Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren im Spannungsverhältnis zwischen Investorenzielen, Anwohnerinteressen und Umweltschutzbelangen

03.02.2018 und 04.02.2018
(Juristisches Projektmanagement)

Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential für Umweltgüter bedürfen regelmäßig der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass von den Anlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren oder Belästigungen für die Allgemeinheit ausgehen. Im Genehmigungsverfahren treffen dabei zumeist sehr unterschiedliche Interessen der Antragsteller einerseits und von betroffenen Bürgern sowie Interessenverbänden andererseits aufeinander. Nicht selten schließt sich daher unmittelbar an ein Genehmigungsverfahren eine gerichtliche Auseinandersetzung über dessen Ergebnis an.

Ausgehend von diesem faktischen Befund sollen am Beispiel eines Windkraftvorhabens die Grundzüge des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sowie die Entscheidungsmaßstäbe der Behörde dargestellt und jeweils mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern kritisch diskutiert werden. Ziel ist eine Gegenüberstellung und Bewertung der Argumente von Befürwortern und Kritikern von Vorhaben, wobei insbesondere auch auf aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung eingegangen werden soll. Daran anknüpfend bildet ein weiterer Schwerpunkt die Erörterung der Möglichkeiten einer Beteiligung der Öffentlichkeit am Genehmigungsverfahren.

Das Format versteht sich dabei nicht als reine Vortragsveranstaltung. Ausgehend von der Darstellung grundlegender rechtlicher Zusammenhänge soll den verschiedenen Akteuren vielmehr die Möglichkeit eines konstruktiven Dialogs über einzelne Genehmigungsfragen unabhängig von konkreten Projekten und persönlichen Betroffenheiten eröffnet werden. Entsprechend richtet sich die Veranstaltung gleichermaßen an Branchenvertreter als auch an betroffene Bürger und Interessenverbände sowie nicht zuletzt auch an Behördenvertreter.

Referenten:

  • Dr. André Zschiegner, LfU Brandenburg
  • Dirk Marx, M.B.L., BTU Cottbus - Senftenberg
  • Eik Lepin, BTU Cottbus - Senftenberg

Samstag, 3. Februar 2018

  • Grundlagen des Bundes-Immissionsschutzrechts
  • das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
  • die Öffentlichkeitsbeteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • die Umweltverträglichkeitsprüfung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
  • bau- und raumordnungsrechtliche Anforderungen an Vorhaben
  • die Bewertung von Schall-, Schatten- und Lichtimmissionen von Vorhaben


Sonntag, 4. Februar 2018

  • naturschutzfachliche Anforderungen an Vorhaben
  • luftfahrtrechtliche Anforderungen an Vorhaben
  • Das TransLAB - eine Alternative zur Rechtsprechung?
  • Prozesssimulation und Diskursanalyse als zukünftig mögliche Bestandteile einer Windparkplanung?
  • Abschlussdiskussion


Veranstaltungsort und -Zeit
BTU Cottbus – Senftenberg, ZHG, Seminarraum 4,
Konrad-Wachsmann-Allee 3, 03046 Cottbus

Die Veranstaltung beginnt an beiden Tagen um 09:15 Uhr und endet um 17:00 Uhr.

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Gebühren und Leistungen

Gebühren und Leistungen

Die Gebühren für die Teilnahme an der Veranstaltung betragen
20 EUR. Eine Teilnahme ist auch nur an einzelnen Tagen möglich
(10 EUR). Für alle M.B.L.-Studierende entfällt die Gebühr.

Am 27.01./28.01.2018 findet zudem eine Grundlagenvorlesung im Juristischen Projektmanagement statt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Frau Tippmann.

Teilnahmebescheinigung

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung. Es besteht zudem die Möglichkeit, bei Besuch der kompletten Lehrveranstaltung, eine Hausarbeit zu schreiben und diese mit einer Note und einem entsprechenden Universitätszertifikat abzuschließen. Dieser Abschluss wird bei einer späteren Einschreibung in den M.B.L.-Studiengang als bereits erbrachte Prüfungsleistung anerkannt.

Anmeldung und Kontakt

Claudia Tippmann
Tel.: 0355 69-2079
Fax: 0355 69-5118
Mail:  tippmann[at]b-tu.de