Nutzungsrichtlinien für Plakatrahmen

  1. Die Vergabe der Rahmenplätze erfolgt durch die Stabsstelle Kommunikation und Marketing der BTU Cottbus-Senftenberg.
  2. Die Rahmen können durch die BTU Cottbus-Senftenberg, ihrer Einrichtungen und Institute (Fakultäten etc.), der Studierendenvertretung, Fachschaften, Vereinen und externen Unternehmen genutzt werden. Die Nutzung durch Privatpersonen ist nicht gestattet.
  3. Die Nutzung der Rahmen für Veranstaltungshinweise ist kostenfrei.
  4. Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der Plakatrahmen.
  5. Beworben werden dürfen Veranstaltungen, welche an der BTU Cottbus-Senftenberg oder durch die BTU Cottbus-Senftenberg durchgeführt werden. Das Werben für Produkte und Dienstleistungen ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Stabsstelle Kommunikation und Marketing der BTU Cottbus-Senftenberg.
  6. Bei mehreren Nutzungsanfragen werden die Plakatrahmen verteilt. Über die Verteilung entscheidet die Stabsstelle Kommunikation und Marketing der BTU Cottbus-Senftenberg.
  7. Die maximale Nutzungsdauer beträgt 7 Wochentage, beginnend jeweils von Donnerstag einer Woche. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Stabsstelle Kommunikation und Marketing der BTU Cottbus-Senftenberg.
  8. Die Rahmen sind für Plakate mit einer Größe von DIN A1 (594 x 840 mm) vorgesehen. In Ausnahmefällen können auch Plakate mit der Größe DIN A2 oder A3 angebracht werden. Gegen das Verrutschen kleinerer Plakate sind Maßnahmen zu ergreifen (Fixieren mit rückstandsfreiem Klebeband). Das Anbringen von kleineren Formaten ist untersagt.
  9. Jeder Nutzer ist für das Anbringen und fristgerechte Entfernen der Plakate selber verantwortlich. Für Schäden, die beim Anbringen oder Entfernen der Plakate entstehen, haftet der jeweilige Nutzer.
  10. Schäden an den Rahmen sind der Stabsstelle Kommunikation und Marketing der BTU Cottbus-Senftenberg sofort anzuzeigen.
  11. Mit der Nutzung der Plakatrahmen akzeptiert der Nutzer die Nutzungsrichtlinie.
  12. Bei Verstößen gegen die Nutzungsrichtlinie kann eine weitere Nutzung der Plakatrahmen untersagt werden.