Hochschulzugangsprüfung

Die Hochschulzugangsprüfung besteht aus mehreren Bestandteilen: einer Sprachprüfung, Fachprüfungen sowie kognitiven Prüfungen.

Sprachprüfung

Die Sprachprüfung wird nach Absolvieren des Sprachkurses am Ende des Wintersemesters abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Die Sprachprüfung gilt als bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen jeweils 67% der Punkte erreicht wurden.

Fachprüfungen

Die Fachprüfungen werden nach dem Absolvieren des Fachkursprogramms zum Ende des Sommersemesters abgelegt. Wenn Sie den 'MIN'-Kurs besucht haben, legen Sie schriftliche Prüfungen in den Fächern Biologie und Mathematik ab. Haben Sie den 'ING'-Kurs besucht, absolvieren Sie jeweils eine schriftliche Prüfung in den Fächern Mathematik und Physik. Sie haben die Fachprüfungen bestanden, wenn Sie mindestens 50% der Prüfungsanforderungen erfüllt haben.

Kognitive Prüfungen

Die Inhalte der kognitiven Prüfung orientieren sich am gewählten Kursprogramm ('MIN'-Kurs oder 'ING'-Kurs). Sie wird ebenfalls zum Ende des Sommersemesters in schriftlicher Form abgelegt. Sie haben die kognitive Prüfung bestanden, wenn Sie mindestens 50% der Prüfungsanforderungen erfüllt haben.

Hochschulzugangsberechtigung

Erst wenn alle Bestandteile der Hochschulzugangsprüfung bestanden wurden (Sprachprüfung, Fachprüfung, Kognitive Prüfung), erhalten Sie die fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung für das Land Brandenburg.

Prüfungstermine

Sprachprüfung: Februar 2024

Fachprüfungen und Kognitive Prüfungen: Juni 2024