13807 - Seminar Planungsrecht - Besonderes Städtebaurecht Modulübersicht

Modulnummer: 13807
Modultitel:Seminar Planungsrecht - Besonderes Städtebaurecht
  Specialisation Planning law / Special Urban Planning Law
Einrichtung: Fakultät 6 - Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung
Verantwortlich:
  • Prof. Dr.-Ing. Weyrauch, Bernhard
Lehr- und Prüfungssprache:Deutsch
Dauer:1 Semester
Angebotsturnus: jedes Sommersemester gerader Jahre
Leistungspunkte: 6
Lernziele:Die Studierenden kennen die zentralen Instrumente des besonderen Städtebaurechts mit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme mit all den dazugehörigen Ordnungs- und Baumaßnahmen, der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, die rechtlichen Grundlagen zum Stadtumbau sowie zur Sozialen Stadt. Die Studierenden verstehen die Prinzipien der Finanzierung dieser Maßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln und die rechtlichen Grundlagen zur Erhebung von Ausgleichebeträgen. Sie wissen um die Einsatzmöglichkeiten und Grenzen von Erhaltungssatzungen sowie von städtebaulichen Geboten.
Schließlich lernen die Studierenden, wie das Instrument des Bebauungsplans in Verbindung Instrumenten des besonderen Städtebaurechts eingesetzt wird.
Inhalte:Ein großer Aufgabenbereich der Stadtplanung besteht im Umgang mit Bestandsstrukturen. Städte müssen umgebaut und energetisch ertüchtigt werden, Quartiere kommen in die Jahre und bedürfen der Sanierung oder Maßnahmen zur Stärkung des Sozialgefüges. Mancherorts müssen Großprojekte, ggf. verbunden mit besonderen Maßnahmen biw hin zur Enteignung, im Wege städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen angeschoben werden. Punktuell muss die Kommunalverwaltung ggf. mit Bau- oder Rückbaugeboten eingreifen. All diese Themen sind Gegenstand des Besonderen Städtebaurechts im zweiten Kapitel des BauGB.
Das Seminar dient außerdem dazu, Kenntnisse zur Bebauungsplanung aus der Grundlagenvorlesung praktisch zu vertiefen. Daher soll ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet werden, der in einem Zusammenhang mit Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts steht.
Die Studierenden werden im Rahmen von Vorträgen oder äquivalenten Aufgaben rechtliche Aspekte des besonderen Städtebaurechts behandeln. Ein weiterer Leistungsbaustein besteht in der Erarbeitung eines Bebauungsplans.
Empfohlene Voraussetzungen:Grundlagen Bau- und Planungsrecht
Zwingende Voraussetzungen:keine
Lehrformen und Arbeitsumfang:
  • Seminar / 4 SWS
  • Selbststudium / 120 Stunden
Unterrichtsmaterialien und Literaturhinweise:• Projektspezifische Literatur
• Schmidt-Eichstaedt/Weyrauch/Zemke, Städtebaurecht, Verlag W. Kohlhammer, 6. Aufl. 2019
• Hoppe/Bönker/Grotefels, Öffentliches Baurecht, C.H.Beck, 5. Aufl. 2022
• aktuelle Informationen zu Stadtumbau und Sozialer Stadt im Internet (BBR, DIFU, …)
• Gesetzestexte und Rechtsvorschriften: BauGB, BauNVO, Landesrecht Brandenburg
• weitere Literaturangaben werden in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben
Modulprüfung:Continuous Assessment (MCA)
Prüfungsleistung/en für Modulprüfung:
  • Bebauungsplanentwurf (A1) mit Präsentation (max. 15 min); 60%
  • Vortrag (max. 30 min) mit Exposé (max. 3 Seiten) zu Fragen des besonderen Städtebaurechts (in Kleingruppen); 40%


Bewertung der Modulprüfung:Prüfungsleistung - benotet
Teilnehmerbeschränkung:25
Zuordnung zu Studiengängen:
  • Bachelor (universitär) / Stadtplanung und Städtebau / PO 2023
Bemerkungen:Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen.
Betrugsversuch einer (Teil-)Leistung führt unweigerlich zum Nichtbestehen des gesamten Moduls.
Veranstaltungen zum Modul:• Seminar Vertiefung Planungsrecht / Besonderes Städtebaurecht
Veranstaltungen im aktuellen Semester: