21417 - Immobilienökonomie und -recht Modulübersicht
Modulnummer: | 21417 |
Modultitel: | Immobilienökonomie und -recht |
Real Estate Management and Legislation | |
Einrichtung: | Fakultät 6 - Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung |
Verantwortlich: |
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Lehr- und Prüfungssprache: | Deutsch |
Dauer: | 1 Semester |
Angebotsturnus: | jedes Sommersemester |
Leistungspunkte: | 6 |
Lernziele: | Die Studierenden verstehen den Lebenszyklus von Immobilien und die Ziele sowohl von Eigentümern als auch von Betreibern und Nutzern eines Objektes oder eines Grundstücks. Sie kennen die Aufgaben des technischen und des kaufmännischen Gebäudemanagements. Sie können die Immobilie an veränderte Anforderungen des Marktes anpassen und diese Anpassung von konstruktiver wie von wirtschaftlicher Seite her betreuen. Sie kennen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die bei der Instandhaltung und der Modernisierung von Gebäuden und baulichen Anlagen und deren Erweiterung zu beachten sind. |
Inhalte: | Sie haben eine Vorstellung vom Lebenszyklus von Immobilien, der im Fall eines Gebäudes aus Leerstand bis Nutzungsbeginn, Nutzung, Modernisierung und Instandsetzung, Umbau, Umnutzung, Zwischennutzung, Leerstand bis Abbruch und Beseitigung bestehen kann. Sie kennen die Grundlagen der Immobilienwertermittlung, die normierten wie die nicht normierten Verfahren der Immobilienbewertung. Sie wissen, welche dinglichen und sachlichen Rechte an Grundstücken bei der Bewertung von Einfluss sind. Sie können die verschiedenen Anforderungen an die Instandsetzung und Modernisierungden, den Umbau oder die Umnutzung einer Immobilie von privater Seite (Investoren, Nutzer/Mieter, Nachfrager) und öffentlicher Seite zusammenführen und entsprechend abgestimmte Lösungen formulieren. Sie können die Wirtschaftlichkeitsgrundlagen und Wirtschaftlichkeitskriterien bei der Umnutzung von Grundstücken und Gebäuden anwenden. Sie sind in der Lage, die entsprechende Investitionsrechnung und Kosten-Finanzierungsübersichten zu erstellen. Die Instandsetzung, Modernisierung oder Umnutzung von Gebäuden oder die Erweiterung von baulichen Anlagen löst in der Regel eine Neubewertung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens aus. Durch den Umbau oder die Nutzungsänderung eines Gebäudes kann sein Bestandsschutz soweit eingeschränkt werden, dass eine Anpassungspflicht an geltende Standards und Normen ausgelöst wird. Im Teil Immobilienrecht werden die rechtlichen Grundlagen für den Erwerb und die Nutzung von Immobilien (Grundstücken und Gebäuden) während ihres gesamten Lebenszyklus vermittelt. Schwerpunkte sind dabei das Grundstückskaufrecht einschließlich der Immobilienwertermittlung, das Bauträger- und Wohnungseigentumsrecht sowie das Wohn- und Gewerberaummietrecht. Darüber hinaus werden das öffentliche und das private Nachbarrecht sowie Rechtsfragen rund um die Medienver- und –entsorgung von Immobilien behandelt. Im Weiteren geht es um das Gebäudemanagement, auch im Hinblick auf Instandhaltung und Modernisierung, immobilienspezifische Versicherungen sowie Grundlagen der Finanzierung und Besteuerung von Immobiliengeschäften. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, rechtliche Rahmenbedingungen und mögliche Probleme im Zusammenhang mit dem Eigentum an und der Verwertung von Immobilien zu erkennen, in die einschlägigen Regelungskontexte einzuordnen und – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte - eigenständige Ansätze zur Projektorganisation, Vertragsgestaltung und Konfliktvermeidung zu entwickeln. |
Empfohlene Voraussetzungen: | Das Modul baut auf den Kenntnissen, die im Modul 21302 Grundlagen der Bauplanung und 21303 Grundlagen der Bauausführung vermittelt wurden auf. Die vorausgegangene Teilnahme an diesen Modulen wird empfohlen. |
Zwingende Voraussetzungen: | keine |
Lehrformen und Arbeitsumfang: |
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Unterrichtsmaterialien und Literaturhinweise: | Siehe Literaturhinweise auf der Homepage des Lehrstuhls Planungs- und Bauökonomie und des Lehrstuhls Bau- und Planungsrecht. |
Modulprüfung: | Continuous Assessment (MCA) |
Prüfungsleistung/en für Modulprüfung: | Präsentation von Vorträgen 50 % Schriftliche Ausarbeitung 50 % Zu Beginn der Veranstaltungen werden die Prüfungsleistungen hinsichtlich Umfang und Inhalt präzisiert. |
Bewertung der Modulprüfung: | Prüfungsleistung - benotet |
Teilnehmerbeschränkung: | keine |
Zuordnung zu Studiengängen: |
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Bemerkungen: | Detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen sowie zum Modulabschluss werden zu Beginn des Semester gegeben. ÖR A2 Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen. |
Veranstaltungen zum Modul: |
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Veranstaltungen im aktuellen Semester: |