Datenschutz
Datenschutz-Informationen für betroffene Personen bei der Erhebung von personenbezogenen Daten
An der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus - Senftenberg (im Folgenden BTU genannt) ist es notwendig, zur Durchführung des Hochschulbetriebes und zur Erfüllung der Aufgaben der Universität in Lehre, Forschung, Studium und Weiterbildung auch personenbezogene Daten, d. h. Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden "betroffene Person") beziehen; zu verarbeiten. Im Interesse der gesetzlichen Datenschutzrechte sowie einer transparenten und verständlichen Gestaltung der Datenverarbeitung werden hiermit allen davon betroffenen Personen die nachfolgenden Informationen mitgeteilt:
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie seines gesetzlichen Vertreters (Art 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Verantwortlich für die Datenverarbeitung dieses Webangebots ist die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, Platz der Deutschen Einheit 1, 03046 Cottbus, vertreten durch den Präsidenten. Es bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten:
Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus - Senftenberg
Präsidentin
Platz der Deutschen Einheit 1
03046 Cottbus
T +49 (0)355 69 2283
F +49 (0)355 69 2156
E praesidentin(at)b-tu.de
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten (Art 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
Brandenburgische Technische Universität (BTU) Cottbus - Senftenberg
Der behördliche Datenschutzbeauftragte
Universitätsplatz 1
01968 Senftenberg
T +49 (0)3573 85 230
F +49 (0)3573 85 239
E datenschutz(at)b-tu.de
Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung (Art.13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die BTU verarbeitet die personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung ihrer Hochschulaufgaben und ihrer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Der Zweck und die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung ergeben sich für die Datenverarbeitungen aus Art. 6 Abs. 1 lit. b) - e) DS-GVO und den jeweiligen bundes- und landesrechtlichen Spezialvorschriften.
So verarbeitet die BTU z. B. auf der Grundlage von Art. § 14 Abs. 8 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) i. V. m. § 1 Immatrikulationsordnung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, Studierenden, Promotionsstudierenden, Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten und externen Nutzerinnen und Nutzern von Hochschuleinrichtungen die personenbezogenen Daten, die insbesondere für die Immatrikulation, die Rückmeldung, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungen, die Nutzung von Hochschuleinrichtungen, die Beteiligung an der Evaluation von Lehre und Studium und für die Hochschulplanung erforderlich sind.
Statistische Angaben werden auf der Grundlage der jeweiligen Statistikgesetze verarbeitet (z. B. §§ 1 ff. Hochschulstatistikgesetz (HStatG); §§ 1 ff. Brandenburgisches Statistikgesetz (BbgStatG); §§ 1 ff. Bundesstatistikgesetz (BStatG)).
Sofern von einer betroffenen Person freiwillige Angaben getätigt werden, wird von einer Einwilligung gegenüber der BTU und einem freiwilligen Einverständnis mit der Verarbeitung dieser Daten ausgegangen. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO.
Informationen zu einzelnen Verarbeitungen
Verarbeitung von Log-Daten (Zugriffsdaten)
Bei der Nutzung des Webangebots wird der Zugriff auf Seiten, ob der Zugriff erfolgreich war, der Zeitpunkt, das übertragene Datenvolumen und die IP-Adresse des anfragenden Rechners zur Erkennung von Fehlern erhoben. Die Speicherung der IP-Adresse erfolgt verkürzt, so dass eine Identifizierung nicht oder mit nur mit einem Aufwand möglich ist, der in keinem Verhältnis zu dem Erkenntnisgewinn des anfragenden Anschlusses steht.
Die Verarbeitung dient der Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO und erfolgt nur intern; siehe Abschnitt ‚Empfänger der personenbezogenen Daten‘. Die Löschung der gespeicherten Log-Daten erfolgt gemäß Verfahrensverzeichnis ‚Zulassung und Immatrikulation‘ semesterweise.
Bewerber-Account
Voraussetzung für die Nutzung nicht öffentlicher Bereiche des Webangebots wie z.B. das Bewerbermanagement, ist das Bestehen eines Nutzer-Accounts. Zur Erstellung des Bewerber-Accounts werden die folgenden personenbezogenen Daten zwingend benötigt: Anrede, Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse und ein selbst gewähltes Passwort.
Die Verarbeitung dient dem Zweck der Zugangsbeschränkung von nicht öffentlichen, geschützten Teilen des Webangebots der BTU auf registrierte Benutzer/-innen. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO. Die Account-Daten für den Bewerber-Account werden nicht an Dritte übermittelt; siehe Abschnitt ‚Empfänger der personenbezogenen Daten‘. Die Löschung der Account-Daten erfolgt gemäß Verfahrensverzeichnis ‚Zulassung und Immatrikulation‘ semesterweise. Ohne vollständige Angabe dieser Daten kann kein Bewerber-Account zugewiesen werden und somit können die nicht öffentlichen Bereiche des Webangebots nicht genutzt werden.
Bewerber-Daten
Im Falle einer Bewerbung werden Namen, Anrede, Geburtsdatum, Postanschrift, E-Mail-Adresse, eventuell weitere Kontaktdaten, Qualifikationsdaten (wie der Hochschulzugangsberechtigung, Ausbildungen, etc.) sowie die beworbenen Studienangebote erhoben und gespeichert, um die Bewerbung der betroffenen Person im Rahmen des jeweiligen Verfahrens zu bearbeiten.
Die Verarbeitung dient dem Zweck der Prüfung der Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme am Zulassungsverfahren der BTU. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 e) EU-DSGVO.
Wenn sich die betroffene Person dazu entschieden hat, eine Bewerbung auf einen Studiengang abzugeben, welcher an der zentralen Vergabe von bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätzen teilnimmt, werden die Bewerber-Daten an die Stiftung für Hochschulzulassung übertragen (Art. 1 Abs. 2 i.V.m. Art. 3 Hochschulzulassungsverordnung - HZV - des Landes Brandenburg).
Bewerber-Daten werden, im Fall einer Zulassung der betroffenen Person, durch die zuständige Fachabteilung der BTU intern weiter verarbeitet; siehe Abschnitt ‚Empfänger der personenbezogenen Daten‘. Die Löschung der Bewerber-Daten erfolgt gemäß Verfahrensverzeichnis ‚Zulassung und Immatrikulation‘ semesterweise. Ohne Angaben von personenbezogenen Daten kann eine Prüfung der Bewerbungsunterlagen nicht durchgeführt werden.
Cookies
Diese Anwendung setzt Cookies, also kleine Dateien mit kurzen Texten zur technischen Verarbeitung, ein. Ohne Cookies, also zum Beispiel, wenn diese im Browser deaktiviert wurden, ist keine vollständige Nutzung dieser Anwendung möglich. Im Folgenden eine Aufzählung dieses Cookies.
Name |
Inhalt (Beispiel) |
Zweck |
Gültig bis |
JSESSIONID |
R5E0F8CC126518A2FF92F4614XYZABC |
Identifikation der aktuellen Sitzung des Nutzers/der Nutzerin |
Zum Ende der Sitzung |
oam.Flash.RENDERMAP.TOKEN |
-z4rkkxnzp |
Sicherheitsmerkmal für einen temporären Zwischenspeicher der Benutzeroberfläche |
Zum Ende der Sitzung |
lastRefresh |
1406342235039 |
Zeitstempel der letzten Aktualisierung bzw. der letzte Aufruf dieser Anwendung |
Zum Ende der Sitzung |
sessionRefresh |
0 |
Ermöglicht die clientseitige Anzeige der (Rest-) Laufzeit der aktuellen Nutzersitzung |
Zum Ende der Sitzung |
download-complete |
|
Das Vorhandensein des Cookies zeigt dem Browser an, dass ein (interner) Datei-Download abgeschlossen ist. |
Zum Ende der Sitzung |
cs.sys.hisinoneAutoLogin |
abc1234___::___def5678 |
Wenn der automatische Login aktiv ist, wird hier ein Zugangsschlüssel gespeichert. |
Zum Logout auf dem jeweiligen Gerät. Die serverseitigen Daten können in der Geräteverwaltung auch für andere Geräte gelöscht werden. |
Näherer Angaben zum jeweiligen Einzelzweck der Datenverarbeitung und den konkreten Einzelrechtsgrundlagen sind über E-Mail datenschutz+recht(at)b-tu.de erhältlich.
Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (Art 13 Abs. 1 lit. d DS-GVO)
Im Rahmen der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben findet Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO auf die BTU keine Anwendung.
Empfänger der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Die Verarbeitung der Daten erfolgt an der BTU durch die jeweils zuständigen Fachabteilungen, Fakultäten und Fachgebiete. Die Offenlegung von Daten erfolgt hierbei innerhalb der BTU an die dienstlich zuständigen Beschäftigten, die als Beschäftigte des öffentlichen Dienstes oder als Beamtinnen oder Beamte zur Wahrung der Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Sofern die BTU sich bei der Datenverarbeitung der Unterstützung von Auftragsverarbeitern bedient, geschieht die Offenlegung an den Auftragsverarbeiter auf der Grundlage und im Rahmen der Art. 28, 29 DS-GVO.
Eine Weiterleitung von Daten findet nur statt, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht, an die lt. Gesetz zuständigen Empfänger (z. B. Zentrale Bezügestelle (ZBB) für dienst- und arbeitsrechtliche Aufgaben, Krankenkassen im Rahmen und Berufsgenossenschaften im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten, Finanzämter für steuerrechtliche Angaben, Statistikbehörden für Statistikangaben, Fördermittelgeber und staatliche Aufsichtsbehörden zur Förderprüfung).
An Dienstleister, Erfüllungsgehilfen, Vertragspartner und Fördermittelgeber erfolgt eine Datenübermittlung soweit es zur Vertrags- bzw. Aufgabenerfüllung erforderlich ist (z. B. Übermittlung von Zahlungsdaten an Banken zur Ausführung von Banküberweisungen, Abrechnungen, Beantragung und Bearbeitung von Stipendien, Förderzuwendungen, etc.).
Übermittlung an Drittländer und internationale Organisationen (Art. 13 Abs. 1 lit. f DS-GVO)
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation (z. B. für die Ermöglichung von Auslandsaufenthalten; bei Durchführung gemeinsamer und internationaler Studiengänge, ausländischer Lehr- und Wissenschaftsveranstaltungen, ausländischer und internationaler Stipendienprogramme und sonstiger Förderungen) wird von der BTU nur unter den Voraussetzungen des Art. 49 DS-GVO vorgenommen, wenn eine der folgenden Bedingungen vorliegt:
- die betroffene Person hat in die vorgeschlagene Datenübermittlung ausdrücklich eingewilligt, nachdem sie über die für sie bestehenden möglichen Risiken derartiger Datenübermittlungen ohne Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses und ohne geeignete Garantien unterrichtet wurde,
- die Übermittlung ist für die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und der BTU oder zur Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich,
- die Übermittlung ist zum Abschluss oder zur Erfüllung eines im Interesse der betroffenen Person von der BTU mit einer anderen natürlichen oder juristischen Person geschlossenen Vertrags erforderlich,
- die Übermittlung ist aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses notwendig,
- die Übermittlung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich,
- die Übermittlung ist zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder anderer Personen erforderlich, sofern die betroffene Person aus physischen oder rechtlichen Gründen außerstande ist, ihre Einwilligung zu geben,
- die Übermittlung erfolgt aus einem Register, das gemäß dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten zur Information der Öffentlichkeit bestimmt ist und entweder der gesamten Öffentlichkeit oder allen Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, zur Einsichtnahme offensteht, aber nur soweit die im Recht der Union oder der Mitgliedstaaten festgelegten Voraussetzungen für die Einsichtnahme im Einzelfall gegeben sind.
Speicherdauer der Daten (Art 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Die Daten werden an der BTU nur solange gespeichert, wie dies für den Verarbeitungszweck, insbesondere für die Bearbeitung, die gesetzliche Dokumentation und als Beweismittel des Vorgangs erforderlich ist und eine Rechtsgrundlage für die Aufbewahrung besteht. Entfällt der Verarbeitungszweck oder die Rechtsgrundlage, werden die personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht (Art. 17 DS-GVO).
Beruht die Verarbeitung auf der Einwilligung einer betroffenen Person, erfolgt die unverzügliche Löschung, sobald die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt (Art. 17 DS-GVO).
Näherer Angaben zu den jeweiligen Einzelfristen sind über datenschutz+recht(at)b-tu.de erhältlich.
Hinweis auf Betroffenenrechte (Art 13 Abs. 2 lit. b DS-GVO)
Nach Art. 15 EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) besteht ein Anspruch auf kostenlose Auskunft darüber, ob personenbezogene Daten der eigenen Person verarbeitet werden und wenn ja, um welche personenbezogenen Daten es sich hierbei handelt. Dabei kann grundsätzlich eine Kopie der Daten verlangt werden, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Sind die Daten unvollständig oder nicht korrekt, besteht ein Anspruch auf Berichtigung gemäß Art. 16 EU-DSGVO.
Weitere Betroffenenrechte sind:
- Art. 17 EU-DSGVO: Löschung der eigenen personenbezogenen Daten, wenn ein dort genannter Löschgrund vorliegt.
- Art. 18 EU-DSGVO: Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten, wenn ein dort genannter Grund vorliegt.
- Art. 20 EU-DSGVO: Übertragung der eigenen personenbezogenen Daten zu einem Anbieter, wenn die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung oder aufgrund eines Vertrags erfolgt.
- Art. 21 EU-DSGVO: Aus Gründen einer besonderen persönlichen Situation kann das Recht auf Widerspruch gegen eine ansonsten legale Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestehen.
- Art. 22 EU-DSGVO: Räumt besondere Betroffenenrechte bei Automatisierten Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling ein.
Widerrufsrecht bei Einwilligung (Art. 13 Abs. 2 lit. c DS-GVO)
Wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO) beruht, hat die betroffene Person das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dies gilt auch für Einwilligungen, die vor der Geltung der Datenschutz-Grundverordnungen erteilt wurden. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt dabei unberührt; d. h. der Widerruf wirkt nur für die Zukunft.
Beschwerderecht (Art.13 Abs. 2 lit. d DS-GVO)
Es besteht das Recht zur Beschwerde bei der für die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg zuständigen Aufsichtsbehörde:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle(at)LDA.Brandenburg.de
Folgen der Nichtbereitstellung (Art. 13 Abs. 2 lit. e DS-GVO)
Sofern an der BTU die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben erfolgt (Art. 6 Abs. 1 lit. b-e DS-GVO in Verbindung mit den jeweiligen bundes- und landesrechtlichen Spezialvorschriften) ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und die betroffene Person verpflichtet, diese personenbezogenen Daten bereitzustellen. Eine Nichtbereitstellung kann dazu führen, dass das Anliegen der betroffenen Person nicht vollständig bearbeitet und/oder gesetzliche Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können. Dies kann für die betroffene Person ggf. zu rechtlichen und tatsächlichen Nachteilen sowie zeitlichen Verzögerungen, unter Umständen sogar zur Nichteinhaltung bestehender Fristen, führen (z.B. keine Immatrikulation, keine Teilnahme an Veranstaltungen der BTU, Nichtbewilligung von Stipendien und Fördermitteln, keine Abrechnungen, Zahlungen, etc.).
Gleiches gilt im Falle von zwingend notwendigen vertraglichen Angaben und Daten.
Rein freiwillig getätigten Angaben, sind weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben. Niemand ist zu deren Bereitstellung verpflichtet und eine Nichtbereitstellung führt zu keinen weiteren Folgen.
Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Art. 13 Abs. 2 lit. f DS-GVO)
An der BTU erfolgen im Rahmen der Datenverarbeitung keine automatisierte Entscheidungsfindung und kein Profiling.
Siehe auch BTU-Homepage Hinweise zum Datenschutz: https://www.b-tu.de/datenschutz/