22422 - Entwerfen unter wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen Modulübersicht

Modulnummer: 22422 - Modul nicht mehr im Angebot ab SS 2015
Modultitel:Entwerfen unter wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen
  Design Project - Economics and Law
Einrichtung: Fakultät 2 - Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung
Verantwortlich:
  • Prof. Dipl.-Ing. Huckriede, Bernd
Lehr- und Prüfungssprache:Deutsch
Dauer:1 Semester
Angebotsturnus: jedes Semester
Leistungspunkte: 12
Lernziele:Die Studierenden verstehen den Entwurf von Bauwerken als gestaltende, technische und wirtschaftliche Aufgabe, die sich innerhalb eines Rahmens von gesetzlichen Vorschriften und weiteren projektspezifischen Bedingungen geregelt vollzieht. Sie sind in der Lage, ein vorgegebenes Programm für eine Objektplanung innerhalb eines Semesters unter Beachtung architektonischer Methodik, und besonders unter wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen in Architektur umzusetzen, d.h., in logischen nachvollziehbaren Schritten städtebaulich, wirtschaftlich und gestalterisch zu optimieren und das Ergebnis ihrer Planung in Form einer Präsentation nachvollziehbar darzustellen.
Inhalte:Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, Fragen wie z.B. :
Warum nutzt unter bestimmten Bedingungen der Bau eines Museums einer Stadt?
Welche Beurteilungskriterien sind für den Entwurf und den Bau sowie die aus der Nutzung resultierenden Kosten einer Schule, eines Verwaltungsgebäudes, eines Verkehrsbauwerks von Bedeutung ?
Welche Rahmenbedingungen ökonomisch - rechtlicher und entwurflicher Art lassen sich bei Wohnbauten ermitteln?

Dazu wird i.d.R. vom Lehrstuhl Entwerfen, in Abstimmung mit dem kooperierenden Lehrstuhl, eine Aufgabenstellung mit Grundstücksbezug, Raum- und Funktionsprogramm (quantitative Anforderungen) sowie ein Kriterienkatalog (qualitative Anforderungen) vorgegeben.

Die Studierenden sind in der Lage, je nach Aufgabenstellung zum Entwurf Kostenermittlungen, einen groben Zeitplan für die Planung und Ausführung aufzustellen. Oder Sie interpretieren die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebaubarkeit des Grundstücks soweit, dass sie rechtliche Unsicherheiten im Rahmen einer Bauvoranfrage klären können.

Auf der Grundlage des Raum- und Funktionsprogramms können sie das Gebäude oder die bauliche Anlage in Bezug auf Nutzungseinheiten, Grundflächen und Rauminhalt nach der DIN 277 oder wohnungsrechtlichem Berechnungsrecht , bzw. anderer üblicher Vergleichsmethoden, vorab gebäudetypologisch einordnen, wirtschaftlich bemessen und im Verlauf der weiteren Planung anhand der Vorgaben überprüfen.

Der Entwurfsprozess soll unter Anwendung der bereitgestellten Planungsmethoden nachvollziehbar gegliedert ablaufen und im Ergebnis dargestellt werden. Für den Entwurf werden Varianten gebildet und unter den gesetzten Planungsanforderungen nachvollziehbar bewertet, die räumliche Ausprägung des Entwurfskonzeptes anhand eines Arbeitsmodells und/oder durch räumliche Skizzen überprüft und vermittelt.

Die funktionale und räumliche Entwicklung der Entwurfsaufgabe wird im Weiteren an den baurechtlichen Regelungen des Landes und des Bundes überprüft. Dazu zählen unter anderem die rechtlichen Anforderungen an den Brandschutz, die innere Gebäudeerschließung oder die Abstandsflächen. Um kostenintensive Umplanungen zu vermeiden, werden die materiell-rechtlichen Vorgaben des Bauordnungsrechts und des Baunebenrechts schon in der Vorplanung mit berücksichtigt.

Es werden i.d.R. für die skizzenhaften Lösungsversuche (Vorplanung) eine Kostenschätzung und für die nachfolgende Integrationsplanung (Entwurfsplanung) eine Kostenberechnung nach DIN 276 Kosten im Hochbau, erstellt. Die Anwendung dafür z.B. zur Verfügung stehender Datensammlungen, z. B. des Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern, werden sicher beherrscht.

Die Studierenden sind in der Lage, für die von ihnen selbst erbrachten Planungsleistungen eine Honorarrechnung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu erstellen. Sie sind ferner in der Lage, das ermittelte Honorar mit dem bis dahin angefallenen, beziehungsweise mit dem wirtschaftlich vertretbaren Planungsaufwand abzugleichen.

Sie können ferner eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ihrer Planung nicht allein auf der Grundlage monetärer Größen, z. B. der Kosten, anstellen sondern darüber hinaus mit der Theorie der Nutzenermittlung umgehen und eine nachvollziehbare Bewertung von Planungsvarianten, z. B. mit Hilfe eines Zielbaumes, durchführen. Die Studierenden können ferner eine Ermittlung der Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 für ausgewählte Grundflächen oder Bauteile, z. B. eine Fassade, aufstellen.

In der Entwurfsplanung erfolgt die Einarbeitung der baurechtlichen Anforderungen in die Objektplanung, wie die Anforderungen an Bauprodukte, an die technische Gebäudeausrüstung und andere Technische Baubestimmungen. Die Entwurfsverfasser können abschließend ein Baugesuch erstellen.
Empfohlene Voraussetzungen:keine
Zwingende Voraussetzungen:

Erfolgreiche Teilnahme an den Modulen:

  • 22102 Grundlagen des Entwerfens
  • 22103 Methoden des Entwerfens
  • 22206 Methoden des Entwerfens
  • 22207 Vorprojekt
  • 22304 Entwurfsprojekt mit integrierter Gebäudekunde 2
Lehrformen und Arbeitsumfang:
  • Seminar / 30 Stunden
  • Projekt / 300 Stunden
  • Selbststudium / 30 Stunden
Unterrichtsmaterialien und Literaturhinweise:Die hochbauliche Aufgabe wird jeweils themenbezogen durch einen Handapparat in der Bibliothek thematisch begleitet.
Bauwirtschaftliche Standardwerke:
Möller, D.-A.; Kalusche, W.: Vierbändige Reihe „Bauen und Ökonomie“, München, Wien:
Oldenbourg
Gesetzestexte und Rechtsvorschriften: BauGB, BauNVO, BbgBO, DIN 277, DIN 276, HOAI und zugehörige Kommentare
Kuschnerus, Ulrich: Das zulässige Bauvorhaben, 2001
Hoppe; Bönker; Grotefels: Öffentliches Baurecht, 2004
Modulprüfung:Keine Angabe - Angabe ab Wintersemester 2016/17 erforderlich!
Prüfungsleistung/en für Modulprüfung:

Der Studierende muss eine ihm gestellte Entwurfsaufgabe lösen. Er stellt seine Ergebnisse in Form von Plänen und ein oder mehreren Modellen dar. Er präsentiert seine Ergebnisse hochschulöffentlich.

Diese hochschulöffentliche Präsentation ist Teil der Prüfungsleistung.

Die Prüfungsleistungen umfassen zudem die Berechnung nach DIN 277, rechtliche und wirtschaftliche Nachweise (z.B. HOAI und Kostenschätzung).

Bewertung der Modulprüfung:Prüfungsleistung - benotet
Teilnehmerbeschränkung:keine
Zuordnung zu Studiengängen:
  • keine Zuordnung vorhanden
Bemerkungen:Modul wird von allen Professoren der Entwürfslehrstühle in Kombination mit (auch externen) Fachleuten des Modulbereichs ÖR Ökonomie und Recht angeboten.
Veranstaltungen zum Modul:Teilnahme am Seminar und Projektbetreuung
Beides kann in Kombination in den Ateliers stattfinden.
Veranstaltungen im aktuellen Semester:
  • keine Zuordnung vorhanden
Nachfolgemodul/e: Auslaufmodul ab: 24.01.2011