Promotion

Ziel der Promotion

Eine Promotion hat das Ziel, die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Forschung nachzuweisen. Diese Fähigkeit wird durch eine wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) und eine mündliche Prüfung festgestellt. Nach bestandener Promotion wird der Doktorgrad verliehen.

Voraussetzungen:

  • einschlägiger Hochschulabschluss (Master, Diplom oder einen gleichwertigen Abschluss)
  • ausländische Abschlüsse müssen gleichwertig sein

Befristung

Für die Promotion ist ein Zeitraum von bis zu 6 Jahren vorgesehen. Sollte die Bearbeitungszeit mehr als 6 Jahre in Anspruch nehmen, ist eine schriftliche Anzeige vor Ablauf des vorgesehenen Zeitraums einzureichen. Wird keine Anzeige zum Fortsetzen des Dissertationsvorhabens eingereicht, erlischt der Doktorandenstatus nach 6 Jahren

Promotionsordnung

Die Promotionsordnung der Fakultät 2 bildet die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Promotionsverfahren. Sie regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand, die Eröffnung des Promotionsverfahrens sowie den Ablauf von Begutachtung, Disputation und Abschluss des Verfahrens

Promotionsordnung der Fakultät 2