Gutachten zur Ausgestaltung von Auktionen zur Förderung erneuerbarer Energien

Auftraggeber: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

Kooperation: r2b energy consulting GmbH

Mit der grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Jahr 2014 wird in Deutschland zukünftig die Förderhöhe für Strom aus erneuerbaren Energien auf Basis von Ausschreibungen ermittelt. Nach einer Pilotphase, die sich zunächst auf den erzeugten Strom aus PV-Freiflächenanlagen beschränkte, gilt dies ab 2017 für alle erneuerbaren Energien. In diesem Zusammenhang konnte der Lehrstuhl für Energiewirtschaft der BTU Cottbus-Senftenberg, in Kooperation mit der r2b energy consulting GmbH, erfolgreich die Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aus dem Jahr 2014 fortsetzen.

Im Ergebnis ist entstand ein weiteres Gutachten, welches dem BDEW als Grundlage für eigene Handlungsempfehlungen diente. Im Kern widmete sich das Gutachten der optimalen Ausgestaltung der technologiespezifischen Auktionen unter Berücksichtigung der Effizienz und Effektivität bei gleichzeitiger Erhaltung der Akteursvielfalt. Die detaillierte Diskussion erstreckte sich dabei über eine Vielzahl von Ausgestaltungsmerkmalen, wie z. B. die Vergütung von Arbeit oder Leistung, die Verwendung einer gleitenden oder fixen Marktprämie oder die Wahl der Preisregel.