Anforderungen an die aufnehmenden Einrichtungen / das Praktikum

Anforderungen an die aufnehmenden Einrichtungen

Das LEONARDO-Büro Brandenburg kooperiert europaweit mit Unternehmen und anderen Institutionen, die als Praktikumsgeber folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen in einem Land der Europäischen Union oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Türkei.

  • Neben kleinen und mittleren Unternehmen kommen auch soziale Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, NRO’s, Großunternehmen, Hochschulen und andere Institutionen als Praktikumsgeber in Frage. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Unternehmensprofil den Programmkriterien entspricht.

  • Von einer Förderung ausgeschlossen sind Europäische Institutionen, Verwaltungseinrichtungen für EU-Programme, staatliche Einrichtungen der Heimatländer der (deutschen und ausländischen) Praktikanten (z.B. Botschaften, Konsulate, Kulturinstitute und nationale Vertretungen). Der transnationale Charakter des Praktikums muss in jedem Fall gewahrt bleiben. 

Anforderungen an das Praktikum

Ein Praktikum im Sinne des LLP-Programms der EU sollte folgenden Kriterien entsprechen:

  • Das Auslandspraktikum muss für Studierende mindestens 3 Monate dauern und kann bis zu 12 Monate geförderte werden. Für Graduierte ist eine Förderung für 2-6 Monate möglich.

  • Die Tätigkeiten und Projekte, die den Praktikanten übertragen werden, müssen im Zusammenhang mit den Studieninhalten an den Heimathochschulen stehen. Fachfremde Praktika können nicht gefördert werden.

  • Das Praktikum muss in Vollzeit ausgeübt werden (mind. 35 Std. pro Woche).

  • In der Regel sollten Sie als aufnehmende Praktikumseinrichtung auch einen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der Praktikanten leisten, da die Praktikanten nach Einarbeitungszeit eine vollwertige Arbeitskraft darstellen. Die finanzielle Unterstützung kann in Form eines Praktikumsentgelts und/oder in Form von Sachleistungen (freie Unterkunft, Transportkosten vor Ort, Essensgutscheine, etc.) erfolgen.

  • Es darf keine Doppelförderung der EU geben, d.h. Stipendiaten des LLP-Programms dürfen nicht in Projekten eingesetzt werden, die ebenfalls durch EU-Mittel gefördert werden.