Laborordnung

Raumnutzungsvorschriften

Fremden Personen ist der Aufenthalt in den Laborräumen nur während des Besuchs angemeldeter Veranstaltungen gestattet. Der für die Veranstaltung zuständige Mitarbeiter übernimmt die Verantwortung über die Einhaltung der Sicherheit und Sauberkeit im Sinne der Laborordnung.

Die Schlüsselausleihe ist nur an Mitarbeiter sowie Studenten bzw. Praktikanten mit gültigem Arbeitsvertrag möglich. Ausnahmen sind mit dem Leiter des Fachgebiets abzuklären. Die Ausleihe ist im Sekretariat auf der entsprechenden Liste zu dokumentieren.

Um eventuellen Diebstählen oder Witterungsschäden an den kostenintensieven elekronischen Geräten und Einrichtungsgegenständen vorzubeugen, ist es wichtig und erforderlich, die Türen und Fenster sicher zu verschließen. Dies gilt insbesondere auch bei kurzzeitigem Verlassen.

Nehmen Sie im Interesse der Sauberkeit und zur Schonung der Technik keine Speisen und Getränke an den Laborarbeitsplätzen zu sich. Vermeiden Sie es auch Getränkeflaschen, Geschirr, Speisereste, Verpackungsmaterial etc. im Labor zu hinterlassen. Stattdessen benutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Behälter zur Mülltrennung.

Das Rauchen ist in den Räumen generell verboten. Darüber hinaus ist das Lehrgebäude flächendeckend mit Rauchmeldern ausgerüstet. Speziell für das Rauchen vorgesehene Plätze am Lehrgebäude sind gesondert gekennzeichnet.

Bringen Sie keine Fahrräder oder Haustiere mit ins Lehrgebäude, dies verbietet die Hausordnung der BTU CS. Achten Sie auf Ihre persönlichen Dinge wie Garderobe,Taschen und sonstige Wertsachen selbst, da bei einem möglichen Verlust leider keine Haftung möglich ist.

Umgang mit elektrischen Versuchsaufbauten

Der Umbau von Experimentieraufbauten des Forschungslabors Raum 321, bleibt den Mitarbeitern des Fachgebiets vorbehalten. Zuwiederhandlungen und dadurch entstehende Beschädigungen führen zu Schadensersatzansprüchen. Anfragen stellen Sie diesbezüglich bitte an Herrn Richter.

Über das Auftreten von Schäden oder den Verlust an technischen Ausrüstungsgegenständen ist der Leiter des Fachgebiets unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Labor-Module, Messinstrumente, Audio- und Videogeräte, Rechnertechnik, Zubehör etc. sind übersichtlich entsprechend der Versuchsanleitung anzuordnen und sorgsam zu behandeln.

Benutzen Sie immer Kabel mit geeigneter Länge um Schäden an  empfindlichen Meßadaptern und Geräten zu vermeiden. Außerdem müssen Sie so verkabeln, dass keine Stolpergefahr von Ihrem Versuchsaufbau ausgeht oder Zugänge versperrt werden.

Schalten Sie die Spannungsversorgung erst ein nachdem Sie sich nochmals über die Korrektheit Ihres Aufbaus überzeugt haben. Vor jedem Umbau muss die Schaltung spannungsfrei sein.

Auch im Niederspannungsbereich kann es zu Stromschlägen mit entsprechenden gesundheitlichen Risiken kommen. Vermeiden Sie darum die direkte Berührung nicht isolierter Kontaktstellen. Der Versuchsplatz ist gegebenenfalls mittels der in den Tischenaufbauten befindlichen roten Notaustaster sofort spannungsfrei zu schalten. Auch wenn elektrische Unfälle primär keine gesundheitlichen Schäden mit sich bringen sind Sie meldepflichtig.

Richtlinien für Computerarbeitsplätze

Bildschirmgeräte sind in der Art zu betreiben, dass die Belastung der Sinnesorgane minimiert wird. Dies betrifft die Lichtverhältnisse in der Umgebung, die Einstellungen am Display sowie den Abstand zum Benutzer. Auch eine möglichst reibungslos funktionierende Software sollte im Rahmen der Möglichkeiten verfügbar sein. Die Eingabegeräte müssen den jeweiligen Arbeitsanforderungen angemessen sein und eine belastungsfreie Interaktion gewährleisten. Schädliche Körperhaltungen sind zu vermeiden indem geeignetes Mobiliar zum Einsatz kommt. In der Regel sind die genannten ergonomischen Aspekte an der BTU CS berücksichtig. Da es jedoch individulle Abweichungen bei jeder Person geben kann, achten Sie bitte selbst auf die Einhaltung der Richtlinien und informieren den zuständigen Mitarbeiter bei Bedarf.  

Die Ihnen seitens des Lehrstuhls anvertrauten Passwörter zum Zugang zur Rechentechnik sind vertraulich zu behandeln. Generell gelten die allgemeinen Richtlinien des Universitätsrechenzentrums. Die Installation oder Nutzung von lizenzpflichtiger Software, welche nicht vom Lehrstuhl Kommunikationstechnik erworben wurde ist verboten.

Ihnen zugängliche Datenbasen sind nach Möglichkeit über Remoteverbindung mit dem Server zu verwenden, siehe Hinweise im Wiki. Dateien, die z.B. mittels ownCloud-Service auf den eigenen Rechner herunter geladen wurden, müssen nach Abschluss der Arbeiten umgehend vernichtet werden. Dazu reicht das einfache Löschen nicht aus. Statt dessen verwenden Sie eine File Schredder Software wie z.B. Eraser.

Sonstige praktische Arbeiten

Sollten Sie mit einer spanbildenden Werkzeugmaschine (z.B. Minifräse) arbeiten, ist die Verwendung einer Schutzbrille zu Prävention von Augenverletzungen vorgeschrieben. Um Hautkontakt mit den Werkstoffrückständen zu vermeiden ist auch das Tragen geschlossener Kleidung zu empfehlen.

Wird ein Lötkolben benutzt ist darauf zu achten, dass die heiße Lötspitze von anderen Gegenständen ferngehalten wird. Anderfalls besteht die Gefahr der Brandentwicklung oder die Entstehung eines Kurzschlusses. Bei Brandverletzungen ist es ratsam die betroffenen Stellen sofort mit fließendem Wasser zu kühlen.

Sollten Sie mit elektrostatisch gefährdeten Bauelementen umgehen, müssen Sie diese vor unerwünschten Ladungen schützen. Solche Teile erkennen Sie am gelben Warnzeichen auf der Verpackung. Eine übliche Maßnahme ist das Anlegen eines eletrischen Grunderdungsbandes um das Handgelenk. Das Grunderdungsband sollte dabei Erdpotential besitzen.

Hinweise im Brandfall

Bei Bränden von elektrischen Geräten setzen Sie bitte nur Pulverlöscher oder CO2-Löscher ein. Diese befinden sich im Lehrgebäude auf den Fluren.

Im Brandfall ist unverzüglich die Feuerwehr zu alamieren. Brandmelder befinden sich auf den Fluren. Es ertönt in der Regel auch ein Warnsignal im gesamten Gebäude. Alle nicht unmittelbar an Rettungsmaßnahmen beteiligten Personen haben den Gefahrenbereich sofort zu verlassen. Fluchtpläne befinden sich ebenfalls auf den Fluren. Notausgänge sind mit grünen Hinweisschildern gekennzeichnet.

Bei Rauchentwicklung ist äußerste Vorsicht geboten. Rauch in Folge von Bränden kann sich in kürzester Zeit ausbreiten und eine fatale Wirkung auf die Gesundheit betroffener ungeschützter Personen hervorrufen.

Erste Hilfe

Erste Hilfe-Kästen, sowie die Anleitung zur Ersten Hilfe befinden sich in der Werkstatt und auf dem Flur im Bürobereich. Je nach Verletzungsgrad des Verunfallten ist dafür zu sorgen, dass ein Arzt hinzugezogen wird oder eine Notfallmeldung erfolgt.

Zur sofortigen Versorgung von Personen ohne Lebenszeichen, kann ein Defibrillator eingesetzt werden. Solche Geräte können in der Laborhalle im Erdgeschoss des Lehrgebäudes oder beim Wachschutz in Empfang genommen werden. Die Bedienung eines Defibrillators ist eingewiesenen Personen vorbehalten.

Für die gegebenenfalls erforderliche Unfallmeldung ist der Leiter des Fachgebiets zuständig. Ansprechpartner ist auch der Sicherheitsbeauftragte. Die Unfallmeldung ist unverzüglich an den Sicherheitsingenieur der BTU CS zu übergeben.  Entsprechende Formulare sind in der zentralen Verwaltung (siehe Abschnitt Unfallanzeige) erhältlich.

Unfallanzeige

Formulare im Intranet:
Pkt. 11 frei lassen und Pkt. 22  (Arbeitszeit) unbedingt angeben,
keine Unterschrift vom Anzeigenden oder dem Prof. nötig nur der Kanzler unterzeichnet,
Anzeige per Mail an Frau Schwietzer (Justitiariat, Tel.: 3569) schicken:
janine.schwietzer(at)b-tu.de

Notrufe

Polizei 110
Feuerwehr 112
Rettungswagen/Notarzt 112
 
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Warten auf Rückfragen!

Nützliche Rufnummern

SicherheitsingenieurHr. Leide0355-695080
GebäudemanagementHr. Bulkow0355-693565
BetriebsarztFrau Dr. med. Klinger0355-8669132
DurchgangsarztDr. med Noack0355-425858
HautarztDr. med. Jantsch0355-790806
HNO-ArztDr. med. Mai0355-23363
Giftzentrale 030-3023022