Promovieren an der BTU

An der BTU kann grundsätzlich an allen sechs Fakultäten und seit 2020 zusätzlich an der Gemeinsamen Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg im Rahmen einer Individualpromotion promoviert werden.
Zusätzlich werden in verschiedenen Bereichen strukturierte Promotionsstudiengänge angeboten.
Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Grundsätzlich berechtigt ein an einer deutschen Hochschule abgeschlossenes Hochschulstudium (z. B. Diplom, Master, Magister, Staatsexamen) zu einer Promotion. Sofern der angestrebte Doktorgrad fachlich nicht dem absolvierten Hochschulabschluss entspricht, können zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen zur Auflage gemacht werden.
Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Fachhochschulabschluss zu einer Promotion berechtigen. Die Annahme als Doktorand*in ist dann ggf. an die Erfüllung weiterer Bedingungen geknüpft, z. B. dem Nachweis der erforderlichen wissenschaftlichen Qualifikationen. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich frühzeitig im Dekanat der Fakultät, an der Sie zu promovieren gedenken.
Inhaber*innen ausländischer Hochschulabschlüsse können zur Promotion zugelassen werden, wenn die Gleichwertigkeit der Abschlüsse im Rahmen des Zulassungsverfahrens durch die Fakultät festgestellt wurde.
Kooperationen
Eine Individualpromotion kann auch von einer / einem externen Promovierenden neben der beruflichen Tätigkeit in einem Unternehmen oder einer wissenschaftlichen Forschungseinrichtung durchgeführt werden.
Weitere Kooperationsmöglichkeiten bietet die Zusammenarbeit mit einer anderen Hochschule im Bundesgebiet oder einer ausländischen wissenschaftlichen Hochschule. Eine binationale Kooperation kann im Rahmen einer sogenannten Cotutelle-Promotion durchgeführt werden.