Krankenversicherung

Studierende fallen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 SGB V unter die Krankenversicherungspflicht in gesetzlichen Krankenkassen. Dies bedeutet, dass Sie sich erst immatrikulieren können, wenn Sie eine solche Krankenversicherung nachweisen können, die mindestens zwei Semester gültig ist (ein Semester für Austauschstudierende, die nur ein Semester studieren).

Daher gilt: Sie müssen sich bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung melden, sodass diese der BTU Ihren ausreichenden Versicherungsschutz elektronisch bestätigen kann. Zur Teilnahme am Meldeverfahren können Sie sich z.B. an die Gesundheitspartner*innen der BTU wenden: AOK Nordost, BARMER und Techniker Krankenkasse. Deren Kontaktinformationen finden Sie hier.

Hinweis: Reiseversicherungen können nicht anerkannt werden!

Was müssen internationale Studierende beachten, um am studentischen Meldeverfahren der Krankenkassen teilzunehmen?

Vereinfacht gesagt gibt es vier unterschiedliche „Kategorien“ des Meldeverfahrens. Bitte klicken Sie die Kategorie an, welcher Sie sich zuordnen, um sich über die benötigten Schritte zu informieren.

Europäische Studierende mit EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte)

Eine EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) aus dem Heimatland ist grundsätzlich auch in Deutschland gültig. Bitte bedenken Sie, dass Behandlungskosten in Deutschland, welche den Schutz der Versicherung aus dem Heimatland übersteigen, womöglich teilweise von Ihnen privat übernommen werden müssen (eine zusätzliche Versicherung in Deutschland könnte daher empfehlenswert sein).

Wenn Sie ich mit Ihrer Versicherung aus dem europäischen Heimatland immatrikulieren möchten, wenden Sie sich bitte mit folgenden Daten bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland:

  • Ihr Zulassungsbescheid der BTU
  • Absendenummer der BTU: „H0000859“
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (in Deutschland oder Heimatadresse)
  • Kopie des Reisepasses oder Aufenthaltstitels
  • Kopie Ihrer EHIC

Bitte bedenken Sie: Erst wenn Sie sich mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung gesetzt haben und diese uns Ihren ausreichenden Versicherungsschutz bestätigt hat, können wir Ihre Immatrikulation abschließen!

Studierende unter 30 Jahre (ohne EHIC)

Studierende unter 30 Jahre fallen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 SGB V unter die Krankenversicherungspflicht in gesetzlichen Krankenkassen. Die Leistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sehr gut und weitestgehend ähnlich. Sie können sich z.B. bei einem/einer Gesundheitspartner*in der BTU versichern: AOK Nordost, BARMER und Techniker Krankenkasse. Deren Kontaktinformationen finden Sie hier.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, wenden Sie sich bitte mit folgenden Daten bei Ihrer Krankenkasse:

  • Ihr Zulassungsbescheid der BTU
  • Absendenummer der BTU: „H0000859“
  • Kopie des Reisepasses oder Aufenthaltstitels

Bitte bedenken Sie: Erst wenn Sie sich mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung gesetzt haben und diese uns Ihren ausreichenden Versicherungsschutz bestätigt hat, können wir Ihre Immatrikulation abschließen!

Studierende unter 30 Jahre - Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (ohne EHIC)

Vor der Befreiung sollten Sie sich auf jeden Fall ausführlich von einem gesetzlichen Krankenversicherungsunternehmen beraten lassen!

Studierende unter 30 Jahre sind grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig, da sie nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 1 SGB V unter die Krankenversicherungspflicht in gesetzlichen Krankenkassen fallen. Eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, um sich z.B. privat zu versichern, kann bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragt werden. Dies wird jedoch nicht unbedingt empfohlen, denn…

  • private Krankenversicherungen im Studierendentarif übernehmen nicht zwingend alle Leistungen und übernehmen keine Kosten für Vorerkrankungen. Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch.
  • Private Krankenversicherungen sind im ersten Jahr oftmals sehr günstig, die Beiträge steigen jedoch in den folgenden Jahren und die maximale Laufzeit beträgt vier bis fünf Jahre.
  • Wenn Sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden haben, können Sie während Ihres Studiums nicht mehr zu den gesetzlichen Versicherungen zurückkehren.
  • Als Kunde einer privaten Krankenversicherung müssen Sie Ihre Arztrechnungen zuerst selber bezahlen. Das Geld wird Ihnen später von der Versicherung zurückgezahlt. Im gesetzlichen System rechnet Ihre Praxis direkt mit der Versicherung ab.

Wenn Sie unter 30 Jahre alt sind und sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen möchten, wenden Sie sich bitte mit folgenden Daten bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland:

  • Ihr Zulassungsbescheid der BTU
  • Absendenummer der BTU: „H0000859“
  • Kopie des Reisepasses oder Aufenthaltstitels
  • Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (erhalten Sie auf Nachfrage bei der gesetzlichen Krankenversicherung)
  • Die Vertragsdokumente einer ausreichenden privaten Krankenversicherung

Bitte bedenken Sie: Erst wenn Sie sich mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung gesetzt haben und diese uns Ihren ausreichenden Versicherungsschutz bestätigt hat, können wir Ihre Immatrikulation abschließen!

Studierende ab 30 Jahre (ohne EHIC)

Soweit keine Vorversicherungszeit erfüllt ist, ist eine gesetzliche Krankenversicherung für Studierende ab 30 Jahren nicht möglich. Sie benötigen zur Immatrikulation daher eine private Krankenversicherung. Bitte informieren Sie sich gut über die Angebote der privaten Krankenversicherungen, denn…

  • private Krankenversicherungen im Studierendentarif übernehmen nicht zwingend alle Leistungen und übernehmen keine Kosten für Vorerkrankungen. Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch.
  • Private Krankenversicherungen sind im ersten Jahr oftmals sehr günstig, die Beiträge steigen jedoch in den folgenden Jahren und die maximale Laufzeit beträgt vier bis fünf Jahre.

Bitte melden Sie sich bei international+studystart(at)b-tu.de, falls Sie als Studierender ab 30 Jahren Unterstützung bei der Wahl einer privaten Krankenversicherung benötigen.

Studierende ab 30 Jahren (ohne Vorversicherungszeit) wenden sich bitte mit folgenden Daten bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland:

  • Ihr Zulassungsbescheid der BTU
  • Absendenummer der BTU: „H0000859“
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Adresse in Deutschland wünschenswert)
  • Die Vertragsdokumente einer ausreichenden privaten Krankenversicherung

Bitte bedenken Sie: Erst wenn Sie sich mit einer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung gesetzt haben und diese uns Ihren ausreichenden Versicherungsschutz bestätigt hat, können wir Ihre Immatrikulation abschließen!