33508 - Hören und Sprechen als biologische Voraussetzung menschlicher Kommunikation Modulübersicht

Modulnummer: 33508 - Modul nicht mehr im Angebot ab WS 2010/11
Modultitel:Hören und Sprechen als biologische Voraussetzung menschlicher Kommunikation
  The Biological Function of Hearing and Speaking as Essential Requirements of Human Communication
Einrichtung: Fakultät 3 - Maschinenbau, Elektrotechnik und Wirtschaftsingenieurwesen
Verantwortlich:
  • Prof. Dr.-Ing. habil. Hentschel, Christian
Lehr- und Prüfungssprache:Deutsch
Dauer:2 Semester
Angebotsturnus: jedes Sommersemester
Leistungspunkte: 10
Lernziele:Der Student soll ein Verständnis dafür entwickeln, welche biologischen Strukturen in die sprachbasierte „face-to-face-Kommunikation“ eingebunden und welche Funktionsabläufe im Detail notwendig sind, um einerseits eine normale Lautbildung möglich werden zu lassen und andererseits die unverfälschte akustische Wahrnehmung beim Rezipienten zu erreichen. Er soll angeben können, welche subjektiven, vor allem aber apparativtechnischen Messverfahren eingesetzt werden können, um auf objektive Weise die Qualität der akustischen Informationsübermittlung zu beschreiben. Zudem soll der Student erste Einblicke darüber gewinnen, wie durch Krankheitsprozesse die Kommunikationsleistungen des Menschen auf der Ebene der Stimm- und Sprachbildung wie auch des Hörens grundsätzlich eingeschränkt werden können. Schließlich wird erwartet, dass der Student Kenntnisse über technische Hilfsmittel, die bei krankheitsbedingt eingeschränkten und gestörten Kommunikationsverhältnissen eingesetzt werden, erlangt sowie deren technischen Aufbau beschreiben und zum erwarteten Erfolg bei Einsatz dieser Therapienmöglichkeiten Stellung beziehen kann.
Inhalte:Nach einer Einführung in die Anatomie und Physiologie der Hör, Stimmbildungs- und Sprechorgane werden deren häufigste Krankheitsbilder dargestellt. Die Untersuchungsmethoden, mit denen man auch unter differentialdiagnostischen Erwägungen versucht, die einzelnen Erkrankungen im klinischen Alltag aufzudecken und voneinander abzugrenzen, werden erläutert. Sodann wird auf konservative und operative Therapiemöglichkeiten für die bestehenden Funktionsstörungen eingegangen. Ein besonderer Aspekt stellt in diesem Zusammenhang die Vorstellung der apparativ-technischen Hilfsmittel dar, die in der Behandlung von Hör-, Stimm- und Sprechschäden eingesetzt werden.
Empfohlene Voraussetzungen:keine
Zwingende Voraussetzungen:keine
Lehrformen und Arbeitsumfang:
  • Vorlesung / 4 SWS
  • Praktikum / 4 SWS
  • Selbststudium / 180 Stunden
Unterrichtsmaterialien und Literaturhinweise:· Böhme, Gerhard „Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, Band 1: Klinik“ Urban & Fischer Verlag München, Jena (2003)
· Burkart, Roland „Kommunikationswissenschaft“ Böhlau Verlag Wien, Köln, Weimar (2002)
· Kießling, Jürgen; Kollmeier, Birger; Diller, Gottfried „Versorgung und Rehabilation mit Hörgeräten“ Georg Thieme Verlag Stuttgart, New York (1997)
· Lehnhardt, Ernst „Praktische Audiometrie“ Georg Thieme Verlag Stuttgart, New York ()
· Mrowinski, Dieter; Scholz, Günther „Audiometrie“ Georg Thieme Verlag Stuttgart, New York (2002)
· Naumann, Hans Heinz; Helms, Jan; Herberhold, Claus; Kastenbauer, Ernst „Oto-Rhino-Laryngologie in Klinik und Praxis-Band 1“ Georg Thieme Verlag Stuttgart, New York (1994)
· Schmidt, Robert F.; Schaible, Hans-Georg „Neuro- und Sinnesphysiologie“ Springer Verlag Berlin, Heidelberg, New York (2000)
· Strutz, Jürgen; Mann, Wolf „Praxis der HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie“ Georg Thieme Verlag Stuttgart, New York (2001)
· Wendler, Jürgen; Seidner, Wolfram; Eysholt, Ulrich „Lehrbuch der Phoniatrie und Pädaudiologie“ Georg Thieme Verlag Stuttgart, New York (2005)
· Wirth, Günter „ Stimmstörungen“ Deutscher Ärzte-Verlag Köln (1995)
· Wirth, Günter „Sprachstörungen, Sprechstörungen, Kindliche Hörstörungen“ Deutscher Ärzte-Verlag Köln (2000)
Modulprüfung:Keine Angabe - Angabe ab Wintersemester 2016/17 erforderlich!
Prüfungsleistung/en für Modulprüfung:Schriftliche Prüfung am Ende jeden Semesters, Dauer 90 min
Bewertung der Modulprüfung:Prüfungsleistung - benotet
Teilnehmerbeschränkung:keine
Zuordnung zu Studiengängen:
  • keine Zuordnung vorhanden
Bemerkungen:Für Studierende des Studienganges Biomedizinische Gerätetechnik gilt:
- Im Wintersemester muss das Modul 33-4-34 (6 Kreditpunkte) belegt werden.
- Im Sommersemester muss das Modul 33-4-35 (4 Kreditpunkte) belegt werden.
Veranstaltungen zum Modul:keine
Veranstaltungen im aktuellen Semester:
  • keine Zuordnung vorhanden
Nachfolgemodul/e: Auslaufmodul ab: 04.10.2010