelastet.
  • Sie können Ihre Motivation für das Auslandspraktikum überzeugend darstellen.
  • Ein Hochschullehrer Ihrer Heimathochschule empfiehlt Sie für die Förderung des Auslandspraktikums.
  • Sie verfügen über gute Sprachkenntnisse in der künftigen Arbeitssprache. Diese müssen nach erfolgreicher Bewerbung in einem standardisierten Online-Sprachtest nachgewiesen werden.
  • Sie bewerben sich rechtzeitig vor (dem geplanten) Praktikumsbeginn.

Anforderungen an das Praktikum

Bitte beachten Sie folgende Aspekte bei der Suche nach einem Praktikumsplatz:

  • Das Erasmus+-Praktikum kann, mit der Ausnahme von Deutschland, in allen verbleibenden 27 EU-Ländern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei und FYR Mazedonien absolviert werden.
  • Es muss mindestens 60 Tage dauern und kann bis zu 360 Tage (beachten Sie die Hinweise zum "Erasmus-Zeitkontingent“) durch das Erasmus+-Programm gefördert werden.
  • Das Praktikum muss in engem Zusammenhang mit Ihrem Studium stehen und von der Hochschule durch ECTS, Eintrag im Diploma Supplement oder Eintrag ins Transcript of Records anerkannt sein (nicht nur Pflichtpraktika förderbar).
  • Das Praktikum muss in Vollzeit ausgeübt werden (mind. 35 Std. pro Woche).
  • Der Wohnsitz muss während des Praktikums im Gastland genommen werden.
  • In der Regel sollte die aufnehmende Praktikumseinrichtung auch einen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der Praktikanten leisten, da sie nach der Einarbeitungszeit eine vollwertige Arbeitskraft für das Unternehmen sind. Die finanzielle Unterstützung kann in Form eines Praktikumsentgeltes und/oder in Form von Sachleistungen (freie Unterkunft, Transportkosten vor Ort, Essensgutscheine, etc.) erfolgen. Die Vergütung durch die Praktikumseinrichtung wird nicht auf die Erasmus+-Förderung angerechnet.

Ausschlusskriterien

  • Es darf keine Doppelförderung der EU geben, d.h. Sie dürfen neben dem Erasmus+-Zuschuss gleichzeitig keine weitere Förderung durch die EU erhalten.
  • Die folgenden Einrichtungen kommen nicht als aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte in Betracht:
    • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste)
    • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z. B. Nationale Agenturen), um Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden
  • Bereits begonnene Praktika können nicht im Nachgang gefördert werden.

Erasmus+-Zeitkontingent

Jede/r Studierende hat, nach erfolgreicher Bewerbung, für den jeweils aktuellen Studienzyklus (Bachelor, Master, PhD) ein Erasmus+-Zeitkontingent von 360 Tagen zur Verfügung. Dieses kann er/sie für ein Erasmus+-Studium oder ein Erasmus+-Praktikum während und bis zu einem Jahr nach dem Abschluss des jeweiligen Studienzyklus' einsetzen.

Beispiel:

Es wäre z. B. möglich, während des Bachelorstudiums 5 Monate in einem Erasmus+-Programmland zu studieren, 4 Monate Praktikum in einem Erasmus+-Programmland zu absolvieren und unmittelbar nach dem Bachelorabschluss noch ein 3-monatiges Erasmus+-Praktikum als Graduierter durchzuführen (5+4+3=12).

Wer während des Bachelorstudiums keine Gelegenheit zu einem Erasmus+-Auslandsaufenthalt hatte, kann an den Abschluss ein bis zu 12-monatiges Erasmus+-Praktikum anschließen. Für das Masterstudium und eine spätere PhD-Phase stehen jeweils wieder 360 Tage für Erasmus+-Aufenthalte zur Verfügung.

Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Erasmus+-Förderung. Man muss sich für jeden Erasmus+-Aufenthalt neu bewerben.