Fakultätsrat

Der Fakultätsrat setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer, Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus sowie der technischen Angestellten zusammen.

Vorsitz

Vorsitzender des Fakultätsrats ist Professor Dr.-Ing. Friedrich Lenk.

Aufgaben und Befugnisse des Fakultätsrats

  1. Wahl von Dekanin/Dekan und Prodekanin/Prodekan
  2. beaufsichtigt die Dekanin oder den Dekan in Bezug auf die Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben. Insbesondere berät er den Rechenschaftsbericht des Dekans und entscheidet über dessen Entlastung
  3. Der Fachbereichsrat ist zuständig für:
    • den Erlass von Satzungen des Fachbereichs,
    • die Entscheidung über die Struktur- und Entwicklungsplanung des Fachbereichs,
    • die Entscheidung über Berufungsvorschläge,
    • die Entscheidung über Habilitationen,
    • die Mitwirkung an der Evaluation und Koordination von Lehre und Forschung im Fachbereich