Neue Regelung für Masterstudenten

Auch für die Masterstudenten gilt ab 01. Oktober 2016 die neue allgemeine Rahmenordnung.

Zum Vergleich auch hier die alte Rahmenordnung zum Nachlesen.

Alle Neuerungen, die wir bereits unter dem Punkt "Neue Regelungen für Bachelorstudenten" erläutert haben, gelten auch sinngemäß für alle Studenten im Masterstudium!

Darüber hinaus gibt es  zusätzliche Regelungen, die ausschließlich für den Master gelten:

  • Fachstudienberatung

Wenn bis zu Beginn des 3. Fachsemesters nicht mindestens 40 Leistungspunkte erreicht wurden, wird man zu einer verpflichtenden Fachstudienberatung eingeladen.

  • Rückgabefrist des Themas der Masterarbeit

Das Thema der Masterarbeit kann nur noch einmalig innerhalb der ersten4 Wochen ab Beginn der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.