Ziel des Studiums

Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums verfügen die Absolvent:innen über vertiefte Fachkenntnisse und -kompetenzen zur eigenständigen Bearbeitung komplexer Planungspraxis- und Forschungsaufgaben. Wichtig ist hierfür die kritisch-reflexive Anwendung der Arbeitsweisen der Stadt- und Regionalplanung im gesellschaftlichen Kontext. Hierzu gehören Schlüsselqualifikationen in der Analyse räumlicher Zusammenhänge und Problemlagen, in der Konzeption und Gestaltung von Problemlösungsvorschlägen sowie in der Kooperation mit Akteur:innen in Transformationsprozessen.

Absolvent:innen des Studienganges besitzen

  • die für den Übergang in die Berufspraxis der Stadt- und Regionalplanung notwendigen Fachkenntnisse,
  • die Kompetenzen, um wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse kritisch anzuwenden, Führungsverantwortung zu übernehmen und Projekte auf dem Gebiet der Stadt- und Regionalplanung zu leiten,
  • in Abhängigkeit zu ihrem absolvierten Bachelorstudiengang die Voraussetzungen für eine berufsständische Anerkennung und können entsprechend den von den Architektenkammern der Länder geforderten Berufspraxis- sowie Fortbildungsnachweisen den Kammerzugang beantragen und
  • eine besondere Eignung, komplexe Transformationsprozesse im Bereich der Stadt- und Regionalplanung zu erfassen, zu steuern und mitzugestalten.