22419 - Entwerfen unter wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen Modulübersicht

Modulnummer: 22419
Modultitel:Entwerfen unter wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen
  Design Project - Economics and Law
Einrichtung: Fakultät 6 - Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung
Verantwortlich:
  • da Silva, Cristiana
Lehr- und Prüfungssprache:Deutsch
Dauer:1 Semester
Angebotsturnus: jedes Semester
Leistungspunkte: 10
Lernziele:Die Studierenden verstehen den Entwurf von Bauwerken in gleicher Weise als gestaltende, technische und wirtschaftliche Aufgabe, die sich innerhalb eines Rahmens von gesetzlichen Vorschriften und weiteren projektspezifischen Bedingungen geregelt vollzieht. Sie sind in der Lage, ein vorgegebenes Programm für eine Objektplanung innerhalb eines Semesters unter Beachtung architektonischer Methodik, und auch unter wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Architektur umzusetzen, d.h., in logischen nachvollziehbaren Schritten städtebaulich, architektonisch und wirtschaftlich zu optimieren und das Ergebnis ihrer Planung in Form einer Präsentation nachvollziehbar darzustellen.
Inhalte:Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, Fragen wie z.B.:
Warum nutzt unter bestimmten Bedingungen der Bau eines Museums einer Stadt?
Welche Beurteilungskriterien sind für den Entwurf und den Bau sowie die aus der Nutzung resultierenden Kosten einer Schule, eines Verwaltungsgebäudes, eines Verkehrsbauwerks von Bedeutung ?
Welche Rahmenbedingungen ökonomisch - rechtlicher und entwurflicher Art lassen sich bei Wohnbauten ermitteln?

Dazu wird i.d.R. vom Lehrstuhl Entwerfen, in Abstimmung mit dem kooperierenden Lehrstuhl, eine Aufgabenstellung mit Grundstücksbezug, Raum- und Funktionsprogramm (quantitative Anforderungen) sowie ein Kriterienkatalog (qualitative Anforderungen) vorgegeben.

Die Studierenden sind in der Lage, je nach Aufgabenstellung zum Entwurf Kostenermittlungen, einen groben Zeitplan für die Planung und Ausführung aufzustellen. Oder Sie interpretieren die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebaubarkeit des Grundstücks soweit, dass sie rechtliche Unsicherheiten im Rahmen einer Bauvoranfrage klären können.

Auf der Grundlage des Raum- und Funktionsprogramms können sie das Gebäude oder die bauliche Anlage in Bezug auf Nutzungseinheiten, Grundflächen und Rauminhalt nach der DIN 277 oder wohnungsrechtlichem Berechnungsrecht, bzw. anderer üblicher Vergleichsmethoden, vorab gebäudetypologisch einordnen, wirtschaftlich bemessen und im Verlauf der weiteren Planung anhand der Vorgaben überprüfen.

Der Entwurfsprozess soll unter Anwendung der bereitgestellten Planungsmethoden nachvollziehbar gegliedert ablaufen und im Ergebnis dargestellt werden. Für den Entwurf werden Varianten gebildet und unter den gesetzten Planungsanforderungen nachvollziehbar bewertet, die räumliche Ausprägung des Entwurfskonzeptes anhand eines Arbeitsmodells und/oder durch räumliche Skizzen überprüft und vermittelt.

Die funktionale und räumliche Entwicklung der Entwurfsaufgabe wird im Weiteren an den baurechtlichen Regelungen des Landes und des Bundes überprüft. Dazu zählen unter anderem die rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz, die innere Gebäudeerschließung oder die Abstandsflächen. Um kostenintensive Umplanungen zu vermeiden, werden die materiell-rechtlichen Vorgaben des Bauordnungsrechts und des Baunebenrechts schon in der Vorplanung mit berücksichtigt.

Es werden i.d.R. für die skizzenhaften Lösungsversuche (Vorplanung) eine Kostenschätzung und für die nachfolgende Integrationsplanung (Entwurfsplanung) eine Kostenberechnung nach DIN 276 Kosten im Hochbau, erstellt. Die Anwendung dafür z.B. zur Verfügung stehender Datensammlungen, z. B. des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern, werden sicher beherrscht.

Die Studierenden sind in der Lage, für die von ihnen selbst erbrachten Planungsleistungen eine Honorarrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu erstellen. Sie sind ferner in der Lage, das ermittelte Honorar mit dem bis dahin angefallenen, beziehungsweise mit dem wirtschaftlich vertretbaren Planungsaufwand abzugleichen.

Sie können ferner eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ihrer Planung nicht allein auf der Grundlage monetärer Größen, z. B. der Kosten, anstellen sondern darüber hinaus mit der Theorie der Nutzenermittlung umgehen und eine nachvollziehbare Bewertung von Planungsvarianten, z. B. mit Hilfe eines Zielbaumes, durchführen. Die Studierenden können ferner eine Ermittlung der Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 für ausgewählte Grundflächen oder Bauteile, z. B. eine Fassade, aufstellen.

In der Entwurfsplanung erfolgt die Einarbeitung der baurechtlichen Anforderungen in die Objektplanung, wie die Anforderungen an Bauprodukte, an die technische Gebäudeausrüstung und andere Technische Baubestimmungen. Die Entwurfsverfasser können abschließend ein Baugesuch erstellen.
Empfohlene Voraussetzungen:keine
Zwingende Voraussetzungen:keine
Lehrformen und Arbeitsumfang:
  • Seminar / 2 SWS
  • Projekt / 8 SWS
  • Selbststudium / 150 Stunden
Unterrichtsmaterialien und Literaturhinweise:Die hochbauliche Aufgabe wird jeweils themenbezogen durch einen Handapparat in der Bibliothek thematisch begleitet.
Bauwirtschaftliche Standardwerke:
  • Möller, D.-A.; Kalusche, W.: Vierbändige Reihe „Bauen und Ökonomie“, München, Wien: Oldenbourg
Gesetzestexte und Rechtsvorschriften:
  • BauGB, BauNVO, BbgBO, DIN 277, DIN 276, HOAI und zugehörige Kommentare Kuschnerus
  • Ulrich: Das zulässige Bauvorhaben, 2001
  • Hoppe; Bönker; Grotefels: Öffentliches Baurecht, 2004
Modulprüfung:Continuous Assessment (MCA)
Prüfungsleistung/en für Modulprüfung:
  • Zwischenpräsentation der Analyse und Entwurfsidee (10%)
  • Zwischenpräsentation des Vorentwurfes (10%)
  • Zwischenpräsentation des ökonomisch rechtlichen Konzeptes (10%)
  • Endpräsentation des Projektes und des ökonomisch rechtlichen Konzeptes (70%)
Die Ergebnisse werden i.d.R. in Form von Plänen und ein oder mehreren Modellen dargestellt. Die Ergebnisse werden hochschulöffentlich präsentiert. Diese hochschulöffentliche Präsentation ist Teil der Prüungsleistung und dauert i.d.R. 15-30 Minuten. Die Arbeitsergebnisse und Präsentation werden als Einheit angesehen und mit einer Gesamtnote bewertet.
Bewertung der Modulprüfung:Prüfungsleistung - benotet
Teilnehmerbeschränkung:keine
Zuordnung zu Studiengängen:
  • Abschluss im Ausland / Architektur / keine PO
Bemerkungen:EPÖR
Modul wird von allen Professoren der Entwürfslehrstühle in Kombination mit (auch externen) Fachleuten des Modulbereichs ÖR Ökonomie und Recht angeboten.

Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen.
Veranstaltungen zum Modul:
  • Teilnahme am Seminar und Projektbetreuung
  • Prüfung Entwerfen unter wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen
Veranstaltungen im aktuellen Semester:
  • keine Zuordnung vorhanden