Zulassungsvoraussetzungen

Die Immatrikulation in den Master-Studiengang erfolgt beim Nachweis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (mindestens Bachelor-Grad) in einem ingenieurwissenschaftlichen, einschlägig ausgerichteten Studiengang (z.B. Maschinen­bau, Verkehrstechnik, Werkstoffwissenschaft, Produktionstechnik, Energie­technik) und nach einer individuellen Überprüfung der eingereichten Unterlagen. 

Die Zulassung erfolgt, wenn mit dem vorgelegten ersten Abschluss hinreichende Kenntnisse der allgemeinen mathematischen, naturwissenschaftlichen und ingenieurwissenschaftlichen Grundlagen sowie Grundkenntnisse des Maschinenbaus nachgewiesen werden.

Maßstab für die Feststellung der fachlichen Voraussetzungen sind die Modulinhalte des Bachelor-Studiengangs Maschinenbauder BTU.

Studienbeginn

Das Studium kann in jedem Semester begonnen werden.

Vorpraktikum

nicht notwendig

Regelstudienzeit

Der Master-Studiengang Maschinenbau umfasst eine Dauer von 4 Semestern.

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss des Master-Studiengangs Maschinenbau wird der akademische Grad „Master of Science” (M.Sc.) verliehen. Dieser ermöglicht den Zugang zum Promotionsstudium.