Masterarbeit

Die Masterarbeit sollte am Ende des Masterstudiums stehen und dann begonnen werden, wenn alle anderen Studienleistungen erbracht sind. Das gilt auch für das interdisziplinäre Forschungsprojekt, das in Zusammenarbeit mit externen Firmen oder Institutionen durchgeführt werden kann. Firmen oder Institutionen sind nicht befugt, selbständig Themen für Bachelor- oder Masterarbeiten auszugeben. Natürlich sind solche Arbeiten in Kooperation mit Firmen und Institutionen möglich und sogar erwünscht, aber immer unter der Anleitung und unter der inhaltlichen Verantwortung eines Hochschullehrers der BTU Cottbus-Senftenberg.

Nach der Prüfungs- und Studienordnung ist das Thema jeder Masterarbeit durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen. Die Prozedur dazu sieht so aus:

  • Die/der Studierende wählt sich eine ihr/ihm genehmen Hochschullehrer(in) aus. Dies sollte ein Lehrstuhl mit signifikanter Beteiligung am KuT-Studium sein. Dann wird das Thema in Absprache mit der/dem Hochschullehrer(in) definiert. Dabei können auch Mitarbeiter beteiligt sein.
  • Nach Bestätigung durch den Studiengangsleiter meldet die/der Studierende das Thema der Masterarbeit beim Prüfungsamt an.

Wir weisen darauf hin, dass bei manchen Fachgebieten zwischen inoffizieller Vergabe des Themas und offizieller Anmeldung durch die/den Studierende(n) Wochen bis Monate vergehen. Eine solche Praxis ist nicht im Sinne der Studienordnung. Geleistete "Vorarbeiten" für ein dann nicht genehmigtes Thema sind ein Risiko, das die/der Studierende eingeht.

Anmeldeformular