Gemäß dem Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG), § 21, bzw. der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor-Studiengänge an der BTU Cottbus - Senftenberg (RahmenO-BA), §9, wird jeder und jedem Studierenden eine Mentorin oder ein Mentor zugeordnet, die sie oder ihn während ihres oder seines Studiums nach Bedarf insbesondere in der Studiengestaltung, bei der zeitlichen Planung und der inhaltlichen Ausrichtung ihres oder seines Studiums beratend unterstützt. Die Studierenden werden bei Interesse gebeten, diesbezüglich Prof. Dr. Olaf Klepel (olaf.klepel(at)b-tu.de) zu kontaktieren.
