24204 - Stadtplanung 1 / Planungsrecht 1 (Allgemeines Städtebaurecht) / Stadtmanagement 1 Modulübersicht
Modulnummer: | 24204 - Auslaufmodul |
Modultitel: | Stadtplanung 1 / Planungsrecht 1 (Allgemeines Städtebaurecht) / Stadtmanagement 1 |
Urban Planning 1 / Planning Law 1 (Urban Planning Legislation) / Urban Management 1 | |
Einrichtung: | Fakultät 6 - Architektur, Bauingenieurwesen und Stadtplanung |
Verantwortlich: |
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Lehr- und Prüfungssprache: | Deutsch |
Dauer: | 1 Semester |
Angebotsturnus: | jedes Wintersemester |
Leistungspunkte: | 6 |
Lernziele: | Die Studierenden sind in der Lage, planerische Entwicklungsprozesse und deren Rahmenbedingungen zu verstehen. Sie können mit Hilfe zugrundeliegender Entscheidungsstrukturen bei der Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Belangen vermitteln. Sie sind in der Lage, die Einsatzgebiete, unterschiedliche räumliche Ebenen und Verfahrensabläufe für formelle und informelle Planungsinstrumente zu bestimmen und deren Wirksamkeit als Steuerungselement kommunaler Planung für eine zukunftsfähige und nachhaltige Stadtentwicklung zu bewerten. Die Studenten sind in der Lage, die Regelungen zur Zulässigkeit von Vorhaben und das zweistufige Planungssystem von Flächennutzungs- und Bebauungsplan einschließlich Planverfahren und Umweltprüfung anzuwenden. Sie kennen den Steuerungsanspruch bzw. das -potenzial von Stadt und städtischer Gesellschaft der Bereiche Organismus, Organisationsform und Instrumentarium. Sie wissen, welche Akteure in den komplexen Prozessen involviert sind und wie, mittels welchen Instrumentariums, sie sich in die Stadtentwicklungsplanung und das Entstehen, Verändern von Stadt einbringen (können). |
Inhalte: | Stadtplanung Grundlagen der Stadtplanung mit praxisbezogenen Methoden, Instrumenten und Verfahren; formelle Planungsinstrumente (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Städtebauförderung und Entwicklungsmaßnahmen) sowie informelle planungsinstrumente (Bereichsentwicklungsplanung, INSEKs, städtebauliche Konzepte); Definitionen von Art und Maß der Nutzungen mit ihrer Wirksamkeit als Steuerungsprozesse kommunaler Planung; sozialpolitisch begründete Versorgungsangebote mit ihrer haushaltsrechtlichen Wirkung auf kommunale Investitionsplanung und die damit verbundenen Planungsimpulse; nachhaltige Handlungsstrategien für zukunftsfähige Stadtentwicklung. Planungsrecht Grundsätze der Gesetzgebung, der öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit; Grundlagen des Allgemeinen Städtebaurechts: Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung und zugehörige Rechtsnormen; Bauleitplanung (FNP und B-Plan), Sicherung der Bauleitplanung, Zulässigkeit von Vorhaben, Bodenordnung, Enteignung, Erschließung, Überblick Besonderes Städtebaurecht Stadtmanagement Das Berufsfeld des Stadtplaners kann nicht alleinig an der Erstellung von städtebaulichen Entwürfen und anschließender Umsetzung in Bauleitplänen festgemacht werden. Diese sind heute nur noch ein Teil des komplexen Aufgabenfeldes. Entsprechend lässt sich Stadtmanagement als eine auf nachhaltige Entwicklung ausgerichtete Steuerung städtischer Ressourcen unter Zuhilfenahme kommunikativer Verfahrensweisen und Managementmethoden umschreiben. Unter sich ständig verändernden Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfen stehen bei den Verfahren und Instrumenten insbesondere informelle, diskursive und kooperative Ansätze im Fokus (Bürgerbeteiligung/Partizipation, neue Medien etc.). Als Basis für diese Vorgehensweisen werden die Akteure auf den verschiedenen Ebenen der räumlichen Planung, z.B. die Kommune als zentraler öffentlicher Akteure der Planung, im Staatsaufbau dargelegt. Darüber hinaus werden aber auch die weiteren am Stadtentwicklungsprozess beteiligten Partner und deren Arbeitsfelder sowie Philosophien behandelt: Planungsbüros, Entwickler/Eigentümer und die Zivilgesellschaft. |
Empfohlene Voraussetzungen: | keine |
Zwingende Voraussetzungen: | keine |
Lehrformen und Arbeitsumfang: |
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Unterrichtsmaterialien und Literaturhinweise: |
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Modulprüfung: | Voraussetzung + Modulabschlussprüfung (MAP) |
Prüfungsleistung/en für Modulprüfung: | Voraussetzung für die Modulabschlussprüfung:
In der ersten Lehrveranstaltung wird festgelegt, welche der Genannten Leistungen zu erbringen ist. Modulabschlussprüfung:
Die Prüfung kann auch als E-Klausur durchgeführt werden. |
Bewertung der Modulprüfung: | Prüfungsleistung - benotet |
Teilnehmerbeschränkung: | keine |
Zuordnung zu Studiengängen: |
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Bemerkungen: | SPB2, SU3 Für den Fall, dass das Modul nicht gemäß der vorliegenden Beschreibung gelehrt bzw. geprüft werden kann (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes), gelten die auf einschlägigen Plattformen (z.B. Homepage bzw. Moodle) kommunizierten Alternativen. |
Veranstaltungen zum Modul: |
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Veranstaltungen im aktuellen Semester: |
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Nachfolgemodul/e: |
Auslaufmodul ab: 20.06.2016
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